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OLG Karlsruhe - 6 U 52/07
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 09.05.2007
- Inhalt
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- Wettbewerbs Foto- und Videogeräte in der Werbung mit einem Rabatt zu bewerben, ohne darauf hinzuweisen
- sich die Werbung - wie hier - an den Verbraucher richtet, nach dem Verständnis eines durchschnittlich
- es jedoch auf den durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher an, der der Werbung
- OLG Karlsruhe Urteil vom 9.5.2007, 6 U 52/07 Wettbewerbsrecht: Irreführung durch Werbung mit
- Bewirbt ein Elektronik-Discounter einen Rabatt von 19 %, beschränkt auf einen bestimmten Tag, für
LG Köln - 33 O 346/05
Landgericht Köln vom 22.02.2005
- Inhalt
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- unterlassen, in der an den Endverbraucher gerichteten Werbung, wie nachstehend wiedergegeben, mit einem
- Rabatt zu werben mit dem Hinweis: "Ausgenommen sind Werbeware" II. Die Beklagten zu 1) und 2) werden
- -Anzeiger vom 09.09.2004 geschalteten Anzeige u.a. einen Rabatt beim Küchenkauf. Wegen der
- Einzelheiten dieser Werbung wird Bezug genommen auf die als Anlage 1 zur Klageschrift im Original zur Akte
- 14.09.2004 erfolglos ab. 56Der Kläger meint, die Werbung der Beklagten verstoße gegen §§ 3, 4 Nr. 4 UWG. Der
Preiswerbung: “bis zu” mit Rabattangabe bei Anzeige für Gewerbetreibende nicht irreführend
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 30.12.2012
- Inhalt
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- Rabatt nicht auf den kleinstmöglichen Preis bezieht – was bei einem Verbraucher auch eine vertretbare
- Ersparnis reduzierte unverbindl. Preisempfehlung.” Es war unstreitig, dass die Werbung sich nicht
- an Verbraucher gewendet hat, somit gab es keinen Streit hinsichtlich der Gestaltung der Anzeige mit
- oder muss nicht bei jedem beworbenen Modell konkret der jeweilige Rabatt benannt werden? Auch hier
- Rabatt mit “bis zu”-Angabe möglich sein. Das OLG Köln hat sich der Frage, ob ein “bis zu”-Rabatt bei
Preisgegenüberstellung erfordert transparenten Bezugspreis
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 14.09.2015
- Inhalt
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- Verbraucher vor irreführender Werbung schützen.Im vorliegenden Fall ging es um ein "Lifting", welches über
- medizinische Behandlung hat das Landgericht Düsseldorf nun eine Irreführung der Verbraucher gerügt und
- Groupon zu einem besonderen Rabatt angepriesen wurde. Als Bezugsgröße für den Rabatt...
OLG Köln - 6 U 140/07
Oberlandesgericht Köln vom 15.02.2008
- Inhalt
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- Eigenpreisgegenüberstellung, sondern mit einer Preissenkung geworben, doch ist bei einer Werbung mit
- einem Rabatt gleichermaßen zu fordern, dass der unrabattierte Preis zeitnahe vor der Aktion verlangt
- wurde. Andernfalls besteht die Gefahr der Irreführung, denn bei einer Werbung mit einer
- Rabattgewährung geht der Verbraucher davon aus, dass ihm mit dieser Aktion ein gegenüber der vorherigen Situation
- nicht verlangt, wird der Verbraucher irregeführt. 13So liegt der Fall hier. Der Adressat der
OLG Saarbrücken - 1 U 670/05
Saarländisches Oberlandesgericht vom 18.10.2006
- Inhalt
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- Verbraucher muss der Werbung entnehmen, dass alles, was er in den Märkten der Beklagten – jedenfalls über
- . Richtig ist zwar, dass sich der durchschnittliche Verbraucher kaum aufgrund der Werbung in die Märkte der
- durchschnittlichen Verbraucher aufgrund der Werbung die Erwartung geweckt wird, während der Aktionen alle
- durchschnittlichen Verbraucher bei Kenntnisnahme von der Werbung ohne weiteres erkennbar wäre, dass
- Hinweis bei den Verkaufsflächen nicht geeignet, den Verbraucher bei Kenntnisnahme der Werbung
Rabattankündigung muss eindeutig auf Ausnahmen hinweisen
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 19.12.2018
- Inhalt
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- Rabattankündigung einen Verbraucher deutlich auf die hierbei geltenden Ausnahmen hinweisen muss. Die Werbung
- einzustufen.Werbung mit 15 % Rabatt für alle ArtikelKläger des Verfahrens war ein eingetragener
- Aufgabe machte. Seiner Ansicht nach widersprach eine Werbung der Beklagten, Betreiberin einer
OLG Hamm - I-4 U 52/10
Oberlandesgericht Hamm vom 02.09.2010
- Inhalt
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- vielmehr zum Zeitpunkt der entsprechenden Werbung jeweils die Absicht gehabt, den Rabatt nur innerhalb
- verlängert worden. Auch nach Ablauf der Rabattfrist vom 30. April 2009 wurde der Rabatt zunächst weiterhin
- gewährt. Eine Kundin der Beklagten, die aufgrund der Werbung vom 21. April 2009 am 29. April 2009
- eine solche Kinderreise gebucht hatte, bekam die Auskunft, dass die Beklagte den Rabatt weiterhin
- in Anspruch genommen. Er hat eine Irreführung der angesprochenen Verbraucher darin gesehen, dass
OLG Düsseldorf - VII-Verg 45/03
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 01.10.2003
- Inhalt
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- Stück) gewähren will. Die (ungerechtfertigte) Wertung dieser Rabatte kann mithin zu einer
- Rabatt der Beigeladenen unberücksichtigt bleiben müssen. Schon mit Blick auf die Formulierung der
- der von der Antragstellerin angebotene Rabatt für die Selbstabholung zum gegenwärtigen Zeitpunkt
- noch nicht berücksichtigt werden. Wie schon die Vergabekammer ausgeführt hat, wäre der Rabatt für die
- Rückvergütungen stattfinden werden, zumal die Beigeladene nach dem Vertrag zur Rücknahme verbrauchter
BGH: Fristverlängerung von Rabattaktionen nicht pauschal unzulässig
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 05.07.2013
- Inhalt
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- Werbung unklare Angaben machen, die dazu geeignet sind, Verbraucher damit in die Irre zu führen
- sie sich ergeben haben. Irreführende Werbung durch Fristverlängerung? Unternehmer, die mit ihrer
- "Dauertiefpreisen" für einen begrenzten Zeitraum "zusätzlich 10 % Geburtstags-Rabatt auf alles, ohne
- Verlängerung für möglich gehalten und dies in seiner Werbung auch so dargestellt habe. Falls nicht
- Verlängerung schon bei der erstmaligen Werbung oder erst im Nachhinein aufgetan haben. Wenn zum Beispiel ein
OLG Hamm - 4 U 56/06
Oberlandesgericht Hamm vom 23.05.2006
- Inhalt
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- Antragstellers spricht auch nichts dafür, dass diese Vermutung wiederlegt sein könnte. Die Werbung erschien am
- , der wie der Rabatt im Sinne des § 1 des früheren Rabattgesetzes voraussetzt, dass Waren für einen
- Preisnachlässe eine hohe Attraktivität auf die Verbraucher aus, mit der in besonderer Weise die Gefahr
- im Grundsatz für jede Art von Werbung gilt, bei der ohne bestimmte Angaben die Gefahr der
- Irreführung der Verbraucher besteht. 94) Dem Antragsteller hätte als Verfügungsanspruch aber ein
OLG Stuttgart zum Verstoß gegen Zuwendungsverbot
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 02.03.2013
- Inhalt
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- Werbung mit einer "kostenlosen" Zweitbrille ist eine unzulässige Zuwendung - eine Brille gilt als
- Heilmittel und ein Verbraucher darf zum Kauf eines Heilmittels nicht in einer unsachlichen Weise
- oder Waren in einer Werbung für ein Heilmittel zu verwenden. Als ein solches gelten auch Brillen
- . Der Gesetzgeber hat dabei die Absicht, dass Verbraucher nicht einer unsachlichen Beeinflussung
- wenn in der Werbung des Optikers die Rede von einer Erst- und Zweitbrille als Doppelpack war. Die
Werberecht: Zahnärzte dürfen mit dem LG Köln keine Gutscheine bei Groupon anbieten!
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 28.07.2012
- Inhalt
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- . Dadurch ist die Werbung in hohem Maße anpreisend, der Verbraucher wird dazu verführt, allein wegen des
- Werbung des Beklagten kann nur als reklamehaft betrachtet werden. Indem derart hohe Rabatte gewährt
- ist insbesondere eine anpreisende, irreführende, herabsetzende oder vergleichende Werbung. Das
- dass das Gericht m.E. wohl auch eine “anpreisende” Werbung im Sinne des §21 der übrigen
- kann und insgesamt bei Gutscheinen (jedenfalls mit ernsthaftem Rabatt) zu Problemen führt. Die Rechtsauffassung anderer Gerichte wird insofern abzuwarten sein.
OLG Hamm - 4 U 118/05
Oberlandesgericht Hamm vom 17.01.2006
- Inhalt
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- ihrer Werbung unlauter im Sinne des § 3 UWG gehandelt, wenn sie die Teilnahme von Verbrauchern an
- Beeinflussung der Verbrauchers im Sinne des § 4 Nr. 1 UWG darstellt. 28b) Dazu müsste die Werbung
- erhalten würde (vgl. Beilagenwerbung Bl. 20). 5Der Kläger hält diese Werbung für wettbewerbswidrig
- . Er hat dazu unter anderem ausgeführt, in der Werbung liege ein Verstoß gegen § 4 Nr. 6 UWG, weil die
- eine solche Kopplung fehle, müsse nach § 4 Nr. 1 UWG geprüft werden, ob die Werbung mit dem
BGH - VIII ZR 348/06
Bundesgerichtshof vom 16.07.2008
- Inhalt
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- des Vorgangs) für an mich gerichtete Werbung (z.B. Informationen über Sonderangebote
- Zusendung von Werbung per SMS oder E-Mail-Newsletter betrifft. Soweit die Klausel die Einwilligung in die
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- (Waren/Dienstleistungen, Preis, Rabattbetrag, Ort und Datum des Vorgangs) für an mich gerichtete Werbung
- Nutzung der Daten für die Zusendung von Werbung per SMS oder E- Mail-Newsletter betrifft. Auf die