Suche nach "skoliose osteochondrose berufliche tätigkeit"

Ergebnisse 10

Seite 1 von 1

SozG Augsburg - S 5 U 44/04

Sozialgericht Augsburg vom 13.08.2007
Inhalt
  • weiter ausübt und sich damit gesundheitlich weiter schädigt oder seine berufliche Tätigkeit aufgibt
  • dann, wenn eine berufliche Tätigkeit auch mit Hebe- und Tragevorgängen nicht unerheblichen Umfangs
  • hinreichend wahrscheinlich auf seine berufliche Tätigkeit als Rettungssanitäter zurückzuführen ist. Die sich
  • , dass die berufliche Tätigkeit des Klägers nicht dazu geeignet war, eine bandscheibenbedingte
  • beruflichen Tätigkeit prinzipiell die selbe ist. Bei der Festlegung der MdE ist auf den Maßstab der

LSG Sachsen - L 2 U 48/02

Sächsisches Landessozialgericht vom 01.04.2004
Inhalt
  • dies auch tatsächlich getan hat (s. o.). Die berufliche Tätigkeit hat die bandscheibenbedingte
  • ist entscheidend, ob die bandscheibenbedingte Erkrankung der LWS auch ohne die berufliche Tätigkeit
  • berufliche Tätigkeit des Klägers die bei ihm vorliegende Spinalkanalstenose in rechtlich wesentlicher
  • auszugehen, dass die vom Kläger langjährig ausgeübte und belastende berufliche Tätigkeit rechtlich wesentlich
  • beruflichen Tätigkeit des Klägers und seinen Wirbelsäulenbeschwerden ist keine an Sicherheit

LSG Berlin-Brandenburg - L 3 U 237/06

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 11.03.2010
Inhalt
  • berufliche Tätigkeit entstanden oder richtunggebend verschlimmert worden seien. Eine bandscheibenbedingte
  • Risiko von Bandscheibenschäden durch die berufliche Tätigkeit ausgegangen werden kann. Die auf Grund
  • sein müssen. Bis 1999 (10 Jahre nach Beendigung der angelasteten beruflichen Tätigkeit) seien derartige
  • potentiell ge-fährdenden beruflichen Tätigkeit im Jahr 1989 zunächst nur eine Protrusion bei L 5/S 1 bei
  • wirbelsäulenbelastenden beruflichen Tätigkeit im Juni 1989 habe eine primäre bandscheibenbedingte Erkrankung

LSG Bayern - L 6 R 514/04

Bayerisches Landessozialgericht vom 31.05.2005
Inhalt
  • links und hochthorakal rechtskonvexer Skoliose, Hohlrundrücken und abgelaufenem Morbus Scheuermann
  • mit Spondylarthrose praesacral und Osteochondrose cervical, einen Knick-Senk-Spreizfuß mit Hallux
  • zumutbare Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich ausüben kann, wobei die jeweilige
  • erforderlichen Voraussetzungen liegen bei der Klägerin nicht vor. Zwar ist das berufliche
  • werden können (BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr.10). Dieses berufliche Leistungsvermögen der Klägerin ergibt

LSG Hessen - L 3 U 1031/92

Hessisches Landessozialgericht vom 15.12.1993
Inhalt
  • derartigen Krankheitsbildern führen kann. Jedenfalls ist es beim Kläger durch die berufliche Tätigkeit dazu
  • vor Beendigung der Tätigkeit als Landwirt – insoweit allenfalls eine beginnende Osteochondrose L 5/S
  • Coxarthrose bds. sowie bezüglich der LWS eine linkskonvexe Torsionsskoliose und initiale Osteochondrose
  • insbesondere der LWS durch langjähriges Heben und Tragen und/oder langjährige Tätigkeit in extremer
  • Kläger in seiner vielseitigen Tätigkeit als Landwirt Schwerarbeit und Arbeiten in gebückter und

LSG Nordrhein-Westfalen - L 17 U 227/98

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 07.05.1999
Inhalt
  • und Rdn. 3.4) wesentlich ursächlich oder mitursächlich auf die belastende berufliche Tätigkeit
  • SG hat den Kläger am 20.11.1997 zu seiner beruflichen Tätigkeit und den dabei auftretenden Hebe- und
  • gegen eine wesentliche Auswirkung der beruflichen Belastungen der Tätigkeit als Pflasterer der
  • Tätigkeit. Dazu legte er ein Attest des Dr. C ... vom 15.08.1996 vor. Mit Widerspruchsbescheid vom
  • SG keine Zweifel, daß der Kläger während seiner Tätigkeit als Pflasterer i.S.d. streitigen BK

LSG Berlin-Brandenburg - L 3 U 39/00

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 27.02.2003
Inhalt
  • . Diese Erkrankungen seien nicht auf die berufliche Tätigkeit des Klägers als Maurer zurückzuführen
  • berufliche Tätigkeit zurückzuführen sind. Das folgt aus den Feststellungen derjenigen Gutachter
  • nicht auf die berufliche Tätigkeit als Maurer zurückzuführen seien, er gibt hierfür jedoch keine
  • seiner beruflichen Tätigkeit als Maurer ausgesetzt war, sowie aufgrund der Stellungnahme des TAD der
  • Tätigkeit ab Juli 1990 bei der M Bau GmbH aus. Im Januar 1996 hatte sich der Kläger wegen Beschwerden im

LSG Bayern - L 13 R 4177/04

Bayerisches Landessozialgericht vom 18.07.2007
Inhalt
  • Skoliose und eine druck- und klopfempfindliche untere Lendenwirbelsäule bei reizlosen
  • Tätigkeit abverlange. Hierbei komme es zu einer Schmerzpotenzierung im Bereich der Lendenwirbelsäule, wo
  • . Das berufliche Leistungsvermögen der Klägerin war in der Zeit vor dem 11. Dezember 2006 nicht
  • Tätigkeit vollschichtig ausüben kann, wobei die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen
  • ausgeübten versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit auszugehen, sofern sie zugleich die

LSG Bayern - L 5 R 435/04

Bayerisches Landessozialgericht vom 21.03.2006
Inhalt
  • bei Entlassung. Der Kläger könne seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Betriebsschlosser erneut
  • . - Linkskonvexe Skoliose BWS und LWS mit deutlicher Irritation im Übergang der Brust- zur
  • einerseits von der Unverzichtbarkeit der Gebrauchshand spreche, aber eine überwiegend sitzende Tätigkeit
  • Berufung kann der Kläger auch die begehrte Rente beanspruchen, weil es keine Tätigkeit gibt, die ihm sozial
  • bei C1/C2, eine deutliche Spondylose bei C5/C6, eine Osteochondrose C5/7 sowie eine Anthrose der

LSG Berlin-Brandenburg - L 3 R 1534/06

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 03.08.2006
Inhalt
  • Halswirbelsäule 9- Skoliose der Brust- und Lendenwirbelsäule mit rezidivierenden Dorsolumbalgien ohne
  • mittelschwere körperliche Arbeiten vollschichtig zu verrichten. Ihre letzte Tätigkeit als Angestellte sei
  • bisherigen Tätigkeit oder einer Tätigkeit innerhalb der gleichen Berufsgruppe nicht mehr möglich sei. 17
  • Veränderungen der Halswirbelsäule, Skoliose der Brust- und Lendenwirbelsäule mit rezidivierender
  • beschrieben worden sei. Sie sei noch in der Lage, ihre zuletzt ausgeübt Tätigkeit als Laborhilfe