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Die Datenwoche im Datenschutz (KW34 2020)

Dr. Sebastian Kraska vom 23.08.2020
Inhalt
  • 2020 Digitalisierung des GesundheitswesensDer Bundesdatenschutzbeauftragte drückt den Alarmknopf
  • post Die Datenwoche im Datenschutz (KW34 2020) first appeared on Das Datenschutz-Blog.
  • Digitalisierung des Gesundheitswesens ist generell eine riesige Baustelle – mit vielen ungeklärten Problemen
  • verklagt. Arne Semsrott, netzpolitik.org… *** Dienstag, 18. August 2020 Der vom österreichischen
  • den Plan. In der Wirtschaft herrscht große Unsicherheit. Handelsblatt.de… *** Sonntag, 23. August

Art 2 StreitkrAVbgInkrG

Inhalt
  • ;rige, k)Gesundheitswesen und Umweltschutz, l)Ein- und Ausreise der sowjetischen Streitkräfte
  • sowjetischen Streitkräfte und deren Mitglieder, j)Einrichtungen des Post- und Fernmeldewesens
  • Bundesrates ein vorläufiges Abkommen mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken in Kraft zu
  • setzen, das sowohl den befristeten Aufenthalt der sowjetischen Streitkräfte in dem Gebiet der
  • (Aufenthaltsgebiet) als auch den planmäßigen Abzug der sowjetischen Streitkräfte von diesem Gebiet

LSG Berlin-Brandenburg - L 17 RA 85/03

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 10.11.2004
Inhalt
  • medizinisch-technische Assistentin im Gesundheitswesen der DDR tätig. Beiträge zur Freiwilligen
  • eines besonderen Erhöhungsbetrages für Beschäftigte im Gesundheitswesen der DDR ist nicht möglich, weil
  • die Mitarbeiter des Gesundheitswesens der DDR erhöhten Einkünf- te zu berechnen, wobei zu
  • Hinweis auf den in der DDR Mitarbeitern des Gesundheits- und Sozialwesens zustehenden Steigerungsbetrag
  • im Gesundheits- wesen der DDR vorgesehenen Erhöhung, sind in ihrem realen Wert zu berück- sichtigen

VG Arnsberg - 14 K 807/04

Verwaltungsgericht Arnsberg vom 12.12.2005
Inhalt
  • Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in der zuvor zitierten Stellungnahme darauf hin, dass je
  • „Begutachtungsleitfaden" und den eingehenden Ausführungen der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen vom 25
  • Stabilisierung des Gesundheitszustandes notwendig sei, dass der Kläger eine vitaminreiche und ausgewogene Kost
  • Gesundheitswesen (vom 25. Juli 2005) eingeholt und den Beteiligten zugänglich gemacht. Die Kammer hat ferner
  • für öffentliches Gesundheitswesen vom 25. Juli 2005 sind jedenfalls für den „Normalfall" eines an

LSG Nordrhein-Westfalen - L 19 B 83/06 AS ER

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 08.11.2006
Inhalt
  • innere Medizin und für öffentliches Gesundheitswesen Dr. L vom 27.06.2006 bzw. 24.10.2006 ist bei
  • kcal reduzierte Kost angebracht, dies aber nicht mit Mehrkosten verbunden ist. Diese Auffassung
  • Januar 2002, wonach weder Diabetes- Kost, noch Vollkost, noch lipidsenkende bzw. purinreduzierte Kost
  • mit Bescheid vom 01.12.2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 30.06.2006 die Gewährung
  • vom 01.07. bis 31.12.2006 die Gewährung eines Mehrbedarfes für kostenaufwendige Ernährung ab. Der

Anlage 14 SGB 6

Inhalt
  • FernmeldewesenTabelle 16HandelTabelle 17Bildung, Gesundheitswesen, Kultur und SozialwesenTabelle
  • : Post- und
  • (Fundstelle: BGBl. I 2002, 890 - 913,bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote

Jedes Jahr ein neuer Fisch im Abmahntümpel: 2018 bevölkert nun auch Rechtsanwältin Anna Kastner aus München den Teich

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 26.01.2018
Inhalt
  • Gesundheitswesens, der Kosmetik und der Sportbetreuung tätig. Hierbei vertreibe die medical4business GmbH
  • eingescannt per Email,  per Fax oder per Post an die Kanzlei schicken würden. Sollten Sie eine Abmahnung
  • Mit der Rechtsanwältin Anna Kastner, Maximiliansplatz 17, 80333 München taucht nun ein weitere
  • neuer Fisch im Abmahntümpel auf und verschickt just zum Jahresbeginn 2018 unter dem Namen der Kanzlei
  • der Rechtsanwältin Anna Kastner in den Abmahnungen ist die medical4business GmbH im Bereich des

Inhaltsübersicht StGB

Inhalt
  • Gesundheitswesen§ 299bBestechung im Gesundheitswesen§ 300Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit
  • Privatgeheimnissen§ 204Verwertung fremder Geheimnisse§ 205Strafantrag§ 206Verletzung des Post
  • und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen§ 301Strafantrag§
  • ür Auslandstaten in anderen Fällen§ 8Zeit der Tat§ 9Ort der Tat§
  • TitelGrundlagen der Strafbarkeit § 13Begehen durch Unterlassen§ 14Handeln für

SozG Berlin - S 70 AL 1185/07

Sozialgericht Berlin vom 27.09.2010
Inhalt
  • Kraftfahrzeughilfe dar. Würde man nun für die Inanspruchnahme der Regelleistungen gem. § 2 KfzHV auf die
  • bis August 2007 eine Ausbildung zur Kauffrau im Gesundheitswesen bei dem Berufsbildungswerk im O
  • Gesundheitswesen. Im Übrigen sei nicht sie, sondern das Integrationsamt für die Übernahme von Kosten für
  • der Kosten für die Erlangung einer Fahrerlaubnis - Vorrang der Nutzung eines Beförderungsdienstes
  • Leitsatz Regelleistungen der Kraftfahrzeughilfe (§ 2 Abs 1 KfzHV) dürfen nicht unter Verweis auf die

LSG Thüringen - L 6 RJ 85/04

Thüringer Landessozialgericht vom 06.03.2006
Inhalt
  • Kalenderjahr seiner Beschäftigung im Gesundheitswesen der DDR gerichtet. Das SGB VI aber sieht, wie
  • 1972 bis 16. Juni 1981 als Krankenwagenfahrer beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) der DDR beschäftigt
  • (FZR) der ehemaligen DDR. Er bezog von der Beklagten aufgrund des Bescheids vom 3. Februar 1994 ab dem
  • ) der DDR sowie seine Ansprüche, die er in einem zusätzlichen Versorgungssystem bzw. in der FZR der DDR
  • Bestandsrentnern zustand, die bereits am 31. Dezember 1991 eine nach dem Recht der ehemaligen DDR

LSG Berlin-Brandenburg - L 2 U 1145/05

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
Inhalt
  • kaufmännische Facility (insgesamt 145 Mitarbeiter), 2006 der Post- und Spüldienst ( insgesamt 150 Mitarbeiter
  • dar, wenn sie behaupte, sie sei in Fragen der Prävention an die Beigeladene verwiesen worden. Richtig
  • Berufsgenossenschaft einen besonders schweren und offenkundigen Fehler dar, der die Nichtigkeit des
  • Partnern im Gesundheitswesen hocheffizientes Wirtschaften durch Gründung von gemeinsamen
  • , zum Gesundheitswesen gehörten nicht nur Heilberufe, sondern auch Einrichtungen, welche die Aufgabe

Der Betriebsübergang nach dem heiligen Willen des Grundgesetzes, Apostel Kirch., I – die Unikliniken in Hessen erneut am Scheideweg

Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 21.02.2011
Inhalt
  • allem das Gesundheitswesen ist betroffen. Die Berliner Universitätskliniken Charité und Benjamin
  • Privaten sich mit so was rumschlagen, sollen doch Telekom, Post, Postbank oder Siemens, Daimler und
  • ist der vermeintliche trockene Gegenstand der Betriebsübergang. Wer also lieber die Stichworte
  • . Eigentlich ist der Betriebsübergang ein Job für das BAG und den (mit ihm im Dauerclinch darüber
  • befindlichen) EuGH. Das hat etwas damit zu tun, dass der Komplex “Betriebsübergang” auf den ersten Blick

VG Köln - 1 K 6067/98

Verwaltungsgericht Köln vom 02.05.2002
Inhalt
  • 7 (vgl. § 3 Nr. 15 TKG) - unterlägen die streitigen Entgelte für Verbindungsleistungen der Ex-post
  • Abs. 2 TKG über die Ex-post-Regulierung ausdrücklich von der Verweisung ausnimmt, macht deutlich, dass
  • , 33vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Post und Telekommunikation, BT-Drs. 13
  • Gesundheitswesen, Ärztlicher Bereitschaftsdienst und dienstbereite Apotheken, Börse Inland und
  • eingestellt, soweit es die Beteiligten übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben. Der

VG Minden - 6 K 3237/03

Verwaltungsgericht Minden vom 23.09.2003
Inhalt
  • 62, nicht die Abteilung selbst. Nach Auskunft des Referatsleiters 52 wird die Post in der Abteilung
  • vom 22.01.2002 dar, welche Beträge der Kläger für seinen Besuch der Werkstatt für Behinderte seit
  • Beklagten, dessen Abteilung 62 - Gesundheitswesen - sie am 23.01.2001 erhielt. Nach zweimaliger
  • Gesundheitswesen - die Betreuungsakten des Amtsgerichts C. , in denen die Vermögensverhältnisse des Klägers
  • . Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das keine Gerichtskosten erhoben werden. Die

LSG Hessen - L 4 V 516/73

Hessisches Landessozialgericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • , die aus der DDR oder Ost-Berlin kommen, aber nicht als Flüchtlinge anerkannt sind, war den
  • nehmen. Eine Lücke könnte insoweit noch bestehen, als aus der DDR und Ostberlin unter Umständen
  • dem Impfgesetz vom 8. April 1874 oder nach vergleichbaren Vorschriften, die inzwischen in der DDR
  • Gesundheitswesen sei 1942 noch weitgehend Ländersache gewesen. Mit Schreiben vom 26. November 1971 wandte sich
  • ... Die Eltern der Klägerin verzogen mit ihr 1942 nach W. und 1944 nach L., wo sie heute noch wohnhaft