Urteil des BGH vom 24.09.2015

Erpressung

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
2 S t R 6 5 / 1 5
vom
24. September 2015
in der Strafsache
gegen
wegen schwerer räuberischer Erpressung u.a.
- 2 -
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. September 2015 be-
schlossen:
Der Senat gibt die Sache aus den Gründen des Anfragebe-
schlusses vom 9. April 2015 an den zuständigen
4. Strafsenat ab, der seine Bereitschaft zur Übernahme er-
klärt hat.
Fischer Cierniak Krehl
Eschelbach Ott