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OLG Frankfurt - 3 Ws 15/03

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 06.03.2003
Inhalt
  • Sicherheit bei Versuch einer Flucht ins Ausland) Leitsatz 1. Für ein Entziehen der durch § 124 I StPO
  • , dass sich der Verurteilte durch Flucht, durch Sich-Verborgen-Halten oder durch Täuschungsmanöver
  • , notfalls durch seine zwangsweise Gestellung, durchgeführt werden können. 2. Zur Flucht oder zum
  • derartiges Verhalten des Verurteilten die Verhaftung mit sich anschließender Auslieferungs- und
  • vom 15.7.1996 in der Fassung des Beschlusses vom 4.12.1996 gestellte Sicherheit zugunsten der

§ 116 StPO

Aussetzung des Vollzugs des Haftbefehls
Inhalt
  • ,4.die Leistung einer angemessenen Sicherheit durch den Beschuldigten oder einen anderen.(2) Der
  • Pflichten oder Beschränkungen gröblich zuwiderhandelt,2.der Beschuldigte Anstalten zur Flucht
  • hervorgetretene Umstände die Verhaftung erforderlich machen.

VG Gießen - 3 E 30830/96

Verwaltungsgericht Gießen vom 15.01.1997
Inhalt
  • ihres Bekanntwerdens mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als Unterstützung der
  • Modjahedin angesehen werden und zur Verhaftung mit erheblicher Gefahr für Leib und Leben führen. Die
  • Verhaftung einer dritten Person, der eine solche Hilfsaktion bekannt ist, begründet die unmittelbare Gefahr
  • Verhaftung bedroht worden war. Ich hatte schon früher, während meiner Berufsausbildung Schwierigkeiten
  • Eindruck war für den Bruder die Flucht der Klägerin in die Bundesrepublik keine Überraschung. Er

HessVGH - 11 UE 3311/04.A

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 23.11.2005
Inhalt
  • weiterer Grund für die Flucht aus dem Iran habe darin gelegen, dass sein Sohn am Tag nach der Verhaftung
  • Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Revision wird nicht
  • ebenfalls auf der Flucht gewesen sei, habe sich zum Zeitpunkt seiner Ausreise noch im Iran aufgehalten. Ob
  • . Er habe mit seiner Familie darüber gesprochen, das Land zu verlassen und habe die Flucht
  • Gefährdung infolge der Verhaftung des Kontaktmanns am 13. März 2001 sei nicht glaubhaft. Er habe angegeben

VG Arnsberg - 5 K 2676/03.A

Verwaltungsgericht Arnsberg vom 14.05.2004
Inhalt
  • der Flucht vor eingetretener oder ihm unmittelbar drohender politischer Verfolgung verlassen, so
  • zugemutet werden, da eine Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen nicht mit hinreichender Sicherheit
  • Flucht bewogen haben, im Zusammenhang zu schildern. Sie wurde lediglich danach gefragt, ob ihr im
  • Verhaftung am 4. April 2000, die zweitägige Haft und die erlittenen weiteren Repressalien durch die
  • Wohnungsdurchsuchung und ihrer Verhaftung vortragen können. Insbesondere ist es ihr gelungen, die von ihr gemeinsam

HessVGH - 13 UE 2918/88

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 23.07.1990
Inhalt
  • worden und habe sich dann zur Flucht entschlossen. 5Die Mutter der Klägerinnen bestätigte die Aussage
  • befürchten. Diese Personen sind schon dann als Asylberechtigte anzuerkennen, wenn an ihrer Sicherheit
  • Zusammenhangs zwischen Verfolgung und Flucht überdies nur in eng begrenzten Ausnahmefällen
  • auf die Verhaftung Familienangehöriger oder ihrer Benutzung als Geiseln enthalten, wobei zu den durch
  • Verhaftung bedrohten Personen auch Kinder zählen sollen. Die schriftlichen Erläuterungen dieses

VG Arnsberg - 1 K 1393/98.A

Verwaltungsgericht Arnsberg vom 06.09.2000
Inhalt
  • Verlegung in ein anderes Gefängnis sei ihm die Flucht gelungen. Die RPG habe seine Flucht nach Deutschland
  • Flucht aus dem sich anschließenden Gefängnisaufenthalt ist der Kläger nach Deutschland ausgereist, um
  • geboten, es werde eine den Tatsachen nicht entsprechende Geschichte erzählt. Die Sicherheit im Auftreten
  • mündlichen Verhandlung dargelegt hat, seine Flucht aus seinem Heimatland Gegenstand von Beratungen
  • der Lage, seine Lebensumstände am Tage der Verhaftung im einzelnen detailliert zu beschreiben. Auch

HessVGH - 13 UE 2036/87

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 25.09.1989
Inhalt
  • Italien hätten sie nach ihrer Flucht aus Äthiopien keinen Kontakt zu den dortigen Behörden gehabt
  • Kläger mit hinreichender Sicherheit auszuschließen, weil derartige Übergriffe jedenfalls auch durch
  • von Polizeibeamten gelang ihm die Flucht aus dem Gefängnis. in der Folgezeit wurde er von der
  • zu 3), seit 1981 lebte. Von Juni 1984 an bis zu seiner Flucht im Mai 1985 war der Kläger nicht mehr
  • Auffassung, daß die Situation in Äthiopien im Zeitpunkt der Flucht des Klägers (Mai 1985) wie auch noch

VG Gießen - 7 E 11430/91

Verwaltungsgericht Gießen vom 17.11.1994
Inhalt
  • die Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist (zum zuvor
  • einer Verhaftung bei Rückfragen - etwa der Meldebehörden des Westens - bei der örtlichen
  • allein der Person des Vaters des Klägers, so daß er sich den ständigen Festnahmen durch Flucht in
  • Verhaftung und anschließender Folter" zu rechnen, nicht den Schluß zu, für Kurden bestehe landesweit
  • Sicherheit kurdischer Volkszugehöriger vor einer Gruppenverfolgung im Westen der Türkei anzunehmen ist

HessVGH - 13 UE 246/85

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 08.07.1991
Inhalt
  • Verlassen Syriens sei die Verhaftung am 13. November 1980 gewesen. Er sei ca. eine Woche lang im
  • das genaue Datum der zweiten Verhaftung könne er sich aber nicht mehr erinnern. Er sei eine Woche
  • inhaftiert gewesen. Die erste Verhaftung sei erfolgt, weil er in der Schule Flugblätter verteilt habe
  • aufgenommen worden. Hinsichtlich der letzten Verhaftung erklärte der Kläger zunächst, er sei am 13
  • . November 1984 eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Darin bestätigte sie die letzte Verhaftung

HessVGH - 12 UE 2018/95

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 11.10.1995
Inhalt
  • worden. Bei der Verhaftung im Jahre 1984 sei er insgesamt drei Tage inhaftiert gewesen und täglich
  • : Rückkehr in Sicherheit und Würde? 66. 14.10.1992 Auswärtiges Amt: Lagebericht 67. 27.10.1992 Keller
  • 1991 - nur dann Anwendung, wenn die Flucht des politisch Verfolgten im Drittstaat ihr Ende gefunden
  • AsylVfG Rdnr. 28). Die Beendigung der Flucht ist nach objektiven Kriterien unter Berücksichtigung der
  • , ohne sich dort niederzulassen oder sonst auf einen Verbleib einzurichten, ist die Flucht nicht beendet

OVG Nordrhein-Westfalen - 9 A 2259/00.A

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.06.2002
Inhalt
  • Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet. Die Revision wird nicht zugelassen. G r ü n d
  • einer erneuten Verhaftung nicht mehr helfen und rate deshalb, das Land zu verlassen, habe er Jamjamal
  • , sei ihm die Flucht über den Iran und die Türkei nach Deutschland gelungen. Wegen der Einzelheiten
  • Freilassung des Klägers hinzuwirken. Schließlich leitet der Kläger seine Angst vor einer erneuten Verhaftung

HessVGH - 10 UE 3565/87

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 22.02.1988
Inhalt
  • und Kämpfer für ein unabhängiges, freies Khalistan in seiner Heimat mit Verhaftung, Verurteilung
  • eine Verhaftung für einen Sikh bedeute. Mit jeder Stunde, die ein junger Sikh vermißt werde, sänken
  • im Punjab" 55. 14.05.1987 FR: "Verhaftungswelle in Punjab" 56. 15.05.1987 NZZ: "Verhaftung von Sikhs
  • vorgetragen, er sei geflohen, weil er seine Verhaftung befürchtet habe, nachdem er in einer
  • Notstandsvorschriften und strafrechtlichen Bestimmungen auf besonders krasse Fälle, etwa bei der Verhaftung des

VG Münster - 9 K 45/06.A

Verwaltungsgericht Münster vom 28.01.2008
Inhalt
  • Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. 1T a t b e s t a n d Die Klägerin ist nach ihren
  • angebliche Flucht bestimmenden asylrelevanten Umständen nicht glaubhaft, so dass Anhaltspunkte für eine
  • genannten Grund für ihre angebliche Verhaftung. Bestätigt wird dies durch die höchst oberflächlichen Angaben
  • Erlebnisse nicht wahrheitsgemäß ist. Denn solche Modalitäten einer behaupteten Flucht entsprechen nicht

HessVGH - 3 UE 410/06.A

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 24.04.2008
Inhalt
  • erforderlichen Sicherheit angenommen werden, dass sie bei Rückkehr in ihr Heimatland, unabhängig davon
  • abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe abwenden, wenn
  • nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Die Revision wird zugelassen
  • , nach dem Krieg sei er Gouverneur in ihrem Dorf gewesen, er selbst habe bei ihm in der Sicherheit
  • sowie das Leben auf der Flucht in ständiger Angst vor den Behörden hätten bei ihm eine psychische