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OLG Köln - 13 U 229/00

Oberlandesgericht Köln vom 18.07.2001
Inhalt
  • . 98 f. d.A.) auch den Darlehensvertrag wegen arglistiger Täuschung mit der Begründung an, die Beklagte
  • Kläger im einzelnen die angeblich eine arglistige Täuschung durch die H. begründenden bzw. die die
  • Kreditnehmers (Senat WM 1999, 1817). Der Kreditnehmer kennt seine finanziellen Verhältnisse selbst am
  • arglistiger Täuschung. Er machte geltend, die verkaufte Wohnung habe lediglich drei, und nicht, wie im
  • . 1.2324Der Kläger ist nicht zur Anfechtung des Darlehensvertrages wegen arglistiger Täuschung

BGH - XI ZR 252/08

Bundesgerichtshof vom 01.01.1991
Inhalt
  • arglistige Täuschung müsse sich die Beklagte als finanzierende Bank zurechnen lassen. Die Beklagte ist den
  • nur mit ihr ein Vermittlungsvertrag zustande gekommen sei. Eine arglistige Täuschung durch die Zeugin
  • Vorliegen eines verbundenen Geschäfts im Sinne des § 9 VerbrKrG eine arglistige Täuschung des
  • liegt nach dem maßgeblichen Vortrag der Klägerin eine arglistige Täuschung durch die Vermittlerin A. als
  • Unrichtigkeit der Angaben verneint werden sollte, auch ausdrücklich auf eine arglistige Täuschung durch

OLG Frankfurt - 9 U 63/05

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 31.05.2006
Inhalt
  • Bank berufen können, setzt dies eine arglistige Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben über
  • Wissensvorsprung der finanzierenden Bank berufen können, setzt dies eine arglistige Täuschung des Anlegers durch
  • . Hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für die danach objektiv erforderliche arglistige Täuschung lassen sich
  • solchen arglistigen Täuschung wird widerleglich vermutet, wenn Verkäufer, Fondsinitiatoren, die von ihnen
  • aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen

OLG Karlsruhe - 17 U 66/05

Oberlandesgericht Karlsruhe vom 28.03.2006
Inhalt
  • erkennbar einer freien Auszahlungsanweisung des Kreditnehmers gerade nicht unterwerfen. Der Kreditnehmer
  • mit der Maßgabe, dass festgestellt wird, dass der Beklagten aus dem Darlehensvertrag vom 11.12.1996
  • hat sich auf den Standpunkt gestellt, der Darlehensvertrag sei wirksam, ein Widerrufsrecht der
  • Gesamtschuldner zur Zahlung der monatlichen Zinslast gemäß Darlehensvertrag in Höhe von 200 EUR bis
  • Täuschung. Den vom Landgericht im Tatbestand nicht beurkundeten negativen Feststellungsantrag hat der

BGH - XI ZR 104/08

Bundesgerichtshof vom 29.06.2010
Inhalt
  • nämlich auch, dass eine finanzierende Bank den Kreditnehmer über eine von ihr erkannte arglistige
  • könnte nahe legen, das Berufungsgericht habe eine arglistige Täuschung über den Verkehrswert der
  • - die vom Berufungsgericht angenommene arglistige Täuschung über den Gesamtvermittlungsaufwand, da es
  • denen der Senat eine arglistige Täuschung verneint hat, fehlte es, ohne dass dies revisionsrechtlich
  • arglistigen Täuschung über die Höhe der Vermittlungsprovisionen mittels eines sogenannten "Objekt- und

BGH - XI ZR 142/05

Bundesgerichtshof vom 19.06.2007
Inhalt
  • bei Vorliegen eines verbundenen Geschäfts im Sinne des § 9 VerbrKrG eine arglistige Täuschung des
  • behauptete arglistige Täuschung des Vermittlers L. über den Wert der Immobilie, einen möglicherweise zu
  • arglistige Täuschung nicht ausreichen (vgl. zur Abgrenzung Senatsurteil vom 19. September 2006 - XI
  • Unrichtigkeit seiner angeblichen Äußerungen. Eine arglistige Täuschung läge aber vor, wenn sich der Vortrag
  • einer arglistigen Täuschung der Beklagten durch den Vermittler zu. 25(1) Der erkennende Senat hat

OLG Frankfurt - 9 U 44/05

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 25.04.2007
Inhalt
  • und Provisionen auf den Kaufpreis zusätzlich eine arglistige Täuschung über die Werthaltigkeit
  • arglistige Täuschung vorliegt - teilweise sind die Gebühren durchaus üblich -, scheitert eine solche
  • Immobilie. 51 2. Eine Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung ist nicht erfolgt. 52
  • Unterwerfungserklärung wegen Verstoßes gegen das RBerG zu berufen, wenn er durch einen wirksamen Darlehensvertrag
  • Darlehensvertrag sei nichtig, weil er nach HWiG widerrufen wurde, so dass die Beklagte die mit der

OLG Brandenburg - 3 U 49/06

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • widerleglich vermutet, die finanzierende Bank habe die arglistige Täuschung gekannt, wenn sie mit dem
  • Anlageobjekt, so wird widerleglich vermutet, die finanzierende Bank habe die arglistige Täuschung gekannt, wenn
  • Bezug auf eine arglistige Täuschung der Kläger über den zu finanzierenden Immobilienerwerb einen
  • ) Die Zweitbeklagte ist schadensersatzpflichtig, weil auch sie in Bezug auf eine arglistige Täuschung
  • und der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04 = BGHZ

OLG Brandenburg - 3 U 100/06

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • widerleglich vermutet, die finanzierende Bank habe die arglistige Täuschung gekannt, wenn sie mit dem
  • arglistige Täuschung gekannt, wenn sie mit dem Täuschenden in institutionalisierter Art und Weise
  • für sie selbst erkennbar in Bezug auf eine arglistige Täuschung der Kläger über den zu finanzierenden
  • Aufklärungspflichtverletzung stünden, denn auch sie hatte in Bezug auf eine arglistige Täuschung der Kläger über den
  • , die Erstbeklagte habe sich der Kenntnis der Unrichtigkeit und der arglistigen Täuschung geradezu

OLG Stuttgart - 6 U 30/04

Oberlandesgericht Stuttgart vom 18.05.2004
Inhalt
  • gestellt wird als ein arglistig getäuschter Darlehensnehmer; bei einer arglistigen Täuschung wird die
  • für eine arglistige Täuschung, die zu einer fristlosen Kündigung nach § 723 Abs. 1 BGB mit Wirkung ex
  • Konstellation ergangen, dass der Gesellschaftsbeitritt wegen arglistiger Täuschung angefochten oder
  • ; ebenso II. Zivilsenat BGH NJW 2003, 2821, wonach für den Fall einer arglistigen Täuschung bei
  • arglistiger Täuschung keine Anwendung finden (vgl. BGH NJW 1990, 1915, 1916; BGH NJW-RR 1995, 1182; Münchener

OLG Koblenz - 10 U 505/08

Oberlandesgericht Koblenz vom 29.05.2009
Inhalt
  • Darlehensvertrag einen Nominalzins von 5,8 % zugrunde legt, hierin keine arglistige Täuschung gesehen werden
  • arglistige Täuschung durch die Vermittler K. und L. anzunehmen ist. Dies ist indes tatsächlich zu
  • 16,48 % übersteigt. Die Abweichung ist nicht derart evident, dass sie eine arglistige Täuschung
  • erkannten arglistigen Täuschung der Kläger begründete Aufklärungspflicht getroffen habe. Die Beklagte
  • einer arglistigen Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben der Vermittler, Verkäufer oder

OLG Zweibrücken - 7 U 149/04

Pfälzisches Oberlandesgericht vom 28.11.2005
Inhalt
  • Darlehensvertrags erweitert (HWiG; fehlende Pflichtangaben nach VerbrKG; arglistige Täuschung durch
  • Darlehensvertrags (VerbrKG; HWiG; arglistige Täuschung durch Anlagevermittler) kommt es nicht an, weil sie
  • , dass der Beklagten aus dem Darlehensvertrag Nr. 51........vom 2. November 1992 keine Ansprüche mehr
  • der Beklagten aus dem Darlehensvertrag keine Ansprüche mehr zustehen; 3. Rückgewähr einer zur
  • seiner Ehefrau einen Darlehensvertrag zur Finanzierung der Fondsbeteiligung (Bl. 33 ff. d.A.). Vom

OLG Brandenburg - 3 W 49/05

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 23.07.2002
Inhalt
  • Überhöhung des Kaufpreises einer vermieteten Eigentumswohnung 8. Vorbringen zu einer arglistigen Täuschung
  • Wissensvorsprung im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers setzt dementsprechend konkrete, dem
  • Kenntnis von der arglistigen Täuschung des Vermittlers über das Anlageobjekt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom
  • arglistigen Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben der Vermittler, Verkäufer oder
  • solchen arglistigen Täuschung wird widerleglich vermutet, wenn Verkäufer oder Fondsinitiatoren, die von

LG Dortmund - 3 O 170/05

Landgericht Dortmund vom 15.02.2008
Inhalt
  • Kenntnis der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen. Arglistige Täuschung durch die Vermittler
  • Fallkonstellation - arglistige Täuschung über die Provisionen, die insgesamt an die Maklerin insgesamt
  • Gewissenlosigkeit. 170Festzuhalten bleibt damit zunächst, dass den Vermittlern eine arglistige Täuschung der Kläger
  • Wissensvorsprung der finanzierenden Bank im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers durch
  • solchen arglistigen Täuschung wird widerleglich vermutet, wenn Verkäufer, Fondsinitiatoren oder die von

BGH - XI ZR 6/04

Bundesgerichtshof vom 25.10.2005
Inhalt
  • arglistigen Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben der Vermittler, Verkäufer oder
  • , WM 2003, 61, 62) Kenntnis der Bank von der arglistigen Täuschung durch den Verkäufer oder
  • . 52Die Kenntnis der Bank von einer solchen arglistigen Täuschung wird widerleglich vermutet, wenn
  • , so dass sich aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis der arglistigen Täuschung geradezu
  • Rentabilität nicht erworben bzw. den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten und deshalb