Urteil des BFH vom 20.10.2010

Keine Energiesteuerentlastung für die ausschließliche Herstellung von Vorprodukten zur Herstellung von keramischen Erzeugnissen - Auslegung des § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG - Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG und Unionsrecht

BFH Anhängiges Verfahren, VII R 51/09 (Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2010)
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 15.02.2011, unbegründet.
Kann für die Herstellung von sog. Vorprodukten keramischer Erzeugnisse eine Entlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a
EnergieStG gewährt werden, wenn diese Vorprodukte nicht im Herstellungsbetrieb, sondern an Unternehmen der
keramischen Industrie verkauft und dort zu keramischen Erzeugnissen verarbeitet werden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EnergieStG § 51 Abs 1 Nr 1; StromStG § 2 Nr 3
Vorgehend: Sächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 29.10.2009 (7 K 2343/07)