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Hintergrund: Twitter-Account auf polizeilichen Zuruf gesperrt?

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 18.10.2012
Inhalt
  • Polizeidirektion Hannover ist zuständig für den Vollzug der benannten Verfügung. “Vollzug” heisst hier
  • Rahmen der erlassenen Verbotsverfügung eine entsprechende Verfügung, gegen die man sich hätte wehren
  • eine eigene Verfügung, sondern vielmehr hat man auf die Ministeriumsverfügung hingewiesen. Die
  • , dass sie notfalls mit Zwangsmitteln die Umsetzung der Verfügung erwirken kann. Insofern ist zu
  • Polizeidirektion Hannover tatsächlich den Vollzug mit Zwangsmitteln durchsetzen? Hier käme

VerfG Nordrhein-Westfalen - n auf 53.111.416

Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.01.2011
Inhalt
  • den Vollzug von dessen Art. 1 Nr. 1, 2, 6, 14 und 15 in Verbindung mit dem beigefügten Gesamtplan und
  • , hierfür liquide Mittel aber nicht mehr zur Verfügung stehen, sind entsprechende Mittel ausschließlich
  • (bei einem Schuldzinssatz von 4 % p. a.) belastet wird. Sie beantragen, 26den Vollzug des Gesetzes
  • Vollzug des Nachtragshaushalts 2010, soweit er nicht schon erfolgt sei, aller Voraussicht nach
  • endgültig und irreversibel vereiteln. 33Durch den Vollzug des Nachtragshaushalts drohten keine irreparablen

BVerfG - 2 BvR 2201/05

Bundesverfassungsgericht vom 13.11.2007
Inhalt
  • Art und Weise des Vollzugs der Strafhaft werde das Erreichen des Vollzugsziels gefährdet. Der
  • Vollzug; am 18. Mai 2005 wurde er wiederum in den offenen Vollzug verlegt. 4 3. Mit seinem Antrag auf
  • Rückverlegung in den geschlossenen Vollzug am 18. März 2005 – rechtswidrig gewesen sei. Die Unterbringung im
  • der er ungeachtet der Haftentlassung festhält, betrifft die Größe des ihm im offenen Vollzug
  • Justizvollzugsanstalt D. wird von jedem Gefangenen bei Gewährung der Eignung zum offenen Vollzug eine Erklärung

OLG Hamm - 21 StVK 297/08

Oberlandesgericht Hamm vom 11.02.2010
Inhalt
  • offenen Vollzug zu verlegen. 5.) Die Erteilung von Auflagen und Weisungen sowie etwaige nach § 454a Abs
  • seine Freizeit oft in Spielhallen. Ihm standen hierfür monatlich 700,00 DM zur Verfügung. Er überwies
  • jedoch die ihm zur Verfügung stehende Summe in Höhe von 700,00 DM nicht genügte, hob er monatlich
  • Vollzug zu verlegen. 26In der Folgezeit wurden dem Verurteilten zunehmend Vollzugslockerungen gewährt
  • . Ab 2004 wurde er sodann in den offenen Vollzug verlegt, den er ebenso wie die bis dahin gewährten

BGH - 5 StR 412/12

Bundesgerichtshof vom 28.11.2012
Inhalt
  • . 2 Sachverhandlung durch Anordnung und Vollzug des Selbst- leseverfahrens. BGH, Urteil vom 28
  • in der Hauptverhandlung erfolgen muss, deren Inbegriff (§ 261 StPO) sie mitbestimmt. Die Verfügung
  • worden war und lediglich dessen Vollzug protokolliert wurde. Dass die Anordnung der Feststellung des
  • Vollzugs des Selbstleseverfahrens durch Kenntnisnahme und Gelegenheit hierzu nicht vorausging
  • hatten. Erst mit dem Akt der Feststellung durch den Vorsitzenden ist nach § 249 Abs. 2 Satz 3 StPO dieser

OLG Köln - 11 Ws 11/97

Oberlandesgericht Köln vom 14.01.1997
Inhalt
  • Normen: StPO § 116 Tenor: I. Der angefochtene Beschluß wird wie folgt abgeändert: Der Vollzug des
  • des Amtsgerichts Köln vom 7.10.1996 kann gemäß § 116 Abs.1, 3 StPO außer Vollzug gesetzt werden
  • allen zur Verfügung stehenden Erkenntnissen überschuldet und zahlungsunfähig sei, und - sinngemäß
  • . 26Soweit wegen der Aussetzung des Vollzugs des Haftbefehls, soweit er auf den Haftgrund der
  • Halbsatz StPO), bedarf es des Vollzugs des Haftbefehls ebenfalls nicht. Denn es besteht eine hinreichend

SozG Berlin - S 94 AS 9350/05 ER

Sozialgericht Berlin vom 27.10.2005
Inhalt
  • zwischen dem von der JVA zur Verfügung gestellten Einkommen und den monatlich anfallenden Kosten
  • . Auch nach dem Sinn und Zweck des Leistungsausschlusses ist Strafhaft im offenen Vollzug nicht
  • 24. Juni 2005 Az. S 37 AS 907/05). Bei Unterringung im offenen Vollzug ist der Inhaftierte zwar
  • gesetzlich niedergelegte Resozialisierungsinteresse gebietet die Einbeziehung der im offenen Vollzug
  • dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und erhält sogar bei Erfüllung der Anwartschaft Arbeitslosengeld I

BGH - III ZR 111/05

Bundesgerichtshof vom 09.11.2006
Inhalt
  • Verfügung vom 16. April 1991 gemäß § 6 Abs. 2 der Verordnung über die Anmeldung vermögensrechtlicher
  • - mit Bescheid vom 11. Oktober 2004 zurück. 5Mit Bescheid vom 17. Mai 1995 entschied das Amt zur
  • Kläger zu 3 bis 5 restitutionsberechtigt seien, sich aber der Anspruch wegen der Verfügung über die
  • Ende Februar 1992 im Wege der einstweiligen Verfügung ein Veräußerungsbzw. ein Verfügungsverbot gegen
  • noch mit Schreiben vom 20. Februar 1992 den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

OLG Düsseldorf - III-4 Ws 50/06

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 08.02.2006
Inhalt
  • zwei Jahren gem. § 67 d Abs. 1 StGB dazu führen, dass auch nach dem Vollzug einer derartigen Maßregel
  • . 1 StGB (und mithin auf die zur Anrechnung der Maßregel zur Verfügung stehenden zwei Drittel der
  • Verfahrensweise nicht zwei Drittel der Strafe zur Verfügung, sondern nur ein um frühere Haftzeiten gekürzter
  • Anrechnung der Unterbringungsdauer erledigt. 10Nach § 67 Abs. 4 S. 1 StGB wird die Zeit des Vollzugs der
  • zu beanstanden. Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG gebietet eine volle zeitliche Anrechnung des Maßregelvollzugs

LSG Berlin-Brandenburg - L 19 B 416/06 AS

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 25.04.2006
Inhalt
  • Begründung zurückgewiesen, die Einrichtungen zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung
  • Tätigkeit im Außenkommando nicht decken. Aufgrund der Inhaftierung im offenen Vollzug stehe er dem
  • Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung. In diesem Fall handele es sich nicht um eine vollstationäre
  • erfasster Bedarfe zur Verfügung. Von den in den Abrechnungen ausgewiesenen Nettoeinkünften ist das
  • anderweitig zur Verfügung steht. Der Antragsteller verfügte daher im Februar 2006 über einen Betrag

BVerfG - 2 BvR 2625/10

Bundesverfassungsgericht vom 07.12.2010
Inhalt
  • in ihrer Verfügung vom 25. August 2010 angedrohte Abschiebung der Beschwerdeführerin nach Bosnien
  • Abwägung führt zum Erlass der einstweiligen Anordnung. Der Beschwerdeführerin droht durch den Vollzug der
  • AufenthG Bedeutung und Tragweite des Art. 6 Abs. 1 GG verkannt worden seien, weil ihr Ehemann wegen
  • , Wildunger Straße 2, 60487 Frankfurt am Main - gegen a) den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs
  • vom 18. November 2010 - 9 B 2110/10 -, b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main

VG Stuttgart - 1 S 2422/13

Verwaltungsgericht Stuttgart vom 11.03.2014
Inhalt
  • weggenommen und in amtliche Verwahrung genommen worden. Der tatsächliche Vollzug der bereits mit Verfügung vom
  • gegen die Verfügung der Antragsgegnerin vom 27.05.2013 wird auch insoweit wiederhergestellt, als die
  • 5.000.-- EUR festgesetzt. Gründe I. 1Mit sofort vollziehbarer Verfügung vom 18.04.2012 sind die
  • Beigeladenen gegen diese Verfügung blieb erfolglos (vgl. Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart
  • hoher Wahrscheinlichkeit die mit Verfügung vom 18.04.2012 beschlagnahmten Tiere sind. 2Die

OLG Hamm - 15 W 195/07

Oberlandesgericht Hamm vom 08.01.2008
Inhalt
  • : 7"Die Erschienenen beauftragen den Notar mit dem Vollzug dieses Vertrages. Er soll sämtliche zur
  • einer Doppelhaushälfte. 9Da der Notar X1 in Vollzug der UR.-Nr. xxx/2005 einen Antrag auf Eintragung
  • Gütersloh zu stellen und den im Einzelnen dargestellten weiteren grundbuchlichen Vollzug und die
  • Vollzug der Eintragung einer Vormerkung beschwerdebefugt sind. 22Dem Notar obliegt bei der Beurkundung
  • von Willenserklärungen, zu deren Vollzug eine Grundbucheintragung notwendig ist, die Amtspflicht, die

OLG Hamm - 2 Ws 111/06

Oberlandesgericht Hamm vom 04.05.2006
Inhalt
  • Angeklagte beantragt, den Haftbefehl aufzuheben, hilfsweise den Haftbefehl außer Vollzug zu setzen
  • Vollzug der Untersuchungshaft nicht mehr verhältnismäßig, da das Verfahren nicht mit der gebotenen
  • (Haft)Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 89Insbesondere ist der weitere Vollzug der
  • ist, die im Zeitpunkt der Entscheidung zur Verfügung standen, sowie darauf, ob das mitgeteilte
  • 72/05 OLG Hamm. Mildere Mittel als der Vollzug der Untersuchungshaft erscheinen dem Senat nicht

OLG Hamm - 15 Wx 158/08

Oberlandesgericht Hamm vom 26.03.2009
Inhalt
  • anmelderelevanten Daten in elektronisch lesbarer Form zur Verfügung stellen. 4Der Beteiligte zu 1) stellte
  • Vollzug des bereits vorgenommenen Hauptgeschäfts zu fördern und den mit diesem beabsichtigten
  • , 383). Nach dieser Definition zählt zweifelsfrei auch der rechtliche Vollzug des beurkundeten
  • Notar nach § 53 Abs.1 BeurkG beim Genossenschaftsregister einzureichen, mithin zum Vollzug vorzulegen
  • . Dass die Erstellung der XML-Datei, die erst einen edv-förmigen Vollzug der Anmeldung sicherstellt