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KG Berlin - 1 W 165/05
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- werden könnte, wenn sie zur Abwehr schwerwiegender Gefahren für das Wohl des Kindes oder die Rechte
- verletzt werden. 9Für eine Verletzung der Menschenwürde des betroffenen Kindes ist nichts ersichtlich
- Adoptionsgeheimnisses und damit den eigenen Interessen des Kindes. Diese werden auch von der
- . Looschelders begründet seine Kritik damit, dass die Änderung des Geburtsdatums, etwa wegen der Folgen für den
- Möglichkeit, wenn es sich für seine Abstammung interessiert, durch Einsichtnahme in das Geburtenbuch den
OVG Saarland - 2 W 25/06
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 14.12.2006
- Inhalt
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- der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte notwendige „Auseinandersetzung
- Verantwortungsbereich der Antragstellerin (vgl. dazu das Antwortschreiben des Ministeriums für Inneres
- Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. Gründe I. Die Eltern der
- § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG mit dem Fortfall des für die Gewährung der Aufenthaltserlaubnis
- Bescheid des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 19.12.1995, dem wiederum das im
FG Münster - 8 K 1323/02 E
Finanzgericht Münster vom 24.05.2007
- Inhalt
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- betreffe nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) den Staat nicht nur als Arbeitgeber
- ). Auch hier habe der Gesetzgeber keine andere Möglichkeit, für das Jahr 1999 rückwirkend eine dem
- . 1 Nr. 8 EStG die Sache ebenfalls gemäß Art. 100 GG dem BVerfG vorzulegen. Für den Fall der Vorlage
- Rückwirkung unzulässig. Hier bestehe das erhebliche Interesse des Staates an den Änderungen zur Regelung der
- EUR). Hinsichtlich des Streitpunkts verblieb es bei der Rechtsauffassung des FA. Hierzu nahm das FA
BAG - 2 AZR 55/09 K
Bundesarbeitsgericht vom 10.12.2009
- Inhalt
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- des § 57 Abs. 4 Satz 1 SchulG NRW verstößt nicht gegen Art. 9 EMRK. Der Europäische Gerichtshof für
- dieser Grundlage hat der Gerichtshof das Verbot für eine Lehrerin in einer Schweizer Grundschule
- des Obsiegens mit dem Antrag zu 1. das beklagte Land zu verurteilen, sie zu den bisherigen
- hielt es der Klägerin das Tragen des Kopftuchs als Pflichtenverstoß vor und kündigte arbeitsrechtliche
- durch die Kündigung des beklagten Landes vom 22. Februar 2007 aufgelöst worden ist; 2. für den Fall
OLG Brandenburg - 2 U 28/06
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 18.05.2006
- Inhalt
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- Klägers nicht zu verzeichnen. Zudem hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil
- beruht allein auf der Würdigung der Umstände des Einzelfalles. 37 Der Streitwert wird für das
- der formellen Rechtsposition aus dem Urteil, die das Verhalten des beklagten Landes als sittenwidrig
- zur Zuteilungsfähigkeit von Erben zuzustimmen sein, dies mit der Folge, dass das Urteil des
- Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 30.09.2005). Bis zum Urteil des Bundesgerichtshofes
OVG Saarland - 2 B 445/09
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 22.10.2009
- Inhalt
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- nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) Grundvoraussetzung
- anderes. In dem ersten (vgl. das zur Vorlage bei der Ausländerbehörde erstellte Attest des St. N
- Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) Grundvoraussetzung für die Annahme eines rechtlichen
- Aussage für den gegenwärtigen Zeitpunkt. Insoweit obliegt es, insbesondere nach der Vorgeschichte im
- Anerkennung als Asylberechtigte. (vgl. den alle 3 betreffenden Bescheid des Bundesamts für die
VG Saarlouis - 10 K 711/09
Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 10.03.2010
- Inhalt
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- nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung
- Klägers in sein Heimatland das Wohl und Wehe des Kindes nicht beeinträchtigt. Eine weitergehende
- Lebensverhältnisse in Deutschland, die nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für
- Belange und das Wohl der Kinder zu würdigen sind. Vgl. Gemeinschaftskommentar, wie vor, Vor §§ 53 ff
- Sachaufklärung war der Kammer in der mündlichen Verhandlung nicht möglich, da für den Kläger, und auch das
LAG Düsseldorf - 5 Sa 1836/07
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 10.04.2008
- Inhalt
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- . 533.1 Soweit man in § 57 Abs. 4 SchG NRW ein Verbot für das Tragen des islamischen Kopftuches in der
- das beklagte Land der Klägerin eine Abmahnung und drohte ihr für den Fall unveränderten Verhaltens
- durch das Tragen der Baskenmütze zeitlich lückenlos nach dem Tragen des islamischen Kopftuches der
- , dass mit dem Tragen des Kopftuches in einer Weise in den Schulbetrieb eingegriffen wird, die das - vom
- . hierzu: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte 15.02.2001 - 42393/98 - [Dahlab/Schweiz] NJW 2001
VG Sigmaringen - 4 K 210/07
Verwaltungsgericht Sigmaringen vom 20.04.2007
- Inhalt
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- notwendig ist. 28 Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - EGMR
- gegen die Schutzrechte, die sich für den Kläger aus der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom
- - Bezirksstelle für Asyl - vom 18. Januar 2007 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des
- . aus den Ausführungen des Gerichtshofs zum Fall Keles (vgl. EGMR, Urteil vom 27.10.2005 - Nr. 32231
- Drängen das Geld zurück. In den am … 2006 abgeurteilten 18 Fällen vereinnahmte er für Waren, die er
HessVGH - 9 UE 1508/99.A
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 26.04.2002
- Inhalt
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- .A -). 105 Auch im Hinblick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
- indes durch Referenzfälle zu belegen. Dies gilt gleichermaßen für das Institut für Afrika-Kunde, dem
- teilt das Institut für Afrika- Kunde mit, hinsichtlich der Bestrafung wegen Verweigerung des
- . "Aufbausteuer" für den Wiederaufbau des Landes. Die Verweigerung der Abgabe hat rechtliche und soziale
- 2001 an VGH Bad.-Württ.). Daraus folgt, dass es für die Frage des Innehabens der eritreischen
OVG Nordrhein-Westfalen - 25 A 1284/96.A
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28.10.1998
- Inhalt
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- der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Fall, in welchem die Häuser der
- Ehegatten, Eltern, Kinder ab 13 Jahren und Geschwister des politisch Verfolgten. Diese Begrenzung der
- steht für den Senat fest, daß das Vorfluchtvorbringen des Klägers insgesamt unglaubhaft ist und daß er
- und für die auch eine erwachsene Betreuungsperson aus dem Verwandten- und Bekanntenkreis der Eltern
- Ende des Jahres, in dem sie das 38. Lebensjahr vollenden, antreten oder das für besondere Fälle
OVG Nordrhein-Westfalen - 21 A 3940/04.A
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24.05.2006
- Inhalt
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- Einzelfall bestehenden konkreten Anhaltspunkte für den Verdacht der Beteiligung an oder des Wissens
- (Wingler 31.05.1998 S. 44) - sowie das Bewusstsein für die Menschenrechte in der Armee zu verbreiten
- Monate des Jahres 2000 wird für das Gebiet um Vavuniya und den Osten Sri Lankas zusammen die Zahl
- wollte, was der Oberste Gerichtshof jedoch für nicht rechtens hielt (FR vom 27.08.2005, NZZ vom 27
- Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zugelassen. Der Beschluss ist den
OVG Nordrhein-Westfalen - 21 A 580/99.A
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19.11.2004
- Inhalt
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- wesentliches Merkmal für den Kreis der Betroffenen, das die Rückkehrer aus dem Ausland nicht teilen
- für den Verdacht der Beteiligung an oder des Wissens um terroristische Aktivitäten zu Grunde liegen
- Friedensorganisation aus dem Süden des Landes, in der sich Eltern verschollener Soldaten
- unterschiedlichem Umfang und ab dem 4. August 1998 - mit Verhängung des Ausnahmezustandes für das
- Verhaftung erstellt (Wingler 31.05.1998 S. 44) - sowie das Bewusstsein für die Menschenrechte in der