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Rache als niedriger Beweggrund?

Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 15.11.2010
Inhalt
  • Bundesgerichtshof bezüglich der Frage, ob Rache als niedriger Beweggrund im Sinne des § 211 StGB anzusehen ist
  • nicht ohne weiteres als Mord aus niedrigen Beweggründen zu bewerten, sondern vielmehr erst dann
  • , wenn die Gefühlsregungen, auf denen sie beruhen, ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen, also
  • , Urteil vom 24. Juni 2004 – 5 StR 306/03, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 43; BGH, Urteil vom
  • 19. Oktober 2001 – 2 StR 259/01, BGHR StGB § 11 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 40). Dieses Maß an

BGH - 3 StR 149/03

Bundesgerichtshof vom 15.05.2003
Inhalt
  • ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 16; Eser
  • kommen nach der Rechtsprechung in der Regel nur dann als niedrige Beweggründe in Betracht, wenn sie
  • habe aus "Verärgerung, Wut und Rache über ihr Verhalten" gehandelt. Dieses Verhalten habe "im Kern
  • Landgerichts, der Angeklagte habe seine Ehefrau aus niedrigen Beweggründen töten wollen, hält
  • Bedeutung sein kann (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 34). 2. Die Verurteilung wegen

BGH - 1 StR 234/05

Bundesgerichtshof vom 09.11.2005
Inhalt
  • Wut, Ärger, Hass und Rache kommen in der Regel nur dann als niedrige Beweggründe in Betracht, wenn
  • , für welche sich kein ‚nachvollziehbarer’ oder nahe liegender Grund finden lässt, als Mord aus
  • Einstufung der Tötung K. s als besonders schweren Fall des Totschlags gemäß § 212 Abs. 2 StGB
  • stehend) nehmen könnte. Allerdings setzt eine Verurteilung wegen Mordes, begangen aus niedrigen
  • sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen (vgl. BGH NStZ 2004, 34 m.w.N.). Zu all dem verhält

BGH - 5 StR 373/03

Bundesgerichtshof vom 18.12.2002
Inhalt
  • als unbegründet verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und
  • ). 3. Indes hat die Annahme eines Mordes aus niedrigen Beweggründen keinen Bestand. Wut und Haß des
  • versperrt ist (vgl. zum Vorstehenden nur BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 32; Tröndle/Fischer
  • hilfsbereiter Nachbarn. Anders als der Angeklagte hatte sich die Frau in Deutschland gut eingelebt, hatte
  • Komponente des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe, wonach unerläßlich ist, daß dem Täter die

OVG Niedersachsen - 17 LP 6/11

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 20.03.2013
Inhalt
  • Aufgaben (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 TV-BA) als auch dann ein, wenn die übertragene Aufgabe bereits
  • als solche oder bei Erfüllung bestimmter Merkmale (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 und 3 TV-BA) die Zahlung
  • Beteiligung erfolgte ausdrücklich gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG (Abordnung - mehr als 3 Monate
  • einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit und bei der Eingruppierung gemäß § 75 Abs. 1 Nr
  • . 23a) Ein Mitbestimmungsrecht nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG steht dem Antragsteller als Personalrat

OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 4182/99.PVB

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 05.07.2001
Inhalt
  • . 1 Nr. 3, 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG als Übertragung niedriger zu bewertender Tätigkeiten unterliegt
  • niedriger zu bewertend kommt nach allem als Maßstab ausnahmslos die Eingruppierung (bei Angestellten) bzw
  • Bundesministerium an einen Angestellten der Vergütungsgruppe Ib BAT nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG als
  • Bestimmung des Vergleichsmaßstabes klarer formuliert sei als § 76 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG, lasse den
  • liegende traditionelle Normverständnis. Sowohl im Anwendungsbereich von § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG als

BGH - 1 StR 195/05

Bundesgerichtshof vom 11.10.2005
Inhalt
  • als überaus kränkend empfunden habe. Aus den Urteilsfeststellungen ergibt sich lediglich, dass die
  • StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 41 m.w.N.). Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte außer
  • , der Richter am Bundesgerichtshof Dr. Graf, Bundesanwalt als Vertreter der Bundesanwaltschaft
  • , Rechtsanwalt als Verteidiger des Angeklagten I. , Rechtsanwalt als Verteidiger des Angeklagten A
  • . , Rechtsanwalt als Verteidiger des Angeklagten C. , Rechtsanwältin als Verteidiger des Angeklagten K

BGH - 5 StR 232/06

Bundesgerichtshof vom 26.07.2006
Inhalt
  • Feststellungen aufgehoben. Die weitergehende Revision wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet
  • Mordmerkmals der Tötung aus niedrigen Beweggründen, weil solches eine Gesamtwürdigung aller äußeren
  • Tötung aus niedrigen Beweggründen zu untersuchen und zu bewerten sowie die Strafe neu zu bestimmen
  • . Im ausgeübten Beruf als Feinmechaniker war er leistungsbereit und trotz Ablegung der Meisterprüfung
  • stets als Vorarbeiter in der Programmentwicklung für computergesteuerte Maschinen tätig. Der

BGH - 2 StR 561/05

Bundesgerichtshof vom 22.02.2006
Inhalt
  • Abs. 2 niedrige Beweggründe 20; BGH StV 2000, 76; 2004, 205; NStZ- RR 2004, 234). Hier hat das
  • fünf Jahre und vier Monate alt, also in einem Alter, in dem ein normal entwickeltes Kind einen auf
  • , Staatsanwalt als Vertreter der Bundesanwaltschaft, Rechtsanwalt in der Verhandlung als
  • Nebenklägervertreter, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Auf die Revisionen
  • zwar sowohl mit Liebesbeteuerungen als auch mit der Drohung, sich und die Kinder zu töten. Im Herbst

§ 47 GNotKG

Sache bei Kauf
Inhalt
  • ermittelte Wert niedriger als der Verkehrswert, ist der Verkehrswert maßgebend.
  • Im Zusammenhang mit dem Kauf wird der Wert der Sache durch den Kaufpreis bestimmt. Der Wert der

OLG Zweibrücken - 5 WF 23/07

Pfälzisches Oberlandesgericht vom 12.02.2007
Inhalt
  • Auskunftserteilung nur der Vorbereitung des Zahlungsanspruchs dient, ist sein Wert niedriger als der des
  • der Beschwerde steht vorliegend nicht § 63 Abs. 1 Satz 2 GKG entgegen (vgl. OLG Köln, AGS 2005, 80
  • des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken als Familiensenat durch den Richter am
  • Oberlandesgericht Kratz als Einzelrichter auf die Beschwerde der früheren Prozessbevollmächtigten der Klägerin vom
  • keine Wertfestsetzung (und deshalb möglicherweise mit der Beschwerde auch keine höhere als die

BGH - 2 StR 195/05

Bundesgerichtshof vom 05.08.2005
Inhalt
  • Erwerbs dieser Waffe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt. Es hat die
  • festgestellt, als sie Grundlagen für Feststellungen zur Tötung des A. enthielten. 2. Auf dieser
  • mit als möglich angesehenen Varianten eines denkbaren Motivs für die Tötung des A. entweder durch
  • die Ehefrau des Angeklagten oder durch diesen selbst (UA S. 34 f.). Als mögliche Tatvarianten hat das
  • . Diese Aufzählung denkbarer Tatvarianten hat das Landgericht ersichtlich als denkgesetzlich

LSG Berlin-Brandenburg - L 2 U 43/00

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 24.07.2001
Inhalt
  • Berechnung des Übergangsgeldes führen kann, zumal das Übergangsgeld hiernach deutlich niedriger als
  • zahlen. Dieses betrage 68 v.H. des Verletztengeldes von zuletzt 90,80 DM und mache mithin 61,74 DM aus
  • Übergangsgeld aus dem zuletzt gewährten Verletztengeld berechnet. Das folge aus § 51 Abs. 2 i.V.m. § 47 Abs
  • des § 160 Abs. 2 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz -SGG- und hat deshalb die Revision zugelassen. Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 193 SGG.
  • Berechnungsmodalitäten. Mit einem als Widerspruch bezeichneten Schreiben vom 4. Februar 1999 machte

BGH - 2 StR 5/13

Bundesgerichtshof vom 30.07.2013
Inhalt
  • . . 6Das Landgericht hat die Handlung der Angeklagten als heimtückisch und aus niedrigen
  • eines minder schweren Falls des Totschlags nach § 213 Alt. 2 StGB nahelegen als die Bewertung als Mord
  • aus niedrigen Beweggründen. Fischer Schmitt Eschelbach Ott Zeng
  • als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Gründe: 1Das Landgericht
  • Feststellungen war die Angeklagte als Jugendliche drogenabhängig gewesen und der Prostitution nachgegangen. Dabei

BGH - 1 StR 336/12

Bundesgerichtshof vom 04.12.2012
Inhalt
  • Bewertung kommt es nicht an (BGHSt 6, 329, 331; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6, 13, 15
  • , Staatsanwalt als Vertreter der Bundesanwaltschaft, Rechtsanwalt als Verteidiger, Rechtsanwalt - in der
  • Verhandlung -, Rechtsanwalt als Vertreter der Nebenkläger, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der
  • über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des
  • Parkplatz eines Hotels und verwickelte diesen in ein Streitgespräch. Er beruhigte sich erst, als B