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SozG Augsburg - S 5 U 44/04
Sozialgericht Augsburg vom 13.08.2007
- Inhalt
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- weiter ausübt und sich damit gesundheitlich weiter schädigt oder seine berufliche Tätigkeit aufgibt
- dann, wenn eine berufliche Tätigkeit auch mit Hebe- und Tragevorgängen nicht unerheblichen Umfangs
- hinreichend wahrscheinlich auf seine berufliche Tätigkeit als Rettungssanitäter zurückzuführen ist. Die sich
- , dass die berufliche Tätigkeit des Klägers nicht dazu geeignet war, eine bandscheibenbedingte
- beruflichen Tätigkeit prinzipiell die selbe ist. Bei der Festlegung der MdE ist auf den Maßstab der
LSG Sachsen - L 2 U 48/02
Sächsisches Landessozialgericht vom 01.04.2004
- Inhalt
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- dies auch tatsächlich getan hat (s. o.). Die berufliche Tätigkeit hat die bandscheibenbedingte
- ist entscheidend, ob die bandscheibenbedingte Erkrankung der LWS auch ohne die berufliche Tätigkeit
- berufliche Tätigkeit des Klägers die bei ihm vorliegende Spinalkanalstenose in rechtlich wesentlicher
- auszugehen, dass die vom Kläger langjährig ausgeübte und belastende berufliche Tätigkeit rechtlich wesentlich
- beruflichen Tätigkeit des Klägers und seinen Wirbelsäulenbeschwerden ist keine an Sicherheit
LSG Berlin-Brandenburg - L 3 U 237/06
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 11.03.2010
- Inhalt
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- berufliche Tätigkeit entstanden oder richtunggebend verschlimmert worden seien. Eine bandscheibenbedingte
- Risiko von Bandscheibenschäden durch die berufliche Tätigkeit ausgegangen werden kann. Die auf Grund
- sein müssen. Bis 1999 (10 Jahre nach Beendigung der angelasteten beruflichen Tätigkeit) seien derartige
- potentiell ge-fährdenden beruflichen Tätigkeit im Jahr 1989 zunächst nur eine Protrusion bei L 5/S 1 bei
- wirbelsäulenbelastenden beruflichen Tätigkeit im Juni 1989 habe eine primäre bandscheibenbedingte Erkrankung
LSG Bayern - L 6 R 514/04
Bayerisches Landessozialgericht vom 31.05.2005
- Inhalt
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- links und hochthorakal rechtskonvexer Skoliose, Hohlrundrücken und abgelaufenem Morbus Scheuermann
- mit Spondylarthrose praesacral und Osteochondrose cervical, einen Knick-Senk-Spreizfuß mit Hallux
- zumutbare Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich ausüben kann, wobei die jeweilige
- erforderlichen Voraussetzungen liegen bei der Klägerin nicht vor. Zwar ist das berufliche
- werden können (BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr.10). Dieses berufliche Leistungsvermögen der Klägerin ergibt
LSG Hessen - L 3 U 1031/92
Hessisches Landessozialgericht vom 15.12.1993
- Inhalt
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- derartigen Krankheitsbildern führen kann. Jedenfalls ist es beim Kläger durch die berufliche Tätigkeit dazu
- vor Beendigung der Tätigkeit als Landwirt – insoweit allenfalls eine beginnende Osteochondrose L 5/S
- Coxarthrose bds. sowie bezüglich der LWS eine linkskonvexe Torsionsskoliose und initiale Osteochondrose
- insbesondere der LWS durch langjähriges Heben und Tragen und/oder langjährige Tätigkeit in extremer
- Kläger in seiner vielseitigen Tätigkeit als Landwirt Schwerarbeit und Arbeiten in gebückter und
LSG Nordrhein-Westfalen - L 17 U 227/98
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 07.05.1999
- Inhalt
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- und Rdn. 3.4) wesentlich ursächlich oder mitursächlich auf die belastende berufliche Tätigkeit
- SG hat den Kläger am 20.11.1997 zu seiner beruflichen Tätigkeit und den dabei auftretenden Hebe- und
- gegen eine wesentliche Auswirkung der beruflichen Belastungen der Tätigkeit als Pflasterer der
- Tätigkeit. Dazu legte er ein Attest des Dr. C ... vom 15.08.1996 vor. Mit Widerspruchsbescheid vom
- SG keine Zweifel, daß der Kläger während seiner Tätigkeit als Pflasterer i.S.d. streitigen BK
LSG Berlin-Brandenburg - L 3 U 39/00
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 27.02.2003
- Inhalt
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- . Diese Erkrankungen seien nicht auf die berufliche Tätigkeit des Klägers als Maurer zurückzuführen
- berufliche Tätigkeit zurückzuführen sind. Das folgt aus den Feststellungen derjenigen Gutachter
- nicht auf die berufliche Tätigkeit als Maurer zurückzuführen seien, er gibt hierfür jedoch keine
- seiner beruflichen Tätigkeit als Maurer ausgesetzt war, sowie aufgrund der Stellungnahme des TAD der
- Tätigkeit ab Juli 1990 bei der M Bau GmbH aus. Im Januar 1996 hatte sich der Kläger wegen Beschwerden im
LSG Bayern - L 13 R 4177/04
Bayerisches Landessozialgericht vom 18.07.2007
- Inhalt
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- Skoliose und eine druck- und klopfempfindliche untere Lendenwirbelsäule bei reizlosen
- Tätigkeit abverlange. Hierbei komme es zu einer Schmerzpotenzierung im Bereich der Lendenwirbelsäule, wo
- . Das berufliche Leistungsvermögen der Klägerin war in der Zeit vor dem 11. Dezember 2006 nicht
- Tätigkeit vollschichtig ausüben kann, wobei die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen
- ausgeübten versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit auszugehen, sofern sie zugleich die
LSG Bayern - L 5 R 435/04
Bayerisches Landessozialgericht vom 21.03.2006
- Inhalt
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- bei Entlassung. Der Kläger könne seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Betriebsschlosser erneut
- . - Linkskonvexe Skoliose BWS und LWS mit deutlicher Irritation im Übergang der Brust- zur
- einerseits von der Unverzichtbarkeit der Gebrauchshand spreche, aber eine überwiegend sitzende Tätigkeit
- Berufung kann der Kläger auch die begehrte Rente beanspruchen, weil es keine Tätigkeit gibt, die ihm sozial
- bei C1/C2, eine deutliche Spondylose bei C5/C6, eine Osteochondrose C5/7 sowie eine Anthrose der
LSG Berlin-Brandenburg - L 3 R 1534/06
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 03.08.2006
- Inhalt
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- Halswirbelsäule 9- Skoliose der Brust- und Lendenwirbelsäule mit rezidivierenden Dorsolumbalgien ohne
- mittelschwere körperliche Arbeiten vollschichtig zu verrichten. Ihre letzte Tätigkeit als Angestellte sei
- bisherigen Tätigkeit oder einer Tätigkeit innerhalb der gleichen Berufsgruppe nicht mehr möglich sei. 17
- Veränderungen der Halswirbelsäule, Skoliose der Brust- und Lendenwirbelsäule mit rezidivierender
- beschrieben worden sei. Sie sei noch in der Lage, ihre zuletzt ausgeübt Tätigkeit als Laborhilfe