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OLG Düsseldorf - I-26 W 8/07

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 13.03.2008
Inhalt
  • übertragen worden sind (so gen. Squeeze-out). 4Der Gegenstand des Unternehmens der R.-W. K. AG (im
  • abzustellen. Dann käme es darauf an, wann die Durchführung des Squeeze-out öffentlich bekannt gemacht
  • eine hinreichende Nähe zum Bewertungsstichtag gegeben sein 41 muss. Der beabsichtigte Squeeze-out ist
  • Folgenden RWK) war laut Satzung: ".. die Leitung und Verwaltung von Unternehmen und
  • und aus Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 209 Mio. €. Letztere resultierten im

OLG Frankfurt - 5 W 53/09

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 16.07.2010
Inhalt
  • Beherrschungsvertrag für die Bemessung der angemessenen Abfindung im Fall des Squeeze out regelmäßig nicht an
  • Angemessenheit der Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre bei squeeze-out Tenor Auf die
  • beabsichtigte die Antragsgegnerin die Durchführung eines Squeeze out-Verfahrens gemäß §§ 327a ff. AktG und
  • geplante Squeeze out wurde von der Gesellschaft erstmals am 8. Mai 2002 bekanntgegeben (vgl. Bl. 924
  • den Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über den Squeeze out Rücksicht nehme

LG Frankfurt am Main - 05 O 74/04

Landgericht Frankfurt am Main vom 29.09.2009
Inhalt
  • Abfindung bezüglich des Squeeze Out einen für Stammund Vorzugsaktien einheitlichen anteiligen
  • Verlangen der Hauptaktionärin gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG ein Squeeze-Out gegen Gewährung einer
  • fortbestehend anzusehen, weil die wegen des Squeeze Out zu gewährende Barabfindung, hinsichtlich der
  • der Eintragung des Squeeze Out nicht verzinst werde, was nur gerechtfertigt sei, wenn die Aktionäre im
  • Squeeze Out ankommen sollte, was offen bleiben kann. 38 Voraussetzung des Anspruchs auf periodische

OLG Düsseldorf - I-16 W 63/03

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 16.01.2004
Inhalt
  • Landgerichts besteht kein Anlass, an die Freigabeentscheidung im so genannten squeeze-out-Verfahren strengere
  • unbegründet. Weder sind die Regelungen des squeeze-out-Verfahrens verfassungswidrig (siehe nachfolgend I
  • .) noch wird das squeeze-out-Verfahren von der Hauptaktionärin rechtsmissbräuchlich betrieben (siehe
  • der Antragsgegner, die Regelungen des squeeze-out-Verfahrens seien verfassungswidrig. Die von den
  • unbedenklich. Mit dem Rechtsinstitut des "squeeze-out" soll einem Aktionär, der direkt oder indirekt über

BGH - II ZR 198/11

Bundesgerichtshof vom 18.12.2012
Inhalt
  • weiteren Annahmefrist könne nur dann einen übernahmerechtlichen Squeeze out nach § 39a WpÜG und
  • übernahmerechtliche Squeeze-out, 2007, S. 106; s. auch Meyer, WM 2006, 1135, 1142; Seibt/Heiser, AG
  • Wochen (so Kießling, Der übernahmerechtliche Squeeze-out gemäß §§ 39a, 39b WpÜG, 2008, S. 52) als
  • -Finanzgruppe bei der Übernahme der LBBH die Squeeze out-Schwelle von 95 % überschritten habe und nun
  • erreicht. 14 zurechenbar. Der DSGV sei kein von der Beklagten abhängiges Unternehmen im Sinne des

LG Bonn - 11 O 35/03

Landgericht Bonn vom 09.03.2004
Inhalt
  • namentlich für den Einwand, die Regelungen des sog. Squeeze-out-Verfahrens gem. §§ 327a ff AktG seien
  • Verfahren des sog. Squeeze-out gem. §§ 327 a ff AktG nicht zu beanstanden. 57Die wirtschaftliche Position
  • wie auch beim Squeeze-out mit der Einführung des Spruchstellenverfahrens ein Scheitern der
  • der den Squeeze-out betreibende Aktionär zumindest eine Aktie unmittelbar selbst halten muss (Emmerich
  • "Umhängen" von Beteiligungen um die formalen Voraussetzungen für das Squeeze-out zu schaffen, solle

KG Berlin - 2 W 68/07

Kammergericht vom 23.01.2007
Inhalt
  • Aktienrechtliches Squeeze-out: Überprüfung der Unternehmensbewertung im Spruchverfahren Leitsatz Bei der
  • . 3 SpruchG nach einem sog. Squeeze-out ist eine Unternehmensbewertung anzustellen mit dem Ziel
  • / Riegger , Anh. § 11 Rn. 44 f.; Wehmann , Die Barabfindung beim Squeeze-out, §§ 327a-f AktG, 2006, S. 91
  • Abfindung zu erlangen. 2Die Beschwerdeführer waren Aktionäre der Antragsgegnerin zu 1. Am 27. Juni 2002
  • benannte Gesellschaft handele. 6Die Beschwerdeführer haben beantragt, 7eine höhere Abfindung zu

LG Bochum - 12 O 136/04

Landgericht Bochum vom 07.12.2004
Inhalt
  • Vorzugsaktionären ein Stimmrecht oder eine sonstige Mitbestimmung hinsichtlich der Frage des Squeeze-out gewährt
  • Grund zu der Annahme, ein Hauptaktionär, der durch die Einleitung des Squeeze-out-Verfahrens gerade
  • Squeeze-out- Verfahrens trifft Stamm- und Vorzugsaktionäre gleichermaßen. Es geht nicht darum, den
  • AG in die Beklagte angebotene Abfindung in Form einer 1 Barabfindung oder der Übergabe von Aktien
  • sich auch auf die Verzinsung der festgelegten Abfindung erstrecke. Nach Auffassung der Kläger laute

OLG Frankfurt - 5 U 183/07

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 13.01.2009
Inhalt
  • Squeeze-Out (§ 16 Abs.2 UmWG, § 327e Abs.2 AktG, etc.). Aus der späteren Einleitung des
  • sein, dass Z4 mit dem bekannten Aktionärskläger über die Möglichkeit einer Abfindung für die Klage
  • Aktionärsverhalten beträchtlicher Schaden nicht nur bei den Unternehmen, sondern auch für den
  • dadurch wurde nachteilig auf die Vermögenslage des Unternehmens eingewirkt. Ein vorgesehener
  • sich bei dem Kläger um einen wohlhabenden Unternehmer – "Z4" – handelt. Einen Grundsatz, wonach