Urteil des BGH vom 25.11.2014

Ausschluss der Öffentlichkeit, Nichtöffentlich, Verkündung, Beratung, Anhörung

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
3 S t R 2 5 7 / 1 4
vom
25. November 2014
in der Strafsache
gegen
1.
2.
3.
wegen Wohnungseinbruchdiebstahls u.a.
- 2 -
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-
anwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführer am 25. November 2014
einstimmig beschlossen:
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landge-
richts Wuppertal vom 19. Juli 2013 werden als unbegründet ver-
worfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisions-
rechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklag-
ten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO).
Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu
tragen.
Bezüglich der vom Angeklagten A. S. erhobenen Verfah-
rensrüge, das Landgericht habe über den Ausschluss der Öffentlichkeit rechts-
fehlerhaft "teilweise in nichtöffentlicher Sitzung" verhandelt, bemerkt der Senat
in Ergänzung der Antragsschrift des Generalbundesanwalts:
Wie die Revision selbst vorträgt, hat das Landgericht in öffentlicher Sit-
zung über den Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt und in gleicher Weise
nach Beratung den Beschluss über den Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß
§ 48 Abs. 3 Satz 2 JGG verkündet. Sodann ist in nichtöffentlicher Sitzung wei-
terverhandelt worden. Mehrere Verteidiger haben gegen den Beschluss der
Kammer Gegenvorstellungen erhoben, zu denen anschließend die Jugendge-
richtshilfe und die Staatsanwaltschaft Stellung genommen haben. Am folgen-
den Hauptverhandlungstag hat das Landgericht die Gegenvorstellungen zu-
rückgewiesen.
- 3 -
Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist nicht verletzt. Mit der Verkündung des
Beschlusses über den Ausschluss der Öffentlichkeit war die Verhandlung nicht-
öffentlich. Die Erhebung von Gegenvorstellungen hat das Verfahren nicht in
den Stand vor diesem Beschluss zurückversetzt. Damit konnte hierüber in
nichtöffentlicher Sitzung verhandelt und entschieden werden.
Becker Pfister Mayer
Gericke Spaniol