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LSG Bayern - L 2 U 390/04

Bayerisches Landessozialgericht vom 21.06.2006
Inhalt
  • Anerkennung als Berufskrankheit empfohlen. Die Beklagte erklärte in der Stellungnahme vom 27.03.2006, aus
  • Berufskrankheit im Sinne der Anlage zur BKV handelt. Ein Anspruch des Klägers auf Anerkennung und
  • Verursachung einer Rotatorenmanschetten-Ruptur ist eine Anerkennung wie eine Berufskrankheit nicht
  • : Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob eine Rotatorenmanschettenruptur als Berufskrankheit (BK
  • erledigt, da sich die Beklagte bereit erklärt hatte, über einen Antrag auf Anerkennung der

LSG Berlin-Brandenburg - L 2 U 5/03

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 07.12.2004
Inhalt
  • Anerkennung der Berufskrankheit nicht erfüllt. Die Beklagte beantragt, das Urteil des Sozialgerichts
  • Berufskrankheit nach Nr. 2108 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV). Der 1940 geborene
  • Arbeitsunfähigkeit eine Berufskrankheit sei. Nach Angaben des Klägers habe er Eisenstangen mit einer Länge von bis
  • Gewerbeärztin P vom 27. September 1999, die die medizinischen Voraussetzungen der Berufskrankheit Nr
  • verurteilt, als Folgen einer Berufskrankheit nach Nr. 2108 der Anlage zur BKV eine bleibende Taubheit

HessVGH - 1 UE 1098/92

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 07.03.1995
Inhalt
  • materielle Ausschlußfrist dar; zum Beginn der Frist im Falle einer Berufskrankheit mit Auftreten der
  • Anerkennung von Unfallfürsorgeansprüchen aufgrund einer Innenohrschwerhörigkeit mit Tinnitus. 2In
  • Schreiben vom 8. April 1989 beantragte er beim Hessischen Landeskriminalamt die Anerkennung eines
  • Berufskrankheit anerkannt. 7Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren hat der Kläger am 28. September 1989 Klage
  • , die ihrerseits als Berufskrankheit anerkannt sei. Die Meldefrist des § 45 BeamtVG beginne erst, wenn

LSG Bayern - L 18 U 381/04

Bayerisches Landessozialgericht vom 29.04.2008
Inhalt
  • . Tatbestand: Streitig ist die Anerkennung einer Berufskrankheit (BK) nach Nr 3101 der Anlage zur
  • Dokumentation der Verletzungen sei nicht erfolgt und auch nicht üblich gewesen. Die Beklagte holte
  • denkbar sei. Ob bei fehlender Dokumentation der Verletzungen und fehlendem Nachweis bekanntermaßen
  • sein, dass die fehlende Dokumentation, weil in den entsprechenden Einrichtungen nicht üblich, wohl
  • unerkannt erkrankt gewesen sein könne. Die Beklagte lehnte mit Bescheid vom 09.01.2003 die Anerkennung

LSG Berlin-Brandenburg - L 3 U 39/00

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 27.02.2003
Inhalt
  • , unter Anerkennung der bandscheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule als Berufskrankheit
  • Anerkennung und Entschädigung einer Erkrankung als Berufskrankheit nach Nr. 2108 muss bei dem Versicherten
  • , 286). Die arbeitstechnischen Voraussetzungen für die Anerkennung der Berufskrankheit Nr. 2108 sind
  • Folgen der Berufskrankheit (BK) Nr. 2108 der Anlage zur Berufskrankheiten- Verordnung (BKV) von der
  • Feststellung der Berufskrankheit Nr. 2108 der Anlage zur BKV ein. In dem auf ihre Veranlassung erstatteten

BSG - B 2 U 34/99 R

Bundessozialgericht vom 22.08.2000
Inhalt
  • Wirbelsäulenerkrankung des Klägers als Berufskrankheit (BK) nach Nr 2108 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung
  • Aufgabe der beruflichen Tätigkeit eingetreten. Daher seien die Voraussetzungen für die Anerkennung
  • Anspruch auf Anerkennung seiner Wirbelsäulenerkrankung als BK und auf Gewährung von Verletztenrente, wie
  • /98 R - = BSGE 84, 30 = SozR 3-2200 § 551 Nr 12). Für die Anerkennung und Entschädigung einer
  • , 1373). Als antizipierte Sachverständigengutachten oder als Dokumentation des Standes der einschlägigen

LSG Baden-Württemberg - L 7 U 111/03

Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 11.09.2003
Inhalt
  • Wirbelsäulenbeschwerden als Berufskrankheit (BK) geltend. Im beigefügten Fragebo-gen machte er unter Hinweis auf
  • verrichtet habe, wie sie in der Dokumentation des Belastungsumfanges der Stukkateure/Putzer und Helfer
  • Dokumentation für den Stukkateurhel-fer ohne Maschineneinsatz (Zeiträume von 1953 bis Juli 1959) bzw
  • Anerkennung vor. Der Klägers sei als 14- bis 17-jähriger in der Ausbildung schweren körperlichen
  • der Bauberufsgenossen-schaften stützt. Dieser Dokumentation liegen die belastungsrelevanten

LSG Nordrhein-Westfalen - L 17 U 202/02

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 05.04.2006
Inhalt
  • Lungenkrebserkrankung des Ehemannes der Klägerin als bzw. wie eine Berufskrankheit (BK) zu entschädigen ist
  • Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung - Sektion "Berufskrankheiten" - vom 06.01.1998 eine Anerkennung nur
  • 4103 S. 1 f. sowie Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 7. Aufl., S
  • weiterhin nur eine Anerkennung als "Quasi-BK" i. S. v. § 9 Abs. 2 SGB VII in Betracht kommen. Die
  • nachgewiesene Belastungsdosis von 31,5 BaP-Jahren, die unstreitig ist, reicht für die Anerkennung und

LSG Bayern - L 2 U 400/08

Bayerisches Landessozialgericht vom 08.07.2009
Inhalt
  • Chirurg Dr. B. vom 4. Juli 2005 lehnte die Beklagte mit Bescheid vom 18. Juli 2005 die Anerkennung der
  • -Mehrtens-Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 7. Auflage 2003, S. 509.). Der Kläger hat erst im
  • 2008 angegeben hat, gibt es keine ärztliche Dokumentation. Im Übrigen hat der Kläger die Arbeit nach

LSG Bayern - L 2 U 234/07

Bayerisches Landessozialgericht vom 23.01.2008
Inhalt
  • Anerkennung schwergradiger arthrotischer Veränderungen des rechten Sprunggelenks als Folgen eines
  • . Insbesondere hätten entgegen der medizinischen Dokumentation die Beschwerden bereits in den 80-iger
  • anerkannte Berufskrankheit nach Ziff. 2301 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) wurde von

BSG - S 7 U 238/99 S

Bundessozialgericht vom 09.05.2006
Inhalt
  • Anerkennung psychischer Unfallreaktionen verkannt. Psychische Erkrankungen könnten nur dann als
  • Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer
  • RdNr 314, Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 7. Aufl 2003, Kap
  • Anerkennung von psychischen Gesundheitsstörungen als Unfallfolge und die Gewährung einer Verletztenrente für
  • Schönberger/Mehrtens/Valentin, aaO). 22 a) Voraussetzung für die Anerkennung von psychischen