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EuGH - C-409/95

Europäischer Gerichtshof vom 11.11.1997
Inhalt
  • Bewerber vorrangig vor weiblichen Bewerbern zu befördern; dies hängt vor allem mit einer Reihe von
  • , dem männlichen Bewerber ausnahmsweise den Vorzug zu geben, nicht beseitigt. 12. Das vorlegende
  • Grundsatz, weibliche Bewerber bevorzugt zu befördern, überwiege. Sie verstoße außerdem gegen den
  • nachteiligen Auswirkungen zu schaffen, die sich für die weiblichen Bewerber aus den oben beschriebenen
  • — Gleiche Qualifikation von Bewerbern unterschiedlichen Geschlechts — Vorrang der weiblichen Bewerber

VG Arnsberg - 2 L 128/02

Verwaltungsgericht Arnsberg vom 05.03.2002
Inhalt
  • jedem Einzelfall zu gewährleisten, dass alle in der Person der Bewerber liegenden Kriterien
  • liegenden Gründe nicht im Sinne der obigen Erwägungen überwiegen; denn es bestehen im Verhältnis zu der
  • oder mehrere dieser Kriterien zu Gunsten des männlichen Bewerbers überwiegen. 11So
  • des männlichen Bewerbers liegende Gründe allerdings nur dann, wenn deutliche Unterschiede zu seinen
  • Hilfskriterien zu Gunsten des männlichen Bewerbers deutlich überwiegen und ihrerseits keine

BGH - 2 Not 3/06

Bundesgerichtshof vom 23.07.2007
Inhalt
  • zu bringen, als ein Bewerber durch eine ununterbrochene, mindestens sechsmonatige Tätigkeit als
  • die Justizverwaltung Anlass hat zu prüfen, ob bei der Auswahl zwischen zwei Bewerbern um das Amt
  • zu den zehn punktstärksten Bewerbern und könne daher bei der Stellenbesetzung nicht berücksichtigt
  • könnten, eine abweichende Auswahlentscheidung unter den Bewerbern zu treffen. Hiergegen hat der
  • ermögliche Bewerbern, die aufgrund des Zuschnitts ihrer Sozietät die Gelegenheit zu regelmäßigen

LAG Hamm - Sa 985/02

Landesarbeitsgericht Hamm vom 03.07.2003
Inhalt
  • Auswahlgespräch mit allen Bewerbern zu führen. Hierzu lud er die Bewerber mit Schreiben vom 08.11.2000
  • ein. Der Bewerber M4xxxx zog seine Bewerbung am 13.11.2000 zurück. Die zu diesem Zeitpunkt
  • einem anderen Bewerber zu besetzen. Diesem Antrag hat das Arbeitsgericht Münster durch Urteil vom
  • ) Ein Anspruch auf Einstellung oder Beförderung steht dem Bewerber allerdings nur dann zu, wenn sich
  • , weil er absolut im Verhältnis zu den Mitbewerbern in jeder Hinsicht der am besten geeignete ist

OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 289/01.PVL

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 09.04.2003
Inhalt
  • zu der Maßnahme "Auswahlkriterien zur Vorselektion der Bewerber". Hierbei handelt es sich um ein
  • Bewerbungsunterlagen" ermittelt. Nach Durchlaufen des Verfahrens "q. g. " würden die Bewerber sodann sämtlich zu
  • eigentliche Auswahl, d.h. die Bildung einer (Eignungs-)Rangfolge unter den Bewerbern für die zu
  • Rangfolge unter den in Betracht kommenden Bewerbern bzw. betroffenen Beschäftigten zu bilden ist. 44Vgl
  • . So kommt es unstreitig insbesondere nicht zu einem Ausscheiden von Bewerbern aus dem weiteren

LAG Hamm - 11 Sa 284/08

Landesarbeitsgericht Hamm vom 07.08.2008
Inhalt
  • beantragt, 31das beklagte Land zu verurteilen, an den Kläger 4.500,00 € zu zahlen. 32Das beklagte Land hat
  • hat das beklagte Land mit Urteil vom 14.08.2007 verurteilt, an den Kläger 3.000,00 € zu zahlen. Im
  • gleichzeitig aber auch ausreichend, um das beklagte Land zu veranlassen, bei künftigen
  • Stellenausschreibungen den Anforderungen des AGG Rechnung zu tragen. 37Das Urteil ist dem beklagten Land am 23.08.2007
  • . Hintergrund der Altersanforderung im Bewerbungsverfahren sei, dass die Bewerber zu 39einem späteren Zeitpunkt

OVG Nordrhein-Westfalen - 6 A 2008/04

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.07.2007
Inhalt
  • , wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v.H. des zu
  • 2001 zu verpflichten, ihn in das Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen. Das beklagte Land hat
  • angefochtene Urteil zu ändern und das beklagte Land unter Aufhebung des Bescheides der
  • verpflichten, ihn in das Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen, hilfsweise das beklagte Land zu
  • der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden. 25 Das beklagte Land beantragt schriftsätzlich

HessVGH - 6 UE 2884/86

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 17.07.1987
Inhalt
  • gewährleisten, daß der Bewerber den Anforderungen der Promotion zu entsprechen vermag, zum anderen aber
  • bisher zugelassenen Bewerber seien in einem Grenzgebiet der Medizin zu ihrem jeweiligen Fachgebiet
  • Klage eines zum Juristen ausgebildeten Bewerbers auf Zulassung zur Promotion zum Doktor der
  • - bereits die Zulassung eines fachfremden Bewerbers zur Promotion zum Doktor der theoretischen Medizin
  • , einem im Grenzbereich von Medizin und Medizinorganisation tätigen Bewerber die Promotion zum Doktor

OVG Nordrhein-Westfalen - 6 A 153/06

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.04.2008
Inhalt
  • abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v.H. des zu
  • verpflichten, ihn in das Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen, 12hilfsweise das beklagte Land
  • auf Probe unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Das beklagte Land
  • schriftsätzlich, 2324das angefochtene Urteil zu ändern und das beklagte Land unter Aufhebung des
  • beklagte Land zu verpflichten, 25über seinen Antrag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe

OVG Nordrhein-Westfalen - 6 A 1429/07

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30.05.2008
Inhalt
  • abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v.H. des zu
  • II und I zu sehen, überschreitet das beklagte Land den ihm zustehenden Ermessensrahmen nicht. Es
  • Betracht, der eine Überschreitung der Altersgrenze um bis zu zehn Jahren bei Bewerbern mit Mangelfächern
  • Land hat beantragt, 13die Klage abzuweisen. 1415Die laufbahnrechtlichen Regelungen zur
  • jedoch nur zur Gewinnung neu einzustellender Bewerber. Laufbahnrechtlich überalterte Lehrerinnen und

VG Gelsenkirchen - 1 L 98/05

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 23.02.2005
Inhalt
  • Verhältnis zu anderen Bewerbern rechtfertigen, kommt es auf eine Vielzahl subjektiver und objektiver
  • Leistung der Bewerber zu bewerten und zu vergleichen (Art. 33 Absatz 2 des Grundgesetzes - GG -, § 7 Absatz
  • die noch zu treffende rechtmäßige Auswahlentscheidung zur Beförderung des Antragstellers führen kann
  • Beurteilungsmerkmale gleichgewichtig nebeneinander zu stellen und zur Vergleichbarkeit der Beurteilungen ein
  • Besoldungsgruppe A 10 Bundesbesoldungsordnung (II. Säule) vorläufig nicht mit einem Konkurrenten zu besetzen, bis

HessVGH - 1 UE 691/91

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 01.12.1993
Inhalt
  • beklagte Land zu verurteilen, ihm eine nochmalige Teilnahme am Eignungsauswahlverfahren zur Ausbildung für
  • in der Fassung des Widerspruchsbescheides derselben Behörde vom 14.4.1989 das beklagte Land zu
  • dienstlichen Prüfungen und Beurteilungen im Verhältnis zu den gutachterlichen Empfehlungen einräume
  • unklar, aus welchen Gründen der Kläger im Vergleich zu anderen Bewerbern schlechter aus welchen
  • Gründen der Kläger im Vergleich zu anderen Bewerbern schlechter beurteilt worden sei. Die genannten Fehler

StGH Hessen - P.St. 835

Staatsgerichtshof des Landes Hessen vom 13.03.2017
Inhalt
  • zu schaffen (vgl. Zinn-Stein. Die Verfassung des Landes Hessen, Kommentar Band I [1954], Art. 29 Erl
  • geltend machen. 2. Zum Verhältnis zwischen Grundrechtsklage und Verfassungsbeschwerde. 3
  • Unterrichtsversorgung an diesen Schulen zu verbessern. Neben haushaltstechnischen Anweisungen zur Durchführung des
  • der Ersten Prüfung zum Erwerb der Lehrbefähigung in musischtechnischen Fächern. 10 Diese Bewerber sind
  • . 3 BVerfGG regelt das Verhältnis der Verfassungsbeschwerde nach Bundesrecht zur

OVG Nordrhein-Westfalen - 6 A 4625/04

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15.03.2007
Inhalt
  • beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v.H. des zu vollstreckenden Betrages
  • 2001 zu verpflichten, ihn in das Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen. Das beklagte Land hat
  • studierte er Sonderpädagogik, von 1986 bis 1990 außerdem Geografie an der Universität zu L
  • ab. Von 1995 bis 1997 studierte er an der Universität zu L. Biologie (Sekundarstufe I und II). Am
  • erfahren habe. Der Kläger hat beantragt, 1213das beklagte Land unter Aufhebung des Bescheides der

OVG Nordrhein-Westfalen - 1 B 676/08

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17.10.2008
Inhalt
  • jeweiligen Beurteilungen einen beachtlichen Qualifikationsvorsprung zu Gunsten eines der Bewerber - hier
  • Qualifikationsvorsprung seiner Person im Verhältnis zu den Beigeladenen habe feststellen können, 16vgl
  • verwendeten Formulierungen zufolge - in seiner aktuellen Beurteilung aus dem Jahre 2007 im Verhältnis zu
  • , vorhandene aktuelle Beurteilungen über die Bewerber miteinander zu vergleichen. Dem Vergleich der
  • für das Bestehen eines vom Antragsteller namentlich im Verhältnis zu dem Beigeladenen zu 3. geltend