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LSG Bayern - L 20 R 202/08
Bayerisches Landessozialgericht vom 11.06.2008
- Inhalt
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- seinem Ermessen. Einen Anspruch hierauf hatte der Kläger nicht. Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs
- verweist die Beklagte auf die Urteilsbegründung des SG und die Ausführungen in den angefochtenen Bescheiden
- Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den
- Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen
- die deutsche gesetzliche Rentenversicherung, d.h. nach dem SGB VI zu prüfen. Eine andere rechtliche
OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 650/02
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 06.10.2004
- Inhalt
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- Behinderung der konkret von dem Kläger wahrzunehmenden Aufgaben sowie die Bedenken gegen die
- vielmehr unter Ziffer 2. a) der abgedruckten Urteilsbegründung gerade maßgeblich betont, dass Art. 114
- fixierbare Veränderungen in den der rechtlichen Bewertung zugrundegelegten Umständen, wie hier
- Dienstzeitregelungen auszunehmen. Es liegt aber vor dem Hintergrund der zuvor behandelten rechtlichen
- Geltungsbereich der Dienstvereinbarung erfasst. Der Kläger gehört zu den Angehörigen des nichtrichterlichen