Urteil des BAG vom 07.06.2016

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 07.06.2016, 3 AZR 193/15.

Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 7. Juni 2016
Dritter Senat
- 3 AZR 195/15 -
ECLI:DE:BAG:2016:070616.U.3AZR195.15.0
I. Arbeitsgericht Köln
Urteil vom 9. Mai 2014
- 19 Ca 43/13 -
II. Landesarbeitsgericht Köln
Urteil vom 15. Januar 2015
- 8 Sa 83/15 -
Für die Amtliche Sammlung: Nein
Entscheidungsstichworte:
Betriebliche Altersversorgung - Anpassung laufender Leistungen - wirt-
schaftliche Lage
Bestimmung:
ZPO § 313a
Hinweise des Senats:
Parallelentscheidung zu führender Sache - 3 AZR 193/15 -; ohne Tatbe-
stand und Entscheidungsgründe
ECLI:DE:BAG:2016:070616.U.3AZR195.15.0
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BUNDESARBEITSGERICHT
3 AZR 195/15
8 Sa 83/15
Landesarbeitsgericht
Köln
Im Namen des Volkes!
Verkündet am
7. Juni 2016
URTEIL
Kaufhold, Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
In Sachen
Kläger, Berufungskläger, Berufungsbeklagter, Revisionskläger und
Revisionsbeklagter,
pp.
1.
Beklagte zu 1., Berufungsbeklagte zu 1., Berufungsklägerin,
Revisionsbeklagte zu 1. und Revisionsklägerin,
2.
Beklagte zu 2., Berufungsbeklagte zu 2. und Revisionsbeklagte zu 2.,
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3 AZR 195/15
ECLI:DE:BAG:2016:070616.U.3AZR195.15.0
hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Ver-
handlung vom 7. Juni 2016 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeits-
gericht Dr. Zwanziger, den Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Spinner, die
Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Ahrendt sowie die ehrenamtlichen Rich-
ter Schepers und Schultz für Recht erkannt:
Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird - unter Zurück-
weisung der Revision des Klägers - das Urteil des Lan-
desarbeitsgerichts Köln vom 15. Januar 2015 - 8 Sa
83/15 - aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht die
Berufung der Beklagten zu 1. gegen das Urteil des Ar-
beitsgerichts Köln vom 9. Mai 2014 - 19 Ca 43/13 - zu-
rückgewiesen hat.
Auf die Berufung der Beklagten zu 1. wird das Urteil des
Arbeitsgerichts Köln vom 9. Mai 2014 - 19 Ca 43/13 - ab-
geändert, soweit es der Klage stattgegeben hat.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzich-
tet
.
Zwanziger
Spinner
Ahrendt
Schultz
Schepers
1