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LSG Berlin-Brandenburg - L 3 R 5/10
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 08.10.2010
- Inhalt
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- Gutachten hat diese folgende Diagnosen gestellt: • Anhaltende somatoforme Schmerzstörung • Hypertonus
- somatoformen Schmerzstörung diagnostiziert sowie eine somatisierte oder larvierte Form der Depression
- Dysthy-mia/Depression als auch der somatoformen Schmerzstörung der Klägerin zu. Der Be-scheinigung
- Reflektiertheit seines Gutachtens aufkommen. Eine gravierende Depression ergibt sich aus seinem Gutachten
- somatoforme Schmerzstörung, depressiv-neurasthenisches Syndrom) beigefügt. Die Beklagte ließ die
LSG Bayern - L 3 U 335/05
Bayerisches Landessozialgericht vom 17.04.2007
- Inhalt
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- vorliegende anhaltende somatoforme Schmerzstörung und die protrahierte ängstlich-depressive
- verursacht wurden. Vielmehr liegt die wesentliche Ursache für die somatoforme Schmerzstörung und die
- somatoformen Schmerzstörung und einer protrahierten ängstlich-depressiven Anpassungsstörung. Diese
- ) sowie ein neurologisch-psychiatrisches Sachverständigengutachten des Dr.J. vom 15.01.2001/04.12.2001 ein
- Aufklärung des Sachverhalts ein chirurgisch-orthopädisches Gutachten des Dr.L. (vom 26.9.2003) und
LSG Bayern - L 14 R 401/04
Bayerisches Landessozialgericht vom 16.02.2006
- Inhalt
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- , cervicocephales Syndrom mit Spannungskopfschmerz und Vertigosymptomatik, somatoforme Schmerzstörung
- Schweregrades und eine somatoforme Schmerzstörung unter dem Bild eines Fibromyalgiesyndroms
- auch eine somatoforme Schmerzstörung unter dem Bild eines Fibromyalgie-Syndroms feststellte. Was nun
- Schmerzsyndrom, gleich ob eine somatoforme Schmerzstörung oder ein Fibromyalgie-Syndrom vorliegt
- , von einem Fibromyalgiesyndrom, von einer somatoformen Schmerzstörung unter dem Bild eines
LSG Bayern - L 3 U 137/04
Bayerisches Landessozialgericht vom 26.09.2007
- Inhalt
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- -Distorsion. Auch wenn die Symptomatik durch eine unfallunabhängige somatoforme Schmerzstörung überdeckt
- Belastungsstörung, eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung, eine undifferenzierte Somatisierungsstörung und eine
- noch mäßig ausgeprägte posttraumatische Belastungsstörung, eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung
- Persönlichkeitsstörung vorlägen. Die anhaltende somatoforme Schmerzstörung sowie mittelschwere
- . Insbesondere sind die anhaltende somatoforme Schmerzstörung und die mittelschwere depressive Episode nicht
SozG Düsseldorf - S 26 R 251/05
Sozialgericht Düsseldorf vom 06.07.2006
- Inhalt
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- neurologisch-psychiatrischen und eines orthopädischen Gutachtens durch W und N. Diese Gutachter hielten
- Klägerin lägen im einzelnen folgende Diagnosen vor: 17Anhaltende somatoforme Schmerzstörung, Angst
- Klägerin müsse die Diagnose einer anhaltenden somatoformen Schmerzstörung unter dem Erscheinungsbild
- Gutachten auch bereits berücksichtigt, indem er auf Seite 9 seines Gutachtens ausführt, bei der
- beratungsärztliche Dienst prüfte. Die Beklagte holte auch noch ein weiteres orthopädisches Gutachten von
LSG Bayern - L 19 R 696/06
Bayerisches Landessozialgericht vom 21.04.2010
- Inhalt
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- zurückgewiesen. Das SG hat nach Beiziehung ärztlicher Befundberichte ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten
- Arbeitsmarktes unter 3 Stunden täglich auszuüben. Es liege eine somatoforme Schmerzstörung, eine rezidivierende
- . verschiedenen invasiven Eingriffen am rechten Kniegelenk - Anhaltende somatoforme Schmerzstörung. - Dysthymia
- Dysthymie sowie von einer anhaltenden somatoformen Schmerzstörung, die aus den gegebenen orthopädischen
- Gutachtens durch das SG notwendig gewesen wäre. In den bereits eingeholten Gutachten sei Aggravation des
LSG Bayern - L 13 R 761/05
Bayerisches Landessozialgericht vom 07.12.2007
- Inhalt
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- Agoraphobie, Verdacht auf somatoforme Schmerzstörung und Hypercholesterinämie. Der Kläger wurde für fähig
- 2002 (Untersuchung am 10. Juli 2002), das psychiatrische Gutachten der Dr. Dipl.-Psych. W. vom 12
- den Gutachten des Dr. K. und Dr. H. sowie des Gutachtens der Dr. E. nicht zu belegen. Das SG hat mit
- eingeholte Gutachten des Dr. A. und die Ausführungen der im Verwaltungsverfahren gehörten Gutachter
- Gutachter führte in seinem Gutachten aus, der Kläger habe bei früheren Untersuchungen eine
LSG Hamburg - L 1 RJ 67/03
Landessozialgericht Hamburg vom 13.08.2008
- Inhalt
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- liege eine somatoforme Schmerzstörung, eine lebensgeschichtlich bedingte depressive Erkrankung im
- der Klägerin eine somatoforme Schmerzstörung (ICD-10 F45.4), eine reaktive depressive Episode mit
- . Februar 2008 eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung und eine rezidivierende depressive Störung
- Veranlassung des Sozialgerichts ambulant untersucht hat, gelangte in seinem Gutachten vom 2. Mai 2002 zu der
- vor dem Sozialgericht sein Gutachten dahingehend erläutert, dass die krankheitswertigen Erscheinungen
LSG Niedersachsen-Bremen - L 10 RI 134/02
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 07.08.2003
- Inhalt
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- Diagnose einer somatoformen Schmerzstörung gestellt hat. Bedenken gegen eine Aufnahme der Erwerbstätigkeit
- Gutachten des Dr. P. vom 2. Dezember 2002 vorgelegt, das dieser im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens
- Lendenwirbelsäule, arthrotische Veränderungen des rechten Hüftgelenkes sowie eine anhaltende somatoforme
- Schmerzstörung. Dies folgt zur Überzeugung des Senats aus der Gesamtheit der über den Kläger
- Beweisaufnahme. Die Gutachten sind in sich schlüssig und für den Senat insbesondere hinsichtlich der
LSG Saarland - L 5 SB 72/06
Landessozialgericht für das Saarland vom 06.11.2007
- Inhalt
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- , Depression mit somatoformer Schmerzstörung; 2. chronisch degeneratives WS-Syndrom, Schulterarmsyndrom, WS
- erweiterte allerdings den bisherigen Leidenskatalog um die Funktionsbeeinträchtigung „Depression“ (5
- . degeneratives Hüftgelenksleiden beidseits; 4. chronische Bronchitis; 5. Depression; 6. Polyarthrose der
- und einer larvierten Depression. Es bestehe eine Mitbehandlung von Seiten des Orthopäden und eines
- hat sodann das Gutachten von der Arbeitsgemeinschaft der Agentur für Arbeit (ARGE) S. angefordert