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VG Frankfurt (Main) - 5 E 2957/06

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 30.01.2007
Inhalt
  • wurde der Bevollmächtigten des Klägers Akteneinsicht gewährt. Auf den Antrag des Klägers vom 28
  • Beschlagnahme nach den §§ 94 ff. StPO, die sich mit der Einstellung des Strafverfahrens erledigt habe, und der
  • Vorsitzenden fortbestehe. 13 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den
  • Frankfurt am Main die Beschlagnahme der sichergestellten Winkerkelle auf und führte zur Begründung an, der
  • . September 2005 auf und führte zur Begründung an, es sei für die begehrte Herausgabe der