Urteil des BFH vom 20.10.2008

Keine Rechtsgrundlage für Zusammenfassung von Kinderfreibeträgen bei Vergleichsrechnung nach § 31 EStG

BFH Anhängiges Verfahren, III R 50/08 (Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2008)
Art der Vergleichsrechnung bei Günstigerprüfung: Ist für jedes Kind grundsätzlich auch dann eine eigene
Vergleichsrechnung durchzuführen, wenn --wie im Streitfall-- durch die Anwendung der Tarifvergünstigung des § 34 Abs. 1
EStG auf die ESt-Schuld der Eltern die kumulative Gewährung der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG zu einer deutlich
niedrigeren Steuerschuld als die isolierte Betrachtung nach Abschnitt R 175 Abs. 1 Satz 3 EStR 2003 führt?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 31 S 4; EStG § 32 Abs 6; EStG § 34 Abs 1; EStR Abschn 175 Abs 1 S 3
Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung vom 19.6.2008 (15 K 4625/05)