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OLG Frankfurt - 3 Ws 15/03
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 06.03.2003
- Inhalt
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- Sicherheit bei Versuch einer Flucht ins Ausland) Leitsatz 1. Für ein Entziehen der durch § 124 I StPO
- , dass sich der Verurteilte durch Flucht, durch Sich-Verborgen-Halten oder durch Täuschungsmanöver
- , notfalls durch seine zwangsweise Gestellung, durchgeführt werden können. 2. Zur Flucht oder zum
- derartiges Verhalten des Verurteilten die Verhaftung mit sich anschließender Auslieferungs- und
- vom 15.7.1996 in der Fassung des Beschlusses vom 4.12.1996 gestellte Sicherheit zugunsten der
§ 116 StPO
Aussetzung des Vollzugs des Haftbefehls
- Inhalt
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- ,4.die Leistung einer angemessenen Sicherheit durch den Beschuldigten oder einen anderen.(2) Der
- Pflichten oder Beschränkungen gröblich zuwiderhandelt,2.der Beschuldigte Anstalten zur Flucht
- hervorgetretene Umstände die Verhaftung erforderlich machen.
VG Gießen - 3 E 30830/96
Verwaltungsgericht Gießen vom 15.01.1997
- Inhalt
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- ihres Bekanntwerdens mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als Unterstützung der
- Modjahedin angesehen werden und zur Verhaftung mit erheblicher Gefahr für Leib und Leben führen. Die
- Verhaftung einer dritten Person, der eine solche Hilfsaktion bekannt ist, begründet die unmittelbare Gefahr
- Verhaftung bedroht worden war. Ich hatte schon früher, während meiner Berufsausbildung Schwierigkeiten
- Eindruck war für den Bruder die Flucht der Klägerin in die Bundesrepublik keine Überraschung. Er
HessVGH - 11 UE 3311/04.A
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 23.11.2005
- Inhalt
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- weiterer Grund für die Flucht aus dem Iran habe darin gelegen, dass sein Sohn am Tag nach der Verhaftung
- Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Revision wird nicht
- ebenfalls auf der Flucht gewesen sei, habe sich zum Zeitpunkt seiner Ausreise noch im Iran aufgehalten. Ob
- . Er habe mit seiner Familie darüber gesprochen, das Land zu verlassen und habe die Flucht
- Gefährdung infolge der Verhaftung des Kontaktmanns am 13. März 2001 sei nicht glaubhaft. Er habe angegeben
VG Arnsberg - 5 K 2676/03.A
Verwaltungsgericht Arnsberg vom 14.05.2004
- Inhalt
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- der Flucht vor eingetretener oder ihm unmittelbar drohender politischer Verfolgung verlassen, so
- zugemutet werden, da eine Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen nicht mit hinreichender Sicherheit
- Flucht bewogen haben, im Zusammenhang zu schildern. Sie wurde lediglich danach gefragt, ob ihr im
- Verhaftung am 4. April 2000, die zweitägige Haft und die erlittenen weiteren Repressalien durch die
- Wohnungsdurchsuchung und ihrer Verhaftung vortragen können. Insbesondere ist es ihr gelungen, die von ihr gemeinsam
HessVGH - 13 UE 2918/88
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 23.07.1990
- Inhalt
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- worden und habe sich dann zur Flucht entschlossen. 5Die Mutter der Klägerinnen bestätigte die Aussage
- befürchten. Diese Personen sind schon dann als Asylberechtigte anzuerkennen, wenn an ihrer Sicherheit
- Zusammenhangs zwischen Verfolgung und Flucht überdies nur in eng begrenzten Ausnahmefällen
- auf die Verhaftung Familienangehöriger oder ihrer Benutzung als Geiseln enthalten, wobei zu den durch
- Verhaftung bedrohten Personen auch Kinder zählen sollen. Die schriftlichen Erläuterungen dieses
VG Arnsberg - 1 K 1393/98.A
Verwaltungsgericht Arnsberg vom 06.09.2000
- Inhalt
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- Verlegung in ein anderes Gefängnis sei ihm die Flucht gelungen. Die RPG habe seine Flucht nach Deutschland
- Flucht aus dem sich anschließenden Gefängnisaufenthalt ist der Kläger nach Deutschland ausgereist, um
- geboten, es werde eine den Tatsachen nicht entsprechende Geschichte erzählt. Die Sicherheit im Auftreten
- mündlichen Verhandlung dargelegt hat, seine Flucht aus seinem Heimatland Gegenstand von Beratungen
- der Lage, seine Lebensumstände am Tage der Verhaftung im einzelnen detailliert zu beschreiben. Auch
HessVGH - 13 UE 2036/87
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 25.09.1989
- Inhalt
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- Italien hätten sie nach ihrer Flucht aus Äthiopien keinen Kontakt zu den dortigen Behörden gehabt
- Kläger mit hinreichender Sicherheit auszuschließen, weil derartige Übergriffe jedenfalls auch durch
- von Polizeibeamten gelang ihm die Flucht aus dem Gefängnis. in der Folgezeit wurde er von der
- zu 3), seit 1981 lebte. Von Juni 1984 an bis zu seiner Flucht im Mai 1985 war der Kläger nicht mehr
- Auffassung, daß die Situation in Äthiopien im Zeitpunkt der Flucht des Klägers (Mai 1985) wie auch noch
VG Gießen - 7 E 11430/91
Verwaltungsgericht Gießen vom 17.11.1994
- Inhalt
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- die Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist (zum zuvor
- einer Verhaftung bei Rückfragen - etwa der Meldebehörden des Westens - bei der örtlichen
- allein der Person des Vaters des Klägers, so daß er sich den ständigen Festnahmen durch Flucht in
- Verhaftung und anschließender Folter" zu rechnen, nicht den Schluß zu, für Kurden bestehe landesweit
- Sicherheit kurdischer Volkszugehöriger vor einer Gruppenverfolgung im Westen der Türkei anzunehmen ist
HessVGH - 13 UE 246/85
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 08.07.1991
- Inhalt
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- Verlassen Syriens sei die Verhaftung am 13. November 1980 gewesen. Er sei ca. eine Woche lang im
- das genaue Datum der zweiten Verhaftung könne er sich aber nicht mehr erinnern. Er sei eine Woche
- inhaftiert gewesen. Die erste Verhaftung sei erfolgt, weil er in der Schule Flugblätter verteilt habe
- aufgenommen worden. Hinsichtlich der letzten Verhaftung erklärte der Kläger zunächst, er sei am 13
- . November 1984 eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Darin bestätigte sie die letzte Verhaftung
HessVGH - 12 UE 2018/95
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 11.10.1995
- Inhalt
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- worden. Bei der Verhaftung im Jahre 1984 sei er insgesamt drei Tage inhaftiert gewesen und täglich
- : Rückkehr in Sicherheit und Würde? 66. 14.10.1992 Auswärtiges Amt: Lagebericht 67. 27.10.1992 Keller
- 1991 - nur dann Anwendung, wenn die Flucht des politisch Verfolgten im Drittstaat ihr Ende gefunden
- AsylVfG Rdnr. 28). Die Beendigung der Flucht ist nach objektiven Kriterien unter Berücksichtigung der
- , ohne sich dort niederzulassen oder sonst auf einen Verbleib einzurichten, ist die Flucht nicht beendet
OVG Nordrhein-Westfalen - 9 A 2259/00.A
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.06.2002
- Inhalt
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- Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet. Die Revision wird nicht zugelassen. G r ü n d
- einer erneuten Verhaftung nicht mehr helfen und rate deshalb, das Land zu verlassen, habe er Jamjamal
- , sei ihm die Flucht über den Iran und die Türkei nach Deutschland gelungen. Wegen der Einzelheiten
- Freilassung des Klägers hinzuwirken. Schließlich leitet der Kläger seine Angst vor einer erneuten Verhaftung
HessVGH - 10 UE 3565/87
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 22.02.1988
- Inhalt
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- und Kämpfer für ein unabhängiges, freies Khalistan in seiner Heimat mit Verhaftung, Verurteilung
- eine Verhaftung für einen Sikh bedeute. Mit jeder Stunde, die ein junger Sikh vermißt werde, sänken
- im Punjab" 55. 14.05.1987 FR: "Verhaftungswelle in Punjab" 56. 15.05.1987 NZZ: "Verhaftung von Sikhs
- vorgetragen, er sei geflohen, weil er seine Verhaftung befürchtet habe, nachdem er in einer
- Notstandsvorschriften und strafrechtlichen Bestimmungen auf besonders krasse Fälle, etwa bei der Verhaftung des
VG Münster - 9 K 45/06.A
Verwaltungsgericht Münster vom 28.01.2008
- Inhalt
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- Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. 1T a t b e s t a n d Die Klägerin ist nach ihren
- angebliche Flucht bestimmenden asylrelevanten Umständen nicht glaubhaft, so dass Anhaltspunkte für eine
- genannten Grund für ihre angebliche Verhaftung. Bestätigt wird dies durch die höchst oberflächlichen Angaben
- Erlebnisse nicht wahrheitsgemäß ist. Denn solche Modalitäten einer behaupteten Flucht entsprechen nicht
HessVGH - 3 UE 410/06.A
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 24.04.2008
- Inhalt
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- erforderlichen Sicherheit angenommen werden, dass sie bei Rückkehr in ihr Heimatland, unabhängig davon
- abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe abwenden, wenn
- nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Die Revision wird zugelassen
- , nach dem Krieg sei er Gouverneur in ihrem Dorf gewesen, er selbst habe bei ihm in der Sicherheit
- sowie das Leben auf der Flucht in ständiger Angst vor den Behörden hätten bei ihm eine psychische