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§ 7 BSHG§76DV

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Inhalt
  • (1) Welche Einkünfte zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören
  • Vermietung und Verpachtung ist der Überschuß der Einnahmen über die mit ihrer Erzielung
  • entfallen.(4) Als Einkünfte aus der Vermietung von möblierten Wohnungen und von Zimmern
  • nachgewiesen werden.(5) Die Einkünfte sind als Jahreseinkünfte, bei der Vermietung von mö

§ 36 KFürsV

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Inhalt
  • (1) Welche Einkünfte zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören
  • Vermietung und Verpachtung ist der Überschuß der Einnahmen über die mit ihrer Erzielung
  • aus Vermietung und Verpachtung in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen,2.Steuern vom Grundbesitz
  • verpachteten Gegenstands entfallen.(6) Als Einkünfte aus der Vermietung von möblierten
  • Vermietung von möblierten Wohnungen und von Zimmern jedoch als Monatseinkünfte zu berechnen

BFH - IV R 73/07

Bundesfinanzhof vom 18.04.2008

FG Münster - 10 K 3544/03 E

Finanzgericht Münster vom 13.04.2005
Inhalt
  • Kapitalvermögen ./. 1.217 DM 0 DM 9Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ./. 97.866 DM ./. 421 DM 1011Der
  • Einkünfte: Ehemann Ehefrau 4Einkünfte aus Gewerbebetrieb 5als Einzelunternehmer 205.923 DM 6aus
  • anteilig auf im zu versteuernden Einkommen enthaltene gewerbliche Einkünfte entfällt, bei Einkünften aus
  • Einkünfte mit negativen Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, führt zwar nicht
  • gewerblichen Einkünfte als Quotient aus gewerblichen Einkünften und Summe der Einkünfte vermieden. Denn

Abziehbarkeit nachträglicher Schuldzinsen bei Vermietung und Verpachtung

martina heck vom 04.10.2012
Inhalt
  • bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht länger fest. 1. Zum rechtlichen Hintergrund
  • einer Einkunftsart, vorliegend den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i.S. des § 21 Abs. 1 Satz
  • Erwerbssphäre” angesehen. Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kommt einerseits dem mit der
  • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung hat sich maßgebend von der Erwägung leiten lassen, dass der
  • aufgenommenen Darlehen und den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung mit der Veräußerung des

BFH - IX R 25/08

Bundesfinanzhof vom 17.12.2008
Inhalt
  • Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Grundstücksgemeinschaft zu berücksichtigen. 101
  • mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung beteiligt. Neben dem Kläger waren beteiligt F sowie
  • Grundstücksgemeinschaft angefallen. Dieser Fall sei der Beendigung der Vermietung und Verpachtung
  • Wohnungseigentumsgesetz verbliebenen Grundstücksteils nach wie vor Einkünfte aus Vermietung und
  • . Juni 2005 aufzuheben sowie die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Vermietung

Rechtsprechungsänderung zur Abziehbarkeit nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

martina heck vom 04.10.2012
Inhalt
  • bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht länger fest. 1. Zum rechtlichen Hintergrund
  • einer Einkunftsart, vorliegend den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i.S. des § 21 Abs. 1 Satz
  • Erwerbssphäre” angesehen. Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kommt einerseits dem mit der
  • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung hat sich maßgebend von der Erwägung leiten lassen, dass der
  • aufgenommenen Darlehen und den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung mit der Veräußerung des

Fahrtkosten des Vermieters im Steuerrecht

martina heck vom 25.04.2016
Inhalt
  • entschieden, dass der Abzug solcher Kosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • EStG gilt § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG auch im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • zentrale Bedeutung im Rahmen der mit dem Objekt erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Streitjahr an den Objekten lag, war daher
  • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) kann

LSG Berlin-Brandenburg - L 9 KR 203/01

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 12.11.2003
Inhalt
  • Beschäftigten würden zudem die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen
  • Kapitalvermögen und auch - dem Grunde nach - die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der
  • ausschließlich aus Einnahmen aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung. In diesem Jahr
  • Vermietung und Verpachtung in Höhe von 3.831,00 DM gegenüber (Einkommenssteuerbescheid 1997 des Finanzamtes
  • Vermietung und Verpachtung seien. Diese Investitionen seien notwendig, um in Zukunft wieder positive

FG Köln - 10 K 1272/07

Finanzgericht Köln vom 14.08.2008
Inhalt
  • auf. Aus dem Objekt erzielen die Kläger Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. 5In der Folgezeit
  • heute Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. 8Die Kläger zahlten an den von ihnen beauftragten
  • der Maßgabe herabgesetzt, dass bei den Einkünften der Kläger aus Vermietung und Verpachtung weitere
  • Rechtsanwaltskosten bei den Einkünften der Kläger aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten
  • Einkommensteuererklärung 2004 als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend

BFH - IX B 136/08

Bundesfinanzhof vom 10.03.2009
Inhalt
  • erforderlich. Im Bereich der Überschusseinkünfte, zu denen die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehören
  • , sind Einkünfte der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 8 bis 9a des

FG Hessen - 3 K 3366/10

Hessisches Finanzgericht vom 03.05.2010
Inhalt
  • ) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. 3Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bezogen
  • Vermietungseinkünften Leitsatz Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht allein aufgrund
  • hat, bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abziehbar sind. Dem
  • seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht. Das Finanzamt war dem jeweils gefolgt
  • den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ein wirtschaftlicher Zusammenhang bestehe

Vorfälligkeitsentschädigungen als nachträgliche Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung?

martina heck vom 09.10.2013
Inhalt
  • nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen. In dem
  • Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend. Der Beklagte (Finanzamt) hat
  • keine nachträglichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar. Derartige
  • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Etwas anderes ergibt sich nicht unter Berücksichtigung der
  • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. In seiner Entscheidung vom 20.06.2012 lässt der Bundesfinanzhof

Leerstand bei Untervermietung und die Einkünfteerzielungsabsicht

martina heck vom 04.04.2013
Inhalt
  • nicht als Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt
  • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigenden Werbungskostenanteil an den
  • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar. Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.12.2012 – IX R 14/12  
  • bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen, wenn sie durch sie veranlasst sind. Fallen
  • Vermietung und Verpachtung dienenden Zimmer Nr. 2 bis 5 waren in den Streitjahren entweder durchgängig

BFH - IX R 4/08

Bundesfinanzhof vom 10.07.2008
Inhalt
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für die selbstgenutzte Wohnung. 2In den
  • , dass die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für das Grundstück in X, Y-Straße im Jahr 1999 um
  • --) mit, in den von ihnen erklärten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sei auch der Mietwert der
  • Mieteinnahmen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung der Mietwert der eigengenutzten
  • Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre erklärten die Kläger für das gesamte Grundstück Einkünfte aus Vermietung