Suche nach "bvo arzneimittel verzicht auf leistungen"

Ergebnisse 3

Seite 1 von 1

LSG Berlin-Brandenburg - L 9 KR 2/08

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 13.12.2004
Inhalt
  • ) Ein Anspruch der Klägerin auf Versorgung mit dem Arzneimittel Octagam 10 g ergibt sich nicht aus
  • Dokumenttyp: Urteil Anspruch auf Versorgung mit einem Arzneimittel außerhalb des zugelassenen
  • belegt. 8Den Antrag der Klägerin vom 24. August 2001 auf Kostenübernahme für das Arzneimittel
  • habe Anspruch darauf, durch die Beklagte mit dem Arzneimittel Octagam auf der Grundlage der
  • rechtmäßig, da der Klägerin kein Anspruch auf Versorgung mit dem Arzneimittel Octagam 10 g und

LSG Nordrhein-Westfalen - L 7 B 3/00 V

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 11.10.2000
Inhalt
  • auf eine Pflichtleistung - vorliegend aus § 11 Abs. 1 Nr. BVG - und einem Härteausgleich nach § 89 BVG
  • verzichtet. Diesen materiell-rechtlichen Verzicht auf eine Sozialleistung - Durchführung einer Heilbehandlung
  • Leistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen bzw. Versorgungsverwaltung, also auf Bereithaltung
  • Regelung enthält. Einzelnormen, die einen weitergehenden Anspruch auf Versorgung mit Arzneimitteln, als er
  • eine Thymuspeptid-Behandlung gemäß §§ 10, 11 BVG abschlägig. Ein Anspruch auf Kostenübernahme

LSG Berlin-Brandenburg - L 1 KR 393/07

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 28.05.2009
Inhalt
  • auf die konkrete Diagnose erfolgen könne. Wäre ADHS von der Zulassung der Arzneimittel Axura und
  • wirtschaftlichen Gründen auf eine bestehende Zulassung verzichte, den Indikationsbereich eines Wirkstoffs
  • Arzneimittels Akatinol. Es könne nicht zu seinen Lasten gehen, wenn ein Pharmaunternehmen aus
  • : Urteil Krankenversicherung - Arzneimittel - kein Vertrauensschutz bei lediglich übergangsweiser
  • des Medikamentes Axura und legte einen von Dr. D gefertigten Antrag auf Kostenübernahme für die