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BGH - XII ZR 123/08

Bundesgerichtshof vom 13.01.2010
Inhalt
  • eine Erwerbstätigkeit zuzumuten. Eine solche Regelung sei mit der Verfassung vereinbar. Dem stehe nicht
  • der Gestaltung von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit während des Zusammenlebens sowie dessen Dauer
  • bereits ab April 2004 eine Obliegenheit zu einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit traf, was einen
  • Erwerbstätigkeit der Klägerin ab Januar 2008, beeinflussen den Unterhaltsbedarf nach der Lebensstellung
  • zweifelsfrei durch eine ihr zumutbare eigene Erwerbstätigkeit decken. 21a) Für Unterhaltsansprüche, die bereits

AG Euskirchen - 18 F 284/08

Amtsgericht Euskirchen vom 19.08.2008
Inhalt
  • . In jedem Fall sei sie gehalten, einer Erwerbstätigkeit nach zu gehen. Die Ehe sei nur kurz gewesen
  • Erwerbstätigkeit nachgeht und für ihren Lebensunterhalt selbst sorgt, selbst für den Fall, dass keine Verbesserung
  • kann, solange und soweit von ihm wegen Pflege und Erziehung eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet
  • Erwerbstätigkeit nach neuem Recht erheblich verschärft worden sind. Es liegt nahe, sich bezüglich der
  • Erwerbstätigkeit der Kindsmutter keineswegs in deren Ermessen stand. Zudem liegt die Darlegungs- und

BGH - IV ZR 259/08

Bundesgerichtshof vom 17.02.2010
Inhalt
  • in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit
  • Krankentagegeldversicherungen, nach denen eine selbständige Berufs- bzw. Erwerbstätigkeit Voraussetzung der
  • Gründen noch nicht das Ende einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen
  • zur Ausübung der neuen Erwerbstätigkeit schaffen, also hier etwa die Fähigkeit und Bereitschaft zur
  • auszugehen, dass der Versicherte ohne die Erkrankung alsbald wieder eine selbständige Erwerbstätigkeit

Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Geschäftsführer

Rechtsanwältin Simone Weber vom 27.04.2012
Inhalt
  • Bedingungen für den Zugang zur Erwerbstätigkeit sowie den beruflichen Aufstieg betrifft, gelten die
  • § 1 genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß
  • beschlossen, die Bestellung eines Geschäftsführers,  der 62 Jahre alt war, nach Ablauf nicht mehr zu

LSG Berlin-Brandenburg - L 22 R 1780/06

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 09.11.2006
Inhalt
  • : Urteil Gesetzliche Rentenversicherung - Versicherungspflicht wegen selbständiger Erwerbstätigkeit
  • - Umfang der Amtsermittlungspflicht - Darlegungs- und objektive Beweislast - Ausforschungsbeweis
  • Beweislast, denn sie macht das Bestehen von Versicherungspflicht mit der daran anknüpfenden
  • , geht dies zu seinen Lasten, denn er trägt insoweit die Darlegungslast und die objektive Beweislast
  • beschäftigen (bis 30. April 2007; vgl. Art 1 Nr. 2 Buchstabe b Gesetz vom 20. April 2007 - BGBBl I 2007, 554

OLG Brandenburg - 9 WF 242/09

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 09.07.2009
Inhalt
  • (§ 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB) – Unterhaltsbedarf nicht selbst aus Erwerbstätigkeit in vollem Umfang
  • Beschäftigungschance auf eine vollschichtige Erwerbstätigkeit in ihrem erlernten oder einem ähnlichen Beruf hätte
  • Erwerbstätigkeit zugerechnet werden, wenn neben den fehlenden subjektiven Erwerbsbemühungen auch
  • - und Beweislast dafür obliegt, dass auch bei hinreichenden Bemühungen eine adäquate Vollzeitstelle
  • Nachteile (zur Darlegungs- und Beweislast insoweit BGH FamRZ 2010, 875 unter ausdrücklicher

LSG Berlin-Brandenburg - L 16 RJ 72/97

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 21.02.2000
Inhalt
  • . Mit ihrer Klage hat die Klägerin geltend gemacht, die Beklagte, die für diesen Umstand die Beweislast
  • trage, habe eine selbständige Erwerbstätigkeit nicht belegt. Insbesondere könne nicht von einer
  • , hindere die Annahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit nicht. Soweit der Ehemann die Fläche
  • der Klägerin sei nicht durch selbständige Erwerbstätigkeit ausgeschlossen, da sie keine
  • körperlichen oder geistigen Kräfte auf nicht absehbare Zeit eine Erwerbstätigkeit von gewisser

OLG Brandenburg - 9 WF 371/06

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 21.07.2003
Inhalt
  • und Darlegungs- und Beweislast für fehlende reale Beschäftigungschancen Tenor Auf die sofortige
  • Erwerbstätigkeit auszuüben (BGH FamRZ 1985, 158, 159; 1994, 372, 373; 1998, 357, 359). 7Gegenüber
  • zu Lasten des Unterhaltsverpflichteten. 13 Um den Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast zu
  • Erwerbsverpflichtung nachzukommen. 14 Dieser Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich seiner Leistungsunfähigkeit
  • OLG FamRZ 2006, 1297; NJW-RR 2005, 949; FuR 2004, 38, 40; NJWE-FER 2001, 70 ff.; s. auch JAmt 2004

OLG Düsseldorf - I-4 U 51/10

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 09.11.2010
Inhalt
  • Eintritt von Berufsunfähigkeit auch die Beweislast dafür, dass keine andere Erwerbstätigkeit in einem die
  • nicht geschuldet. 5 1. Grundsätzlich trifft den Versicherungsnehmer mit der Beweislast für den
  • Beweislast rechtfertigen könnte. Eine befristete Leistungszusage, die sich für den
  • wird also von der Qualifikation seiner Erwerbstätigkeit bestimmt und diese orientiert sich – ebenso
  • dann gefunden, wenn die aufgezeigte Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und

LSG Bayern - L 5 RJ 68/97

Bayerisches Landessozialgericht vom 06.03.2001
Inhalt
  • Antragstellung am 30.01.1990 (36 in 60) mit den anrechenbaren Pflichtversicherungszeiten (vgl. Art. 25 DJUSVA
  • körperlichen oder geistigen Kräfte auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, eine Erwerbstätigkeit
  • nicht absehbare Zeit außerstande sind, eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben oder
  • Erwerbsfähigkeit zu beurteilen ist, nur ein Herabsinken unter die Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit
  • der Grundsatz der objektiven Beweislast die Folgen einer weniger umfassenden Aufklärung des

Die Absage und das AGG

Rechtsanwältin Simone Winkler vom 23.04.2012
Inhalt
  • selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für
  • können und wünscht ihm viel Glück beim nächsten Mal. Die Frage der Beweislast Aber wie kann ein Bewerber
  • die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor
  • zu alt, hatte sich auf eine typische Frauenstelle beworben oder war zu jung. Solche Aussagen waren

LSG Bayern - L 5 RJ 148/97

Bayerisches Landessozialgericht vom 11.09.2001
Inhalt
  • , eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben oder Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen
  • , trifft nach dem Grundsatz der objektive Beweislast den Kläger als denjenigen, der sich eines
  • im Sozialgerichtsverfahren der Grundsatz, dass jeder die objektive Beweislast für die Tatsachen trägt
  • Beweislast im Sozialgerichtsprozess in der Regel den Kläger trifft. Die Leistungseinschränkungen des
  • Voraussetzungen durch eine Belegbarkeit im Sinne des Art.2 § 6 ArVNG gegeben, weswegen die Beklagte

LSG Bayern - L 16 R 499/04

Bayerisches Landessozialgericht vom 08.11.2006
Inhalt
  • leichte Erwerbstätigkeit mehr zu. Nach dem im Sozialrecht geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast
  • Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in gewisser Regelmäßigkeit nachzugehen. Auf dem allgemeinen
  • hat derjenige die Beweislast für die Tatsachen und Umstände zu tragen, die den von ihm geltend
  • die Beweislast dafür zu tragen, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist
  • Beklagten wurde am 19.05.2003 eine Untersuchung des Klägers durch Dr. S. , Arzt für Chirurgie

OLG Stuttgart - 9 U 179/12

Oberlandesgericht Stuttgart vom 27.11.2013
Inhalt
  • Erwerbstätigkeit aufzunehmen, wenn der Unfall nicht geschehen wäre, brauche kein Beweis erhoben zu werden. Die
  • - und Beweislast für die fehlende Erwerbsfähigkeit des Geschädigten trifft nicht zu. Die Klägerin muss
  • Lage gewesen wäre. 4Gegen das ihr am 16.08.2012 zugestellte Urteil hat die Klägerin am 14.09.2012
  • Berufung eingelegt und diese am 08.10.2012 mit einer Begründung versehen. Sie ist der Auffassung, bei

OVG Niedersachsen - 13 LB 99/12

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 13.11.2013
Inhalt
  • sozialleistungsmindernde) Erwerbstätigkeit auszuüben, hat er den währenddessen fortbestehenden Bezug
  • Erwerbstätigkeit nur dann, wenn ein Vermittlungshemmnis auf dem Arbeitsmarkt besteht (hier: verneint) und dieses
  • zu verringern, dass sie stundenweise einer Erwerbstätigkeit nachginge und das (damals mehr als
  • sozialrechtlich keine Erwerbsobliegenheit, weil eine Erwerbstätigkeit die Erziehung des Kindes I
  • Kindergarten betreut wird, so dass die Kindererziehung nicht per se durch Erwerbstätigkeit