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LSG Bayern - L 17 U 178/99

Bayerisches Landessozialgericht vom 25.07.2001
Inhalt
  • St. Elisabeth-Krankenhaus auf. Bereits vor dem Unfall litt er an einer geistigen Behinderung und
  • 24.01.1995, das Gutachten des Arztes für Kinderheilkunde Prof.Dr.H.M.S. (Kinderklinik und
  • . (Neurologisches Rehabilitationszentrum Jugendwerk G.) am 17.01.1996 für die Beklagte ein Gutachten (mit
  • ausschließlich der angeborenen Lernbehinderung zuzurechnen. Entsprechend den Gutachten des Dr.V. gewährte sie
  • bewerten sei. Das SG hat eine Gutachten des Nervenarztes Dr.W.F. (Rhönklinik B.) veranlasst. In dem

LSG Sachsen - L 1 SB 19/00

Sächsisches Landessozialgericht vom 18.07.2001
Inhalt
  • Gutachten Prof. Dr ... vom 12. Dezember 2000 und hinsichtlich der HNO-ärztlichen Einschätzungen den
  • Behinderung (GdB) sowie die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Vergabe der
  • Befundberichte ein. Von Dr. B ..., Fachärztin für Orthopädie in L ..., ließ er ein medizinisches Gutachten
  • erstellen. In ihrem Gutachten vom 22. September 1997 diagnostizierte sie folgende Erkrankungen
  • Widerspruch ein. Sie leide an Dauernasenbluten, Herzrhythmusstörungen, Kopfschmerzen und

LSG Bayern - L 14 RA 103/02

Bayerisches Landessozialgericht vom 11.09.2003
Inhalt
  • hierfür war ein orthopädisches Gutachten des Dr. R. , der die Diagnosen "Verdacht auf generalisierte
  • im Gehen, Stehen und Sitzen für vollschichtig arbeitsfähig gehalten hatte (Gutachten vom 01.10.1998
  • bei (sozialmedizinisches Gutachten vom 14.08.1997, Diagnose: Fibromyalgie, mit der Wiederherstellung
  • Arbeitsunfähigkeitszeiten und Diagnosen 1996/97; ärztliches Attest des behandelnden Arztes Dr.W. vom
  • gefunden hätten (Gutachten vom 06.11.2000). Der Orthopäde Dr.B. stellte in seinem Gutachten vom

LSG Sachsen - L 1 VG 1/00

Sächsisches Landessozialgericht vom 26.04.2001
Inhalt
  • ..., Kreisgutachter der Kreisstelle für ärztliches Begutachtungswesen Zwickau-Land, teilte dem Kreisgericht Zwickau
  • (Gutachten Prof. Dr. L ... vom 26.02.1988: Körperschaden i. H. v. 40 %) ergäbe sich unter
  • Behinderung feststellte. Der Grad der Behinderung (GdB) betrage 30. Unter dem 27.09.1995 stellte der Kläger
  • Belastbarkeit und ständig rezidivierende Kopfschmerzen, die wiederholt zur Arbeitsunfähigkeit geführt hätten
  • ... Klinikum A ..., hat das SG ein neurologisches Fachgutachten erstellen lassen. In seinem Gutachten vom

LSG Bayern - L 19 R 803/06

Bayerisches Landessozialgericht vom 22.11.2007
Inhalt
  • klagte über ständige Schmerzen in den Armen, Einschlafen der Arme, erhebliche Kopfschmerzen
  • Befundberichte den Neurologen und Psychiater Dr.K. gehört, der im Gutachten vom 08.12.2004/15.03.2005 als
  • Migräne ist auch der vom SG weiter gehörte Sachverständige Dr.M. im Gutachten vom 19.09.2006
  • Neurologe und Psychiater Dr.B. hat das Gutachten vom 13.06.2007 erstattet, in dem grundsätzlich
  • sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind

FG Hamburg - 1 Bf 217/10

Finanzgericht Hamburg vom 19.04.2013
Inhalt
  • Schlussfolgerungen in ärztlichen Gutachten grundsätzlich mit ein. Auch diese sind vom Gericht - in den
  • -psychiatrischen Gutachtens. Die Gutachter sollten dabei eine atlanto-axiale Instabilität des Kopfgelenkverbandes
  • (PÄD) der Beklagten (Dr. S..., Facharzt für Orthopädie) mit Gutachten vom 24. April 1996 fest, bei dem
  • höchstens 20 Schülern pro Klasse zu unterrichten (vgl. Gutachten PÄD, Dr. T..., vom 1.2.2000). Zu
  • der Kläger im Rahmen der Behandlung bei Dr. F...-D... an, er leide unter häufigen Kopfschmerzen

OLG Hamburg - 1 Bf 217/10

Hanseatisches Oberlandesgericht vom 19.04.2013
Inhalt
  • Schlussfolgerungen in ärztlichen Gutachten grundsätzlich mit ein. Auch diese sind vom Gericht - in den
  • -psychiatrischen Gutachtens. Die Gutachter sollten dabei eine atlanto-axiale Instabilität des Kopfgelenkverbandes
  • (PÄD) der Beklagten (Dr. S..., Facharzt für Orthopädie) mit Gutachten vom 24. April 1996 fest, bei dem
  • höchstens 20 Schülern pro Klasse zu unterrichten (vgl. Gutachten PÄD, Dr. T..., vom 1.2.2000). Zu
  • der Kläger im Rahmen der Behandlung bei Dr. F...-D... an, er leide unter häufigen Kopfschmerzen

LSG Bayern - L 14 R 369/08

Bayerisches Landessozialgericht vom 25.11.2008
Inhalt
  • Entscheidung waren neben einem in einem vorangegangenen Rentenverfahren eingeholten Gutachten der
  • Gutachten durch Dr.M. vom 20.02.2007 (sozialmedizinische Leistungsbeurteilung: vollschichtiges
  • bis unter sechs Stunden) sowie ein nervenärztliches Gutachten der Dr.S. vom 02.05.2007
  • - Versorgungsamt - vom 17.10.2006 über einen Grad der Behinderung (GdB) von 40 vor. Das SG holte
  • ein. Im Wege der Beweisaufnahme veranlasste es Gutachten auf chirurgisch-orthopädischem sowie

LSG Nordrhein-Westfalen - L 6 B 10/05 SB

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 29.08.2005
Inhalt
  • der Behinderung (GdB) des Klägers nach dem zum 01.07.2001 in Kraft getretenen Sozialgesetzbuch
  • Kopfschmerzen und sei dauerhaft auf die Einnahme von Schmerzmitteln angewiesen. Das SG hat die Einholung von
  • Zeugenaussagen der behandelnden Ärzte einhole, um zu prüfen, ob ein Gutachten erforderlich sei. Die
  • Anhaltspunkte umso mehr, wenn die Kopfschmerzen als Migräne auftreten, wie von Frau N unter
  • ärztlichen Unterlagen genügen nicht, um die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Klägers ausreichend

LSG Bayern - L 6 RJ 696/00

Bayerisches Landessozialgericht vom 21.08.2001
Inhalt
  • beantragt. Er wurde darauf durch den Internisten Dr.K. untersucht, der in seinem Gutachten vom
  • unter anderem ein orthopädisches Gutachten von Prof.Dr.M. eingeholt, der in seinem Gutachten vom
  • Gutachten zur weiteren Abklärung erforderlich. Aus funktionellorthopädischen, teils aus psychiatrischen
  • Gutachten von Dr.v.L. eingeholt. Dieser hat in seinem Gutachten vom 16.03.2000 als
  • . mit einem nervenärztlichen Gutachten zum beruflichen Leistungsvermögen des Klägers beauftragt, das

LSG Bayern - L 6 R 684/03

Bayerisches Landessozialgericht vom 26.07.2005
Inhalt
  • berufliches Leistungsvermögen entnahm die Beklagte dem Gutachten der Fachärztin für Psychiatrie
  • und Psychiatrie Dr. A. (Gutachten vom 25.07. 2003). Dieser stellte bei dem Kläger ein Wirbelsäulen
  • Kopfschmerzen verstärkt, in den Knien habe er große Schmerzen, die Gehfähigkeit sei eingeschränkt
  • Psychotherapie R. vom 19.02.2004 hin. Der Senat holte das chirurgisch-orthopädische Gutachten von Dr
  • . L. vom 30.11.2004, das nervenärztliche Gutachten von Dr. K. vom 01.12.2004 sowie das internistische

LSG Niedersachsen-Bremen - L 11 SB 42/08

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 28.09.2010
Inhalt
  • bei dem Kläger ab 1. März 1995 einen Grad der Behinderung (GdB) von 100 sowie die Merkzeichen "G" und
  • "B" festgestellt. Als Funktionsbeeinträchtigung wurden die psychische Behinderung (Einzel-GdB 100
  • das Gutachten des Facharztes für Neurologie und Psychiatrie Dr. I. vom 6. November 1996, welches im
  • Kläger die Zuerkennung des Merkzeichens "RF" und legte das Gutachten des Dr. I. aus November 1996
  • unerträgliche Kopfschmerzen. Der Beklagte hat vorgetragen, dass der Kläger aufgrund der bei ihm vorliegenden

LSG Bayern - L 13 R 761/05

Bayerisches Landessozialgericht vom 07.12.2007
Inhalt
  • den Gutachten des Dr. K. und Dr. H. sowie des Gutachtens der Dr. E. nicht zu belegen. Das SG hat mit
  • eingeholte Gutachten des Dr. A. und die Ausführungen der im Verwaltungsverfahren gehörten Gutachter
  • Gutachter führte in seinem Gutachten aus, der Kläger habe bei früheren Untersuchungen eine
  • ärztlichen Bericht zum Unfall vom 19. Dezember 1997 vom 25. Mai 1999 und die ärztliche Stellungnahme vom 22
  • Behinderung (GdB) von 60 anerkannt. Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Schwaben (jetzt: Deutsche

LSG Bayern - L 20 RJ 132/00

Bayerisches Landessozialgericht vom 17.07.2002
Inhalt
  • schlüssigen Ausführungen der ärztlichen Sachverständigen Dr.K. und Dr.O. in den Gutachten vom 19.11.2001 bzw
  • durch den Chirurgen Dr.G ... Er diagnostizierte im Gutachten vom 18.07.1996 ein chronisches
  • . Der Internist Dr.S. , Chefarzt der Inneren Abt. des Städt. Krankenhauses W. , erstattete das Gutachten
  • möglich. Die Ärztin für Psychiatrie-Psychotherapie Dr.U.S. stellte im Gutachten vom 25.11.1998 neben
  • vollschichtig für zumutbar. Auf Antrag der Klägerin hat das SG den Orthopäden Dr.C. gehört, der im Gutachten vom

LSG Nordrhein-Westfalen - L 7 SB 97/01

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 29.10.2002
Inhalt
  • zugelassen. Gründe: 1I. 23Die Klägerin begehrt die Feststellung eines höheren Grades der Behinderung (GdB
  • Begehren weiterverfolgt. 15Das SG hat Gutachten von dem Oberarzt der Chirurgischen Klinik des St. K
  • Neurologin und Psychiaterin T1 eingeholt. 16Wegen der Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gutachten vom
  • wesentliche Änderung eintritt. Eine solche Änderung im Ausmaß der Behinderung ist u.a. nur dann nach Nr
  • und vasomotorische Kopfschmerzen" verursachen nach den Feststellungen der beiden Sachverständigen Dr