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Positives Urteil des OLG Stuttgart zu Darlehenswiderruf

Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 04.02.2016
Inhalt
  • Ausübung des Widerrufsrechts der Kläger nicht gegen Treu und Glauben verstoße und auch nicht verwirkt
  • Belehrung über das dem Verbraucher zustehende Widerrufsrecht, denjenigen Kunden, die ihr Darlehen nach
  • Standorten in München und Berlin. Verbrauchern, deren Darlehensverträge eine fehlerhafte
  • , Az. 6 U 21/15 konnte ein Verbraucher auch noch Jahre nach Abschluss seinen mit der Bank geschlossenen
  • Fall verwandte Belehrung geeignet, beim Verbraucher die Fehlvorstellung hervorzurufen, dass der Tag

Widerruf von Bankdarlehen – Keine Verwirkung des Widerrufsrechts

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 28.11.2014
Inhalt
  • Geltendmachung daher gegen den Grundsatz von Treue und Glauben verstößt (BGH, II ZR 352/02
  • Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die
  • muss die Widerrufsbelehrung umfassend, unmissverständlich und für den Verbraucher eindeutig sein
  • . Der Verbraucher soll dadurch nicht nur von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangen, sondern auch in
  • von Bedeutung sind und deshalb von ihr ablenken oder den Verbraucher verwirren können (BGH, Urteil

Wierrrufsrecht bei beendeten Verbraucherdarlehensverträgen

Rechtsanwalt Frank Weiß vom 08.03.2017
Inhalt
  • machen werde. Eine verspätete Geltendmachung verstoße also gegen Treu und Glauben. Zu dem
  • Vertrag vorzeitig beendet wurde und der Verbraucher den Widerruf erst nach einem längeren Zeitraum
  • . 19 U 13/16 entschieden, dass das Widerrufsrecht bei einem Kreditvertrag verwirkt sein kann, wenn der
  • Zeitmoment und ein Umstandsmoment voraus. Danach sei ein Recht verwirkt, wenn der Schuldner anhand

AG Düsseldorf - 50 C 9254/08

Amtsgericht Düsseldorf vom 15.01.2009
Inhalt
  • ihrerseits nach Treu und Glauben im Anschluss an das Schreiben des Klägers vom 22.10.2007, mit dem er
  • " überschriebenen Hinweis über das Widerrufsrecht des Kreditnehmers und bestimmte Widerrufsfolgen. Nach einer
  • besteht, wenn dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB hinsichtlich des mit dem
  • " zu einer bilateralen Rückabwicklung allein zwischen dem Darlehensgeber und dem Verbraucher kommt
  • b e s t a n d 1Der Kläger ist Treuhänder über das Vermögen des JH (nachfolgend Schuldner) und der RH

BGH - III ZR 368/13

Bundesgerichtshof vom 15.05.2014
Inhalt
  • ein Häkchen gesetzt habe und es ihr deshalb nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt sei, sich auf
  • (BGBl. I S. 3642), geltende Fassung. Der Beklagten ist es auch nicht - nach Treu und Glauben oder
  • den Verbraucher nach § 355 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 126b BGB nicht aus (Anschluss an BGH
  • , so dass die Beklagte die Widerrufsfrist versäumt habe. Jedenfalls sei es der Beklagten nach Treu und
  • durch den Verbraucher nicht aus. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Gerichtshofs der

Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zum Wertersatz

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 30.11.2010
Inhalt
  • eine mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts – wie denen von Treu und Glauben und der
  • Gesetzentwurf beschlossen, nach welchem Verbraucher zukünftig im Rahmen des gesetzlichen
  • , wenn sie die Ware innerhalb der Widerrufsfrist in einer Art und Weise genutzt haben, die über die
  • Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware hinausgeht. Erforderlich war diese
  • Gerichtshof besteht ein Anspruch auf Wertersatz nur in den Fällen, in denen Verbraucher die Ware auf

LAG Hamm - 19 Sa 1901/02

Landesarbeitsgericht Hamm vom 01.04.2003
Inhalt
  • Verletzung etwaiger dem Arbeitgeber aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§242 BGB) obliegenden Hinweis
  • Inhalt und Umfang sich unter Abwägung der beiderseitigen Interessen und Möglichkeiten nach Treu und
  • Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen
  • , unabhängig davon, ob der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Nach
  • demgegenüber nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. 52Die

Immer noch ein Thema: Widerruf von Kreditverträgen

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 11.09.2015
Inhalt
  • Widerrufsbelehrung soll aber den Verbraucher in die Lage versetzen, sein Widerrufsrecht auch sachgerecht und
  • eine verspätete Inanspruchnahme der Bank als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen würde
  • maßgeblichen Ereignisses, das die Frist in Gang setzt und vom Verbraucher auch eigenständig
  • dem Verbraucher bereits erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen verpflichtet (BGHZ 180, 123 ff
  • Verbrauchern auf die sog. gesetzliche Schutzfiktion der Musterwiderrufsbelehrung berufen und

BGH - XI ZR 2/05

Bundesgerichtshof vom 09.05.2006
Inhalt
  • und Rechenschaft auch nicht aus dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB). Der
  • Zielsetzung und der weitere Zweck, dem Verbraucher vor Vertragsschluss einen Vergleich mit Angeboten
  • Nobbe, die Richter Dr. Müller, Dr. Joeres, die Richterin Mayen und den Richter Prof. Dr. Schmitt für
  • . Januar 1996 geleisteten Teilzahlungen unter Aufschlüsselung der jeweiligen Zins- und Tilgungsanteile
  • Beklagten zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens tragen der Kläger zu 86% und die Beklagte zu

BGH - V ZR 10/12

Bundesgerichtshof vom 07.06.2013
Inhalt
  • Annahme verstanden werden, weil derjenige, der ein Angebot verspätet annimmt, nach Treu und Glauben und
  • Angebot des anderen Teils unbefristet fortbesteht und von dem Verwender jederzeit angenommen werden kann
  • Richterin Dr. Stresemann, den Richter Dr. Czub, die Richterinnen Dr. Brückner und Weinland und den
  • und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht
  • wurde durch Zahlung des Kaufpreises von 50.362,50 € sowie Auflassung und Eigentumsumschreibung vollzogen

OLG Hamm - 5 U 106/03

Oberlandesgericht Hamm vom 01.03.2003
Inhalt
  • wirtschaftliche Einheit vor und die Grundsätze und Treu und Glauben gebieten einen Schutz des Kreditnehmers. 38Die
  • Widerrufsrecht auszuüben. Die Haustürwiderrufsrichtlinie diene aber dem Verbraucher- und nicht dem Bankenschutz
  • zur Finanzierung einer Eigentumswohnung zugunsten der Beklagten eine Grundschuld bestellten und
  • zwischen den Klägern und der Beklagten zwei Bausparverträge über jeweils 35.000,00 DM abgeschlossen
  • "Die Grundschuld dient der Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen der Gläubigerin

BGH - III ZR 557/13

Bundesgerichtshof vom 05.06.2014
Inhalt
  • Beklagte) entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteilige. Entgegen dem Leitbild des
  • Treu und Glauben verstoßende Benachteiligung des Kunden zu verneinen. 11a) In seinem nach Verkündung
  • Nettopolice (ratenweise) eine Vergütung zu zahlen ist und der Kunde auch bei einer Kündigung des
  • und Abs. 5 Satz 2 VVG n.F. stehen der Wirksamkeit dieser Vereinbarung nicht entgegen (Bestätigung und
  • Fortführung des Senatsurteils vom 12. Dezember 2013 - III ZR 124/13, VersR 2014, 240 und des

OLG Brandenburg - 3 W 49/05

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 23.07.2002
Inhalt
  • Kläger nach Treu und Glauben als gerichtet auf den Abschluss eines Beratungsvertrages mit ihnen
  • Widerrufsrecht der Kläger nach dem Haustürwiderrufsgesetz bestehe nicht und den Klägern stünde kein
  • um rund 1,8 Punkte und für solche mit zehnjähriger Laufzeit um 0,86 Punkte überschritt, auf die im
  • sind nur anwendbar auf Haustürgeschäfte, die nach dem 1. August 2002 abgeschlossen worden sind, und
  • Vertreibers übernommen und damit einen zusätzlichen auf die übernommenen Funktionen bezogenen

OLG Düsseldorf - I-6 U 158/04

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 12.05.2005
Inhalt
  • Darlehensvertrages nach Treu und Glauben Einwendungen aus dem Kaufvertrag seiner Inanspruchnahme aus
  • rechtliche Selbständigkeit des Darlehensvertrages gegen Treu und Glauben verstößt (BGH WM 2000, 1287, 1288
  • und dem Verbraucher in seiner Wohnung begonnen hat oder ob insoweit ein enger zeitlicher
  • immer dann gelte, wenn die Initiative zum Vertragsschluss nicht vom Verbraucher ausgegangen sei, seien
  • . Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abzuändern und die Zwangsvollstreckung aus der

OLG Koblenz - 10 U 505/08

Oberlandesgericht Koblenz vom 29.05.2009
Inhalt
  • allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt sei, weil sie der Beklagten materiell
  • zugrunde zu legenden Sachverhalt nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt ist, sich auf die
  • , Berufungsklägerin und Berufungsbeklagte, -Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte - g e g e n Kläger
  • , Widerbeklagte, Berufungsbeklagte und Berufungskläger, - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte - Der 10
  • , die Richterin am Oberlandesgericht Zeitler-Hetger und die Richterin am Landgericht Stauder auf die