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BGH - V ZR 44/11

Bundesgerichtshof vom 03.02.2012
Inhalt
  • mit ihm am 28. Juli 2008 zugegangenen Schreiben vom 23. Juli 2008 die Anforderung des
  • WEG für unbegründet. Die erst am 30. August 2008 erfolgte Zustellung der Klage wirke auf den
  • im Interesse der Rechtssicherheit zugrunde zu legende Höchstfrist von 14 Tagen überschreite
  • vor. II. 5 6Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts wirkt die Zustellung der Klage auf den
  • Zeitpunkt des Eingangs zurück, da die Zustellung demnächst im Sinne von § 167 ZPO erfolgt ist. 71. Geht

VG Frankfurt (Main) - 10 G 3052/06

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 28.11.2006
Inhalt
  • von Rundfunkgebühren handelt es sich um eine Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten, bei
  • sonst die Behörde in der Hand hätte, dem Betroffenen durch die nochmalige Zustellung des Bescheides
  • Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten jedoch nur anordnen (§ 80 Abs. 5 VwGO), wenn die
  • zulässig, wenn er sich gegen die Anforderung von öffentlichen Abgaben oder Kosten wendet. Bei der
  • Anforderung von Rundfunkgebühren handelt es sich um die Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten

BAG - 8 AZR 662/13

Bundesarbeitsgericht vom 22.05.2014
Inhalt
  • gemacht. Die Zustellung der Klage an die Beklagte am 29. Februar 2012 ist „demnächst“ iSd. § 167 ZPO
  • eingehalten. 121. § 167 ZPO ist grundsätzlich in den Fällen anwendbar, in denen durch die Zustellung einer
  • des § 167 ZPO über die Rückwirkung der Zustellung auf den Zeitpunkt der Einreichung der Klage gelte
  • durch die Zustellung die - auch durch außergerichtliche Geltendmachung zu wahrenden - Fristen zur
  • - anstelle des Zugangs - die Zustellung einer Willenserklärung durch Vermittlung eines Gerichtsvollziehers

LG Mainz - 5 O 94/06

Landgericht Mainz vom 05.03.2007
Inhalt
  • ) nachgefragt, so kann davon ausgegangen werden, dass die Zustellung der Anforderung vom 25.01.2006 ohne
  • . Am gleichen Tag wurde der Vorschuss für das Mahnverfahren beim Kläger angefordert. Die Anforderung
  • Hintergrund der Rechtssicherheit – ebenfalls eine zeitliche Grenze erforderlich. Am sachgerechtesten wäre
  • Mahnbescheid gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB rechtzeitig gehemmt. Die Zustellung des Mahnbescheids erfolgte am
  • rechtzeitige Beantragung am 29.12.2005 nach § 167 ZPO kann nicht stattfinden, da die Zustellung nicht

BGH - V ZR 189/99

Bundesgerichtshof vom 03.11.2000
Inhalt
  • die Anforderung, daß diese - unbeschadet ihr anhaftender Mängel - nach dem damals geltenden Recht
  • Rechtssicherheit oder der Verhältnismäßigkeit verstoßen oder Willkürakte dargestellt haben. Aufgrund
  • des Ministeriums des Inneren durch Zustellung eines Bescheids an den Verfügungsberechtigten und den
  • den die Verordnung überdies die förmliche Zustellung vorsah, war mithin, wie beim späteren
  • Auffassung vertreten, die Zustellung des Bescheids an den Verfügungsberechtigten gemäß § 3 Abs. 2 DVO

OLG Düsseldorf - I-21 U 14/09

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 22.12.2009
Inhalt
  • , die Mieterhöhung in Zukunft möglicherweise nur auf besondere Anforderung durchzusetzen und nicht
  • Obergerichtsvollzieher A..... nicht zugestellt worden. Dessen Zustellungsurkunde dokumentiere eine Zustellung an die
  • des Klägers nur dahin verstehen, dass Mieterhöhungen jeweils auf besondere Anforderung des Klägers
  • .....straße … eingelegt worden ist. Der Zeuge hat nämlich bestätigt, dass er keine Zustellung bei der
  • Zustellung durch Vermittlung des Gerichtsvollziehers entsprechend den §§ 192 ff. ZPO. Es kann aber

OLG Düsseldorf - VI-3 Kart 67/08

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 21.04.2010
Inhalt
  • eingeleiteten Verwaltungsverfahrens zur Überprüfung der Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 GasNEV auf Anforderung
  • ausgesetzt sei und sie verpflichtet, innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung einen Antrag gemäß
  • auch unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit spiegelbildlich das berechtigte Interesse des

OLG Hamm - 11 U 27/06

Oberlandesgericht Hamm vom 08.01.2010
Inhalt
  • hätte der Vorprozess spätestens nach 7 Jahren und damit nach am 04.01.1984 erfolgter Zustellung des
  • der Rechtssicherheit aber auch, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt
  • Beschluss erfolgte, verbunden mit der Anforderung eines erhöhten Auslagenvorschusses beim Kläger unter
  • bis zur Zustellung eines vollstreckungsfähigen Titels bis zum 30.09.2000 hätte erfolgen können

OLG Frankfurt: Bereits mit dem Verkaufsangebot liegt das Verbreiten eines Computerprogramms vor

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 24.09.2015
Inhalt
  • der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit ist dies aber zumindest bei Entscheidungen in
  • Zwecke der Zustellung von Anwalt zu Anwalt überreicht.Es ist auch nicht zu beanstanden, dass die
  • eine Schnittstellenspezifikation als generelle Anforderung erstellt habe, ohne dass diese selbst eine

LAG Rheinland-Pfalz - 11 Sa 393/05

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 22.06.2006
Inhalt
  • Verweisung seien die von ihr auf Anforderung der Kammer zu den Akten gereichten „Richtlinien für die Regelung
  • Zustellung des Rentenbescheids schriftlich verlangt. Es handelt sich dabei um ein verfassungsrechtlich nicht
  • Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bezweckt die Vorschrift im Interesse der Rechtssicherheit und