Suche nach "berufskrankheit anerkennung dokumentation"
Ergebnisse 11
Seite 1 von 1
LSG Bayern - L 2 U 390/04
Bayerisches Landessozialgericht vom 21.06.2006
- Inhalt
-
- Anerkennung als Berufskrankheit empfohlen. Die Beklagte erklärte in der Stellungnahme vom 27.03.2006, aus
- Berufskrankheit im Sinne der Anlage zur BKV handelt. Ein Anspruch des Klägers auf Anerkennung und
- Verursachung einer Rotatorenmanschetten-Ruptur ist eine Anerkennung wie eine Berufskrankheit nicht
- : Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob eine Rotatorenmanschettenruptur als Berufskrankheit (BK
- erledigt, da sich die Beklagte bereit erklärt hatte, über einen Antrag auf Anerkennung der
LSG Berlin-Brandenburg - L 2 U 5/03
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 07.12.2004
- Inhalt
-
- Anerkennung der Berufskrankheit nicht erfüllt. Die Beklagte beantragt, das Urteil des Sozialgerichts
- Berufskrankheit nach Nr. 2108 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV). Der 1940 geborene
- Arbeitsunfähigkeit eine Berufskrankheit sei. Nach Angaben des Klägers habe er Eisenstangen mit einer Länge von bis
- Gewerbeärztin P vom 27. September 1999, die die medizinischen Voraussetzungen der Berufskrankheit Nr
- verurteilt, als Folgen einer Berufskrankheit nach Nr. 2108 der Anlage zur BKV eine bleibende Taubheit
HessVGH - 1 UE 1098/92
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 07.03.1995
- Inhalt
-
- materielle Ausschlußfrist dar; zum Beginn der Frist im Falle einer Berufskrankheit mit Auftreten der
- Anerkennung von Unfallfürsorgeansprüchen aufgrund einer Innenohrschwerhörigkeit mit Tinnitus. 2In
- Schreiben vom 8. April 1989 beantragte er beim Hessischen Landeskriminalamt die Anerkennung eines
- Berufskrankheit anerkannt. 7Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren hat der Kläger am 28. September 1989 Klage
- , die ihrerseits als Berufskrankheit anerkannt sei. Die Meldefrist des § 45 BeamtVG beginne erst, wenn
LSG Bayern - L 18 U 381/04
Bayerisches Landessozialgericht vom 29.04.2008
- Inhalt
-
- . Tatbestand: Streitig ist die Anerkennung einer Berufskrankheit (BK) nach Nr 3101 der Anlage zur
- Dokumentation der Verletzungen sei nicht erfolgt und auch nicht üblich gewesen. Die Beklagte holte
- denkbar sei. Ob bei fehlender Dokumentation der Verletzungen und fehlendem Nachweis bekanntermaßen
- sein, dass die fehlende Dokumentation, weil in den entsprechenden Einrichtungen nicht üblich, wohl
- unerkannt erkrankt gewesen sein könne. Die Beklagte lehnte mit Bescheid vom 09.01.2003 die Anerkennung
LSG Berlin-Brandenburg - L 3 U 39/00
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 27.02.2003
- Inhalt
-
- , unter Anerkennung der bandscheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule als Berufskrankheit
- Anerkennung und Entschädigung einer Erkrankung als Berufskrankheit nach Nr. 2108 muss bei dem Versicherten
- , 286). Die arbeitstechnischen Voraussetzungen für die Anerkennung der Berufskrankheit Nr. 2108 sind
- Folgen der Berufskrankheit (BK) Nr. 2108 der Anlage zur Berufskrankheiten- Verordnung (BKV) von der
- Feststellung der Berufskrankheit Nr. 2108 der Anlage zur BKV ein. In dem auf ihre Veranlassung erstatteten
BSG - B 2 U 34/99 R
Bundessozialgericht vom 22.08.2000
- Inhalt
-
- Wirbelsäulenerkrankung des Klägers als Berufskrankheit (BK) nach Nr 2108 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung
- Aufgabe der beruflichen Tätigkeit eingetreten. Daher seien die Voraussetzungen für die Anerkennung
- Anspruch auf Anerkennung seiner Wirbelsäulenerkrankung als BK und auf Gewährung von Verletztenrente, wie
- /98 R - = BSGE 84, 30 = SozR 3-2200 § 551 Nr 12). Für die Anerkennung und Entschädigung einer
- , 1373). Als antizipierte Sachverständigengutachten oder als Dokumentation des Standes der einschlägigen
LSG Baden-Württemberg - L 7 U 111/03
Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 11.09.2003
- Inhalt
-
- Wirbelsäulenbeschwerden als Berufskrankheit (BK) geltend. Im beigefügten Fragebo-gen machte er unter Hinweis auf
- verrichtet habe, wie sie in der Dokumentation des Belastungsumfanges der Stukkateure/Putzer und Helfer
- Dokumentation für den Stukkateurhel-fer ohne Maschineneinsatz (Zeiträume von 1953 bis Juli 1959) bzw
- Anerkennung vor. Der Klägers sei als 14- bis 17-jähriger in der Ausbildung schweren körperlichen
- der Bauberufsgenossen-schaften stützt. Dieser Dokumentation liegen die belastungsrelevanten
LSG Nordrhein-Westfalen - L 17 U 202/02
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 05.04.2006
- Inhalt
-
- Lungenkrebserkrankung des Ehemannes der Klägerin als bzw. wie eine Berufskrankheit (BK) zu entschädigen ist
- Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung - Sektion "Berufskrankheiten" - vom 06.01.1998 eine Anerkennung nur
- 4103 S. 1 f. sowie Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 7. Aufl., S
- weiterhin nur eine Anerkennung als "Quasi-BK" i. S. v. § 9 Abs. 2 SGB VII in Betracht kommen. Die
- nachgewiesene Belastungsdosis von 31,5 BaP-Jahren, die unstreitig ist, reicht für die Anerkennung und
LSG Bayern - L 2 U 400/08
Bayerisches Landessozialgericht vom 08.07.2009
- Inhalt
-
- Chirurg Dr. B. vom 4. Juli 2005 lehnte die Beklagte mit Bescheid vom 18. Juli 2005 die Anerkennung der
- -Mehrtens-Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 7. Auflage 2003, S. 509.). Der Kläger hat erst im
- 2008 angegeben hat, gibt es keine ärztliche Dokumentation. Im Übrigen hat der Kläger die Arbeit nach
LSG Bayern - L 2 U 234/07
Bayerisches Landessozialgericht vom 23.01.2008
- Inhalt
-
- Anerkennung schwergradiger arthrotischer Veränderungen des rechten Sprunggelenks als Folgen eines
- . Insbesondere hätten entgegen der medizinischen Dokumentation die Beschwerden bereits in den 80-iger
- anerkannte Berufskrankheit nach Ziff. 2301 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) wurde von
BSG - S 7 U 238/99 S
Bundessozialgericht vom 09.05.2006
- Inhalt
-
- Anerkennung psychischer Unfallreaktionen verkannt. Psychische Erkrankungen könnten nur dann als
- Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer
- RdNr 314, Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 7. Aufl 2003, Kap
- Anerkennung von psychischen Gesundheitsstörungen als Unfallfolge und die Gewährung einer Verletztenrente für
- Schönberger/Mehrtens/Valentin, aaO). 22 a) Voraussetzung für die Anerkennung von psychischen