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SozG Düsseldorf - S 8 KR 360/04

Sozialgericht Düsseldorf vom 12.02.2007
Inhalt
  • Gericht hat zur weiteren Ermittlung des Sachverhalts einen Befundbericht des E1 sowie das Gutachten
  • erforderlich. Dies ergibt sich aus den Ausführungen des behandelnden Arztes E1 und den Schilderungen der
  • . 1.100,00 Euro. Nach Einholung einer weiteren Auskunft des E1 kam der von der Beklagten angehörte
  • keinesfalls unwirtschaftlich und überschreitet nicht das Maß des Notwendigen. Vielmehr ist sie gegenüber den
  • Persönlichkeitsrechts des Patienten bzw. der Berufsausübungsfreiheit des Arztes - sei durch das

LSG Berlin-Brandenburg - L 11 SB 22/06

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 20.10.2005
Inhalt
  • seien seit August 1999 Einschränkungen vorhanden. 3Zur Ermittlung des Sachverhalts zog der Beklagte
  • GdB von 50 gerechtfertigt sei. 15 Zur Ermittlung des Sachverhalts hat das Sozialgericht einen
  • der linken Brust der Klägerin fand. In dem Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts, in dem es
  • Behandlung. 36 Gleiches gilt für die übrigen Gesundheitsstörungen, die der Beklagte der Bildung des
  • Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 20. Oktober 2005 wird

BFH - I R 41/05

Bundesfinanzhof vom 10.05.2007
Inhalt
  • durch diesen. 27b) Dem Ansatz des Sperrbetrages bei der Besteuerung der Klägerin steht das
  • "-Personengesellschaft verschmolzen, ist bei der Ermittlung des Verschmelzungsgewinns der Personengesellschaft (§ 4
  • Voraussetzungen für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft (Schreiben des Bundesministers der
  • Sperrbetrages bei der Ermittlung des Übernahmeergebnisses der Klägerin (§ 4 Abs. 5 UmwStG 1995 a.F
  • vom FA berücksichtigte Betrag bei der Ermittlung des Übernahmeergebnisses der Klägerin anzusetzen

LSG Bayern - L 18 V 16/01

Bayerisches Landessozialgericht vom 12.12.2002
Inhalt
  • ausdehnend ausgelegt werden. Der Kläger beantragt, das Urteil des SG Würzburg vom 22.02.2001 und den
  • 1987 ausgeschlossen. Durch das Anerkenntnis des Beklagten vom 03.03.1999 vor dem BayLSG hat der
  • Rechtsinstitut des Herstellungsanspruchs kommt nur in den Fällen zum Tragen, in denen der durch das
  • Krankenversicherung des VB eine Auskunft ein, wonach der VB vom 01.05.1988 bis 01.06.1995 voll gegen Krankheitskosten
  • der Ermittlung des Einkommens nach § 10 Abs 7 S 1 Buchst a und c BVG abweichend von der VV Nr 9 zu

LSG Sachsen - L 1 KR 11/00

Sächsisches Landessozialgericht vom 08.08.2001
Inhalt
  • Krankheiten auf. Ihr Umfang betrage zur Zeit 114 cm. Das SG hat zur Ermittlung des medizinischen
  • das Körpergewicht der Klägerin im Gutachten des MDK vom 30.04.1998 mit 70,3 kg angegeben worden sei
  • das Fett überwiegend in der Bauchhaut angesiedelt sei. Dieses Verteilungsmuster des Fettgewebes sei
  • Einschätzung hat der Zustand der Bauchdecke keinen Krankheitswert. Vielmehr handelt es sich nach den
  • das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 16. Dezember 1999 abgeändert und die Klage abgewiesen. II

LSG Saarland - L 2 KR 17/02

Landessozialgericht für das Saarland vom 21.01.2004
Inhalt
  • Auskunft vom 03.11.2003 Bezug genommen. Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den
  • Oberarzt Dr. E. der Chirurgischen Klinik des Marienkrankenhauses W. den Abschluß der Behandlung zu diesem
  • Arbeitsunfähigkeit. Anläßlich des Termins zur ambulanten Behandlung am 05.09.2001 stellte der
  • erneut in ambulante Behandlung der Chirurgischen Klinik des Marienkrankenhauses W. (Chefarzt Dr. R
  • der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 08.05.2002 und die Bescheide

BSG - S 11 KR 215/00

Bundessozialgericht vom 10.04.2008
Inhalt
  • . Nach der Rechtsprechung des 3. Senats sollte das Merkmal der Erforderlichkeit der Behandlung im
  • Zeitpunkt der Behandlung und dem damals verfügbaren Wissens- und Kenntnisstand des
  • Behandlung mit den besonderen Mitteln des Krankenhauses bestanden hat. Deshalb kann der Senat nicht
  • Rechnungen des Klägers für die stationäre Behandlung der Beigeladenen nur bis zum 18.8.1996. Zur
  • des Umfangs ihrer Behandlung den behandelnden Arzt sowie eine Mitarbeiterin des Krankenhauses als

EuG - T-48/96

Gericht der Europäischen Union vom 12.10.1999
Inhalt
  • sind somit bei der rechnerischen Ermittlung des Normalwerts den VVG-Kosten zuzurechnen. Das
  • von Imarflex zugeschlagen würden. Dies laufe bei der rechnerischen Ermittlung des Normalwerts nämlich
  • hinzugerechnet werden. Würdigung durch das Gericht 130. Mit der rechnerischen Ermittlung des Normalwerts
  • der rechnerischen Ermittlung des Normalwerts und seines Vergleichs mit dem Ausfuhrpreis (erster
  • Rat deshalb den Normalwert nicht auf der Grundlage des auf dem thailändischen Markt tatsächlich

OVG Berlin-Brandenburg - 1 B 9.07

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
Inhalt
  • seien, belege dies, dass es auf den Zustand des Gehörorgans als solches ankomme. Ein anderes
  • Gutachten vom 23. November 2004, wonach die Ermittlung des prozentualen Hörverlustes aus den Werten
  • könne aber nicht festgestellt werden. Nach der eingeholten Auskunft des Bundesamtes für Straßenwesen
  • Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird neben der Streitakte auf die Fahrerlaubnisakte
  • sich das Verwaltungsgericht jedoch erst zurückziehen dürfen, wenn es den aktuellen Stand der

OLG Hamm - 20 U 20/04

Oberlandesgericht Hamm vom 14.07.2004
Inhalt
  • . 9192Die Monatsfrist des § 20 Abs. 1 VVG beginnt zu dem Zeitpunkt, zu welchem der für die Ermittlung
  • unstreitig geworden, dass der Bruder N4 des Klägers einige Tage vor dem 22.11.1999 über den Agenten
  • holte eine Auskunft des N vom 31.12.2002 und (wie vor dem Senat erörtert) eine Auskunft des T vom
  • O 437/03 Tenor: Die Berufung des Klägers gegen das am 13. November 2003 verkündete Urteil der 15
  • Behandlung in den letzten fünf Jahren zunächst "nein" angekreuzt. Er habe, dies korrigierend, die

LSG Berlin-Brandenburg - L 3 RJ 32/04

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 27.07.2007
Inhalt
  • Gesundheitszustand ließe es nicht zu, eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Zur Ermittlung des Sachverhalts hat das
  • . Dies ergebe sich aus dem Gutachten des Sachverständigen Dr. R, das mit den im Verwaltungsverfahren
  • den Verlust des SV-Ausweises der DISOS GmbH vom 09. Juli 2001). Ab dem 20. Juni 1972 übte der
  • Auskunft vom 08. August 2001 gegenüber der Beklagten noch angegeben hatte, bei der Tätigkeit des Klägers
  • 22. Oktober 2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 15. März 2002 den Antrag auf Gewährung

LSG Niedersachsen-Bremen - L 13 VG 1/05

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 05.06.2008
Inhalt
  • weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf das Sitzungsprotokoll, den Inhalt der
  • machen. Selbst wenn man unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens auch den Gedanken der Zumutbarkeit
  • Ermittlungen des Senats zur Ermittlung der ladungsfähigen Anschriften geboten hätten. Die Möglichkeiten und
  • in anderen Vorschriften zur Aufklärung des Sachverhalts im KOV – VfG vorgesehen ist. Mit der
  • angesprochen, über die diese bzw. die Geschwister der Klägerin zur Erhellung des Sachverhalts

FG Berlin-Brandenburg - 7 K 3062/06

Finanzgericht Berlin-Brandenburg vom 15.12.2003
Inhalt
  • Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärten. Die Kosten des Verfahrens legte das Gericht dem
  • Außenprüfer habe um Übersendung von Nachweisen über den Zeitpunkt der Hinterlegung des Kaufpreises auf dem
  • Kosten des Verfahrens dem Beklagten auferlegte. Das Gericht hat im Rahmen der gebotenen summarischen
  • zweifeln, da es nicht unüblich sei, dass der Kaufpreis noch am Tage des Kaufvertragsabschlusses auf dem
  • als unrichtig heraus, so kann die Steuerfestsetzung, bei der die Berücksichtigung des Sachverhalts

OLG Köln - 20 U 128/05

Oberlandesgericht Köln vom 18.05.2007
Inhalt
  • Frage nach dem Schutzzweck der Pflicht des Dienstherrn zur richtigen steuerlichen Behandlung des
  • erfülle. Dies rechtfertige umgekehrt das Vertrauen des Klägers darin, dass der pauschale Abzug weiterhin
  • lediglich gastspielverpflichtet war. Weder dem Sachvortrag des Klägers noch den von der Beklagten
  • . Anders sei es bei der Pflicht des Vergütungsschuldners aus § 50a Abs. 4 EStG, den korrekten
  • das Finanzamt abgeführt. Die Beklagte habe die steuerliche Behandlung des Klägers damit als eigene

LSG Bayern - L 14 RA 1/02

Bayerisches Landessozialgericht vom 09.09.2004
Inhalt
  • bekanntgegeben. Der Kläger beantragt (sinngemäß), das Urteil des Sozialgerichts München vom 25.10.2001 sowie den
  • "). Laut Auskunft des letzten Arbeitgebers vom 29.09.1999 hatte der Kläger die Büroanlage zu bedienen und
  • richte. Bei der Behandlung des Klägers liege seit Februar 1997 ein normales Blutbild vor. Bei diesen
  • auch der Versicherte, der vor dem 02.01.1961 geboren und berufsunfähig ist (Übergangsvorschrift des
  • Feinbeweglichkeit der rechten Hand erfordert; bei einem Zehn-Finger-System, das nach der Art des