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BFH - III R 37/07

Bundesfinanzhof vom 13.03.2017

OLG Köln - 4 WF 248/10

Oberlandesgericht Köln vom 13.12.2010
Inhalt
  • Anordnungsverfahren wurden zum laufenden Unterhalt die gleichen Unterhaltsbeträge gefordert, wie in
  • verpflichtet ist, an sein Kind K. C. und an sein Kind M. C., jeweils zu Händen der Kindesmutter, Frau D. C
  • ., einen jeweils zum 3. eines jeden Monats fälligen Unterhaltsbetrag in Höhe von 136 % des
  • November 2010 und ab Dezember 2010 eine Unterhaltsrente in Höhe von jeweils 128 % des Mindestbedarfes der
  • Unterhaltsrückstände von 1.152,00 € und der laufende Unterhalt von 491,00 € x 2 x 12 = 11.784,00

OLG Stuttgart - 11 WF 181/13

Oberlandesgericht Stuttgart vom 16.08.2013
Inhalt
  • von nachehelichem Unterhalt in Höhe von 250.- EUR. Am gleichen Tag wurden unter Abtrennung der
  • Nachscheidungsunterhalt bei Verzicht auf künftigen Unterhalt Leitsätze Bemisst sich der Wert eines
  • Verzicht auf künftigen Unterhalt nicht zu einer Erhöhung des Verfahrenswertes. Tenor Die Beschwerde des
  • Verbund einen Stufenantrag nachehelichen Unterhalt ein. Am 08.04.2011 reichte der Beschwerdeführer
  • für den Antragsteller einen Widerantrag nachehelicher Unterhalt ein, beschränkt auf die Stufen

AG Kassel - 541 F 40/97

Amtsgericht Kassel vom 04.11.2009
Inhalt
  • Versicherung in O1 erreichen könnte, ebenfalls keinen Unterhalt mehr. Er hat die Höhe dieser Einkünfte
  • einen Betrag in Höhe von 1.246,04 €, was noch 679,82 € unterhalb der 1.925,86 € liegt, die sie bei
  • als den titulierten Unterhalt. 14 Da das tatsächliche Einkommen des Klägers höher liege, sei von
  • als Apothekenhelferin aufgegeben, sind als Nachteilsausgleich 550 € Unterhalt geschuldet. Die
  • nachehelichen Ehegattenunterhalts in Höhe von 1.075,77 DM (550,03 €) auf der Basis beiderseitiger

AG Neuss - 45 F 52/07

Amtsgericht Neuss vom 16.03.2007
Inhalt
  • Beklagte) ab Rechtskraft der Scheidung einen monatlichen Unterhalt in Höhe von 750
  • ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrags vorläufig
  • monatlichen Unterhalt von 663 Euro geltend. Die Beklagte lebte seinerzeit mit dem Zeugen … zusammen und
  • . Nach deren Abschluss absolviert er ein Berufsvorbereitungsjahr und nimmt den Kläger auf Unterhalt
  • Beklagten ab dem 01.01.2007 keinen Unterhalt mehr schuldet. Die Beklagte beantragt, 9die Klage abzuweisen

UNTERHALTSRECHT IN POLEN

Rechtsanwalt Alfio Mancani vom 11.10.2016
Inhalt
  • Höhe des Unterhalts bestimmt sich nach unterschiedlichen Faktoren, entscheidend sind vor allem die
  • Die Verpflichtung Unterhalt zu zahlen basiert auf den allgemeinen Grundsatz der familiären
  • einer etwaigen Obhut der Kinder, muss auch für sie Unterhalt gezahlt werden. Dies stellt eine
  • Dritte zu übertragen. Die Höhe der Unterhaltspflicht wird durch das Gericht bestimmt. Eine Erfüllung in
  • Rechtssubjekten unterschieden wird: Ehepartner und Kind. In Polen wird das Familienrecht durch das Familien

BGH - XII ZR 165/04

Bundesgerichtshof vom 28.02.2007
Inhalt
  • findet, Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit (§ 1573 Abs. 1 BGB). Die Höhe des Unterhalts bestimmt sich
  • monatlichen Unterhalt in Höhe des Gehalts eines Beamten der Besoldungsgruppe A 3, 10. Dienstaltersstufe
  • 2004 Unterhalt in Höhe von monatlich 3.492 € zu zahlen. 5Gegen dieses Urteil haben beide Parteien
  • Möglichkeit, den Unterhalt herabzusetzen, wenn der Zuverdienst die festgelegte Höhe überschreiten sollte
  • Ehemannes, der gegenüber zwei Kindern aus erster Ehe Unterhalt in Höhe von mindestens 1.570 DM

BGH - XII ZR 131/07

Bundesgerichtshof vom 27.01.1993
Inhalt
  • Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen. Solche Nachteile können sich vor
  • Antragstellerin nachehelichen Unterhalt. 3Das Amtsgericht - Familiengericht - hat die Ehe der Parteien
  • Anerkenntnis - zur Zahlung von 235 € Geschiedenenunterhalt verurteilt und den Unterhalt auf drei Jahre ab
  • Entscheidung über den Unterhalt hat das Berufungsgericht den Unterhalt auf monatlich 285 € erhöht, es
  • Verhältnissen erzielbare Einkommen nicht erziele. Darüber hinaus gehender Unterhalt ergebe sich

OLG Dresden - 24 UF 63/09

Oberlandesgericht Dresden vom 18.09.2009
Inhalt
  • Kläger befristet für ein Jahr ab Klagezustellung einen Unterhalt in 6 Höhe von 130,00 EUR an die
  • Unterhaltsrechtsstreit zur Zahlung monatlichen Unterhalts in Höhe von 274,00 EUR verurteilt (Amtsgericht Chemnitz
  • Unterhalt wegen Krankheit des Berechtigten, die schon in der Ehe begonnen hatte; Begrenzung und Befristung
  • 684 € EU- Rente; der Verpflichtete kann rund 1.400 € für Unterhalt einsetzen Eheende: 2000
  • Unterhalt: 2009 - 2010: 234 € 2011 - 2018: 100 € §§ 1572, 1578b BGB; § 323 V ZPO OLG Dresden, 24. Zivilsenat

OLG Brandenburg - 10 UF 54/08

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 19.03.2008
Inhalt
  • weiterhin Unterhalt in Höhe von 134 € zahlte, bat die Beklagte durch Schreiben vom 7.3.2007 um
  • € : (1.096 € + 967 €)]. Er muss der Beklagten somit Unterhalt in Höhe von rund 238 € (= 449 € x 53
  • Unterhalts in bisheriger Höhe, d. h. von monatlich 312,40 €, wieder aufzunehmen. Durch Schreiben
  • Selbstbehalts (vgl. dazu Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 10
  • . August 2005 (2 F 164/05) dahin abgeändert, dass der Kläger der Beklagten ab August 2007 keinen Unterhalt

OLG Oldenburg - 14 UF 3/10

Oberlandesgericht Oldenburg vom 10.06.2010
Inhalt
  • sich der Kläger, über den 1. November 1986 hinaus der Beklagten einen nachehelichen Unterhalt in Höhe
  • Abweisung seiner Klage verurteilt wurde, an die Beklagte Unterhalt in Höhe von 1.540 DM für Dezember 1993
  • Unterhalts in Anspruch. Die Parteien waren seit August 1961 miteinander verheiratet. Aus der Ehe sind zwei
  • beeinflussende Umstände bewusst verschwiegen, kann gezahlter Unterhalt im Wege des Schadensersatzes
  • Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn

OLG Zweibrücken - 2 UF 191/07

Pfälzisches Oberlandesgericht vom 28.05.2008
Inhalt
  • Unterhalt in Höhe von monatlich 20 000,-- DM (entspricht 10 225,84 €). Zur Absicherung der
  • Vereinbarung: "§ 1 – nachehelicher Unterhalt: Der Ehemann zahlt an die Ehefrau einen nachehelichen
  • Unterhaltsleistung verpflichtet sich der Ehemann, einen Betrag in Höhe von 3 Mio. DM fest anzulegen, wobei
  • Teilbetrag in Höhe von 500 000,-- DM auf den Betrag von 3 Mio. DM anzurechnen ist. Bei der genannten
  • Lebenshaltungskostenindex sei zwischenzeitlich um mehr als 25 % gestiegen und daher erhöhten Unterhalt

KG Berlin - 13 UF 65/08

Kammergericht vom 03.06.2008
Inhalt
  • zusammen lebte. Gleichzeitig verpflichtete er sich an das Kind A. einen Unterhalt von monatlich 170
  • zahlt fortlaufend 450,- EUR an die Klägerin. Ferner leistete er an das Kind F. einen Unterhalt von
  • Ziffer 1 an sie ab Oktober 2007 einen monatlich im Voraus zu zahlenden Unterhalt in Höhe von 923,- EUR
  • Nachehelicher Unterhalt: Zeitliche Begrenzung des Unterhalts und ehebedingte Nachteile Leitsatz
  • 2007 und 3.703,62 EUR in 2008 zugrunde gelegt. Unterhaltsleistungen an das Kind F. sind nicht

OLG Hamm - 3 UF 299/05

Oberlandesgericht Hamm vom 21.02.2006
Inhalt
  • Scheidung nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich 385,--€ zu zahlen; die weitergehende Berufung
  • - Familiengericht - Herne den Antragsteller zu verurteilen, an sie einen nachehelichen Unterhalt in Höhe von
  • Unterhalt abgeändert. Der Antragsteller wird verurteilt, an die Antragsgegnerin ab Rechtskräft der
  • auch Ansprüche auf Unterhalt nach Rechtskraft der Scheidung erhoben. Sie hat die 4 Auffassung
  • Mangelverteilung ergebe sich ein Anspruch auf Nachscheidungsunterhalt in Höhe von monatlich 401

BGH - XII ZR 266/99

Bundesgerichtshof vom 26.02.1992
Inhalt
  • der geltend gemachten Höhe Unterhalt für seine Eltern zu leisten. Das Amtsgericht hat die Klage
  • , daß auch der Ehegatte des Elternteils für diesen allenfalls Unterhalt in Höhe der Hälfte seines
  • Anschluß an Senatsurteil BGHZ 103, 62). b) Zur Höhe des eigenen angemessenen Unterhalts bei
  • Monate, bevor ihm die Höhe des geforderten Unterhalts mitgeteilt wurde. Ende November 1997
  • angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren (§ 1603 Abs. 1 BGB). a) Das Berufungsgericht hat