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OLG Düsseldorf - VII-Verg 74/04

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 16.02.2005
Inhalt
  • Bekanntmachung im Offenen Verfahren den Kauf von 10.000 Dienstpistolen des Kalibers 9 mm x 19 aus. Der
  • in der Frage einer Bekanntmachung der Unterkriterien bis zur Einleitung des Nachprüfungsverfahrens
  • Weiterbestehen des Vergabevorhabens im Offenen Verfahren zu wiederholenden Teil des Verfahrens sind den
  • Entscheidung über die Kosten des Verfahrens der Vergabekammer und die in diesem Verfahren entstandenen
  • hinter dem Hauptantrag der Beschwerde nicht zurück. 41Mit einer Wiederaufnahme des Verfahrens hat die

HessVGH - 3 N 1891/01

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 06.03.2003
Inhalt
  • öffentlicher Belange den Planentwurf. Der Entwurf lag sodann gemäß öffentlicher Bekanntmachung vom 12
  • öffentlichen Bekanntmachung der (hier erneut erfolgten) Entwurfsauslegung und dem Beginn der
  • Königsteiner Straße. Gemäß den Zielen der Planung werde das Maß der Nutzung reduziert. Ziel des
  • weiterhin gegen das Gebot der Plankonzentration. Für den Bereich des Grundstücks der Antragstellerin
  • Einleitung und Fortführung des der Heilung von Rechtsfehlern dienenden ergänzenden Planverfahrens

AG Duisburg - 63 IN 48/03

Amtsgericht Duisburg vom 14.10.2003
Inhalt
  • braucht das Gericht nicht der Frage nachzugehen, wie es zu verfahren hätte, wenn noch wirtschaftlich
  • IN 48/03 Tenor: Der Eröffnungsantrag vom 10.03.2003 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens
  • Geschäftstätigkeit gelöscht hat, mit der öffentlichen Bekanntmachung der Löschung aufgelöst. Die Auflösung
  • Sozialversicherungsbeiträge die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin beantragt
  • den Feststellungen des dort eingesetzten vorläufigen Insolvenzverwalters aus der Masse nicht gedeckt

OVG Saarland - 2 N 2/06

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 08.03.2007
Inhalt
  • öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs, die nach ortsüblicher Bekanntmachung vom 6.11. bis
  • ohnehin nur Vorhaben, die den Vorgaben des § 34 BauGB Rechnung tragen. Dies schließt es grundsätzlich aus
  • Entwicklung der in der Folge der Bauanfrage und des Antrags auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens des
  • dem 16.6.2002 beantragte Einstellung des Bebauungsplanverfahrens, dessen Einleitung er selbst
  • der Antragsgegnerin hervorgehobenen öffentlichen Belangen im Sinne des § 1 V 2 Nrn. 1, 2 und 4

OVG Nordrhein-Westfalen - 11 D 120/98.AK

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.09.2000
Inhalt
  • .AK). Der (vormals 23.) Senat hat durch Beschluss vom 11. August 1998 das Verfahren des Klägers
  • bedurfte es nicht, weil das Planfeststellungsverfahren für die A 4 vor dem 3. Juli 1988, dem Tag des
  • . Der Kläger trägt die bis zur Trennung des Verfahrens entstandenen Kosten des Rechtsstreits
  • Personen des öffentlichen Rechts aufgrund von Kompetenzen vollzieht, die das positive Recht zuordnet
  • Person des öffentlichen Rechts eine Sach- und Rechtslage Ausdruck findet, die der Anwendung von

OVG Rheinland-Pfalz - 1 A 10202/02.OVG

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 05.12.2002
Inhalt
  • genehmigte Einleitung von 340 l/s in den Vorfluter auch unter Beachtung der Interessen des Klägers
  • Überschwemmungen führe. Aber selbst wenn das Vorhaben dem Stand der Technik entspreche, so sei dies für ihn
  • Selbstreinigungspotential des Gewässers sei durch die temporäre Einleitung von Mischwasser aus der sanierten und
  • Hochwasserfall mögliche Einleitung von 340 l/s zu einer dem Kläger unzumutbaren Erhöhung des Wasserspiegels
  • Vollstreckbarkeit des Urteils wegen der Kosten beruht auf § 167 VwGO i.V.m. § 708 Nr. 10 ZPO. Die Revision ist

OVG Rheinland-Pfalz - 8 C 10729/08.OVG

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 26.03.2009
Inhalt
  • des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller
  • .OVG -). Dies entspricht den Anforderungen, wie sie auch bei der Normsetzung des Bundes für sog. starre
  • zum Ablauf des 31. Dezember 2006 gültigen Fassung. Die danach zwei Jahre ab Bekanntmachung der
  • einer Teilfläche der Parzelle Nr. … des Antragstellers für eine öffentliche Verkehrsfläche sowie für
  • , der nach Ausfertigung und öffentlicher Bekanntmachung am 14. Juli 2007 in Kraft trat. Gemäß Ziffer A

OLG Hamm - t bei 134.125 DM

Oberlandesgericht Hamm vom 11.03.2004
Inhalt
  • Haus "T" Nr. 28 ist auf den 29. Juni 1988 datiert und liegt damit zeitlich nach der Bekanntmachung des
  • öffentliche Interesse an der Planung hinaus ein Zurücktreten der Interessen des Eigentümers hinter das
  • abhängig, jedoch werden dem Eigentümer im Verfahren gegen den Umlegungsplan mit der Bestandskraft
  • maßgeblich, wobei es allein auf den Wert des Bodens ankommt. Stichtag für die Wertermittlung ist der Tag, an
  • 1989 erfolgte die öffentliche Bekanntmachung der Aufstellung der Bestandsverzeichnisse und der

LG Stuttgart - 21 O 408/05

Landgericht Stuttgart vom 10.09.2008
Inhalt
  • Rechtszug für das Verfahren vor den Landgerichten geltenden Vorschriften der ZPO entsprechend
  • waren, bedarf es keiner öffentlichen Bekanntmachung der gestellten Ergänzungsanträge. Dies wird
  • Verfahren vor dem Oberlandesgericht den Vortrag des Musterklägers oder des Musterbeklagten schriftsätzlich
  • Vorlagebeschluss: 4„Dem Oberlandesgericht Stuttgart wird das Verfahren vorgelegt, um im Rahmen des
  • nach derzeitigem Stand des Verfahrens, soweit es den Klägern nunmehr auf die (zusätzliche

OLG Saarbrücken - 1 Verg 4/05

Saarländisches Oberlandesgericht vom 09.11.2005
Inhalt
  • werden, die in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen genannt sind. In der Natur des
  • ” nach den Vorschriften des 4. Abschnitts der VOL/A-SKR. Das Vergabeverfahren wurde unter der Nummer 2005
  • den Ausschluss des Angebotes auch auf das Fehlen der weiter von ihr geforderten Unterlagen stützen
  • Angebotsprüfung stattfindet. Die Antragsgegnerin hat unter III.1.1. der Bekanntmachung des
  • Rahmen des hier gewählten “offenen Verfahrens” 52 Tage, gerechnet vom Tage der Absendung der

OVG Nordrhein-Westfalen - 11 D 45/06.AK

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.02.2009
Inhalt
  • ). Die öffentliche Bekanntmachung entsprach hier den Anforderungen des § 18 der Hauptsatzung der Stadt
  • Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens 11 B 627/06.AK einschließlich der
  • jeweiligen Beiakten, des Verfahrens 11 D 39/06.AK und der hierzu beigezogenen planfestgestellten
  • 1 FStrG a. F. wird hingewiesen. Im Übrigen entspricht die Bekanntmachung auch den Anforderungen des
  • FStrG n. F.). Sie betrifft im Grundsatz aber nicht die ordnungsgemäße Durchführung der Einleitung des

OVG Nordrhein-Westfalen - 10A D 136/98.NE

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30.08.2000
Inhalt
  • Einleitung des Verfahrens zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 44 "Ortskern H. " mit dem Ziel
  • auf den mittleren Teil des in der Mitte des Marktplatzes gelegenen Gebäudekomplexes auf dem
  • Grundstücks, das von den planerischen Festsetzungen - insbesondere von dem Wegfall der Baugrenze auf
  • Bekanntmachung vom 30. November/1. Dezember 1996 über die öffentliche Auslegung der Änderungsplanung
  • und entsprechend der öffentlichen Bekanntmachung am 24. Januar 1996 in der Zeit vom 5. Februar bis

BVerfG - 2 BvR 26/04

Bundesverfassungsgericht vom 03.03.2004
Inhalt
  • Einleitung des Verfahrens noch über den Beginn der Strafverfolgung und ebenso wenig über die
  • flüchtig gewesen sei, sei er persönlich weder über die Einleitung des Verfahrens noch über den
  • einstweiligen Anordnung. 3. Das Land Hessen hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen im Verfahren der
  • und er sich nicht bewusst der Kenntnis des Verfahrens entzogen habe, was eine umfangreiche
  • Bekanntmachung des Beschlusses vom 23. Januar 2003 über die vorläufige Auslieferungshaft habe der

BGH - IX ZB 11/04

Bundesgerichtshof vom 15.12.2003
Inhalt
  • jeweiligen Stand der Massekostendeckung zu kontrollieren. Vielmehr gehört es zu den Aufgaben des
  • nicht genügt habe. Dies trifft nicht zu. Es ist deshalb von der Sachverhaltsschilderung des
  • zugrundeliegenden Vollstreckungsanträge zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden dem Gläubiger
  • ausreiche, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Der Insolvenzverwalter hat beim Insolvenzgericht
  • die Verletzung des § 90 InsO, sondern darauf gestützt, dass die Insolvenz bei Einleitung der

OVG Nordrhein-Westfalen - 7 D 71/06.NE

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.08.2007
Inhalt
  • Bekanntmachung des Bebauungsplans. 17Am 25. Juni 2006 hat der Antragsteller den Normenkontrollantrag
  • BauGB). Jedenfalls hat der Rat der Antragsgegnerin den von dem Antragsteller als Vorsitzender des
  • landschaftspflegerische Begleitplan kommt nach dem von O. beschriebenen Verfahren zu der Bewertung, dass es
  • abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig
  • Satzungsbeschluss vom 18. Mai 2006, aber nicht vor, sondern nach der (ersten) Bekanntmachung des