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Nachlässigkeiten bei der Verfahrensgestaltung sind zu vermeiden!

Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 17.02.2011
Inhalt
  • Hinweis, dass gerade in Jugendschutzsachen Nachlässigkeiten bei der Verfahrensgestaltung nach § 247 StPO
  • Frankfurt Oder in dem der Angeklagte wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und zweier Fälle
  • . Abschließend gibt der BGH dem Angeklagten und den Nebenklägerinen noch folgendes mit auf den
  • und bei deren Protokollierung wie bei der Urteilsfassung unbedingt zu vermeiden sind. Sie können
  • kindlicher Zeugen einhergehen.   Dies hat der Bundesgerichthof in seinem Urteil vom 27.01.2011 in dem

Nachlässigkeiten bei der Verfahrensgestaltung sind zu vermeiden!

Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 17.02.2011
Inhalt
  • , dass gerade in Jugendschutzsachen Nachlässigkeiten bei der Verfahrensgestaltung nach § 247 StPO und
  • in dem der Angeklagte wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und zweier Fälle des
  • gibt der BGH dem Angeklagten und den Nebenklägerinen noch folgendes mit auf den weiteren
  • bei deren Protokollierung wie bei der Urteilsfassung unbedingt zu vermeiden sind. Sie können allein
  • Zeugen einhergehen. Dies hat der Bundesgerichthof in seinem Urteil vom 27.01.2011 in dem Verfahren 5

Das Playstation-Debakel und der Mittelstand

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 27.04.2011
Inhalt
  • – neben der Frage nach Nachlässigkeiten beim Anbieter – auch nach der Verantwortung der Nutzer fragen
  • ist, als die Arztpraxis von Nebenan. Und in der Tat stimmt das auch, denn wenn ein Datendebakel bei
  • auf Sony zu blicken und damit die Augen vor den eigenen Problemen zu verschließen. Jeder der Daten
  • sich auf den Ernstfall nicht nur technisch, sondern auch juristisch vorbereiten sollte – mit dem
  • . Aber: Der Effekt wird wieder sein, dass all die vielen “kleinen” und mittelständischen Unternehmen

Glätteunfall – Was ist, wenn der Nachbar während des Urlaubs streuen soll?

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 04.07.2012
Inhalt
  • verhält. Hier hatte der Nachbar seit 15 Jahren den Bürgersteig vor dem Haus des Beklagten während dessen
  • , die bei Glätte auf dem Bürgersteig vor dem Grundstück des Beklagten zu Fall gekommen war.Zum
  • dem Grundstück des Beklagten zu Fall kommen zu sein, der zu diesem Zeitpunkt im Urlaub weilte. Der
  • anvertrauen und muss nicht seinen Urlaub unterbrechen, um den Nachbarn zu kontrollieren, wenn der
  • Nachbar in den letzten 15 Jahren zuverlässig geräumt und gestreut hat. Mit diesem Urteil hat der 11

LG Dortmund - 16 S 8/00

Landgericht Dortmund vom 08.06.2000
Inhalt
  • unter Beweis 20gestellt. Es liegt auf der Hand, dass bei derartigen 21komplexen Vorgängen
  • 15 C 28/99 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens, einschließlich der Kosten des
  • nicht begründet. 4Der Klägerin und Berufungsklägerin steht der geltend 5gemachte Anspruch aus
  • werden, dass die komplette Sendung 8in dem Umfang, der sich aus der Rechnung vom 25.05.1998 9ergibt
  • . Derartige Fehlmengen, 37die durch irgendwelche Nachlässigkeiten oder 38Ungenauigkeiten erklärt

Beschäftigungsverbot ohne Impfung erst nach Verbot durch Behörde

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 07.06.2022
Inhalt
  • sei nur bei Neueinstellungen in den gesetzlich festgelegten Pflege- und Gesundheitseinrichtungen die
  • einrichtungsbezogene Impfpflicht gebilligt (Beschluss vom 27.04.2022, AZ: 1 BvR 2649/21). Bei der Auslegung ist
  • der Lage, tiefsitzende Überzeugungen bei meinen Klienten (auch „Coachee“ genannt) aufzuspüren und
  • Beschäftigungsverbot. Ein unmittelbares Verbot gelte nur bei Neueinstellungen ab dem 16.03.2022, wie
  • 2082/21). Nachlässigkeiten beim Tragen einer Maske müssen danach vor einer Kündigung zunächst

OLG Oldenburg - 5 W 20/93

Oberlandesgericht Oldenburg vom 03.03.1993
Inhalt
  • dem Eingreifen des nachbehandelnden Gynäkologen beruht, so daß das der Antragsgegnerin zu 1
  • Eingriff zu verneinen. Der Verbleib eines Zwillings ist eine sehr seltene, aber auch bei korrektem
  • empfehlen. Für diese Versäumnisse bei der Sicherung einer sachgerechten Nachbehandlung
  • Schwangerschaftsfortbestand früher erkannt hätte. Mitverschuldensbegründende Nachlässigkeiten der Antragstellerin
  • Schlichtungsverfahren eingeholten Sachverständigengutachten ist zwar ein fehlerhaftes ärztliches Handeln bei dem

BGH - NotSt (Brfg) 1/13

Bundesgerichtshof vom 17.03.2014
Inhalt
  • . Herrmann und Wöstmann, die Notarin Dr. Doyé sowie den Notar Dr. Strzyz beschlossen: Der Antrag des
  • Verstoß gegen die notariellen Amtspflichten dar, da peinliche Genauigkeit bei der Erfüllung von
  • der Beklagte zu tragen. Streitwert: 3.000 €. Gründe: 1Der zulässige Antrag, die Berufung gegen den
  • ) auszusprechen, ist bei der im Rahmen der Entscheidung über die Zulassung der Berufung ge- botenen
  • - narmaßnahme angezeigt ist. Bei der gebotenen Würdigung aller Umstände kann gleichwohl insgesamt lediglich

HessVGH - 11 TP 1155/07

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 16.07.2007
Inhalt
  • /97 - juris, zu den Vorgängervorschriften der §§ 35, 97 AuslG). 4Der Zweck des § 26 Abs. 4 AufenthG
  • 1155/07 Dokumenttyp: Beschluss Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des
  • erforderlichen Besitzzeiten für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis auf der Grundlage des § 26 Abs. 4
  • , 114 ZPO). 3Dies ergibt sich allerdings entgegen der Auffassung der Beklagten und des
  • dafür, dass entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts und der Beklagten in solchen Situationen

OLG Frankfurt - 11 U 8/10

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 30.03.2010
Inhalt
  • Schlechtleistung bei einem Werkstatttest Tenor In dem Rechtsstreit … beabsichtigt der Senat, die
  • Urteil keine Feststellungen. Im Gegenteil schnitt der Betrieb des Klägers bei einem im Jahr 2008
  • Feststellungen des Landgerichts. Vielmehr hat der Kläger bei einem C – Test im Jahr 2008 im Bereich
  • des OLG Düsseldorf in dem von der Beklagten vorgelegten Beschluss vom 24.2.2010 (Anlage 8, GA 332
  • aufgestellten Kriterien für die Entbehrlichkeit der Abmahnung sind bei einer Kündigung nach § 89 a HGB im

OVG Nordrhein-Westfalen - 6 A 623/04

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26.01.2006
Inhalt
  • dafür her, der Endbeurteiler habe bei der Absenkung des Vorschlags des Erstbeurteilers um eine
  • den rechtlichen Anforderungen. Der Endbeurteiler habe die Abweichung von dem Vorschlag des
  • hätten. Er habe vielmehr, wie geschehen, bestimmten Erkenntnissen aus der Zeit seit dem Dienstantritt des
  • , er habe sich während der letzten acht Monate des Beurteilungszeitraums (nach dem Antritt seines
  • und ein Monat gegenüber den acht Monaten seit dem Dienstantritt des Klägers beim MASSKS) bezogen

LG Berlin - 10 O 433/06

Landgericht Berlin vom 13.03.2017
Inhalt
  • ging beim Mahngericht ein Antrag auf Neuzustellung des Mahnbescheides unter der Anschrift C-Str. in B
  • Anschriftenermittlung gesorgt. Über den Dienst der J. GmbH sei eine Anschriftenprüfung innerhalb von
  • Telefonbuch oder aber der vom Prozessbevollmächtigten der Beklagten aufgezeigte Weg der Einschaltung des EMA
  • , da diese nicht demnächst erfolgte und daher nicht auf den Zeitpunkt der Einreichung des
  • Anspruch, den sie der Hauptschuldnerin Frau G.K. mit Vertrag vom 06./17.01.2000 gewährt hatte. Nach der

SozG Gießen - S 27 AS 1387/08 ER

Sozialgericht Gießen vom 15.12.2008
Inhalt
  • begründet, der Antragsteller habe Anlass für den Abbruch der Maßnahme bei dem Bildungszentrum Bauer gegeben
  • ER Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 24.10.2008
  • Einladung des Bildungszentrums B. bei Frau G. erschienen. Lt. Aussage von Frau G. sei er sofort auf
  • an einer Maßnahme und auch Nachlässigkeiten im Fachlichen oder Sozialverhalten, die einen Nutzen der
  • oder Anlass für den Abbruch gebe. Ausweislich eines Vermerks der Mitarbeiterin T. der Antragsgegnerin

LAG Hamm - 19 Sa 2287/04

Landesarbeitsgericht Hamm vom 08.02.2005
Inhalt
  • bei dem vorangegangenen Gespräch am Morgen desselben Tages den Eindruck gewonnen habe, dass der
  • Gesprächen mit dem Geschäftsführer der Beklagten. 126Wenn der Kläger bei den Telefongesprächen
  • der Führung der Verhandlungen über den Verkauf der Beklagten beauftragt worden sei und er eine
  • Tätigkeit habe er immer einwandfrei verrichtet. 1819Er sei es gewesen, der dem Geschäftsführer der
  • , dass dem Kläger die Bankvollmacht belassen wurde und er zumindest teilweise bei den Verhandlungen

KG Berlin - 21 U 12/06

Kammergericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • Rückkehr zum Fahrzeug die Rückgabe der Geldtasche, indem er die Angaben auf dem von den Kollegen
  • hälftiges Mitverschulden gem. § 254 I BGB. Denn insoweit hat sie bei der Entstehung des Schadens
  • Vernehmung bei der Polizei zunächst meinte, er habe die Filiale abgeschlossen. Hierdurch entsteht kein
  • Tasche anschließend gemacht hat, ist zwischen den Parteien streitig. Wegen der Stückelung des Geldes
  • unbewusst ist. Denn Sinn der Nebenpflicht zur Verwahrung des Geldes aus dem