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Doch GEZ Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 27.10.2010
Inhalt
  • Rundfunkgebührenpflicht an die – jedenfalls auch – beruflichen und informatorischen Zwecken dienende Nutzung oder

Kommentar zu Doch GEZ Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC von GEZ auch für internetfähige Computer | Ihr Anwalt in Donauwörth | Dr. Roßkopf & Langhans | Anwaltskanzlei

Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 27.10.2010
Inhalt
  • [...] RA Sokolowski) Tagged with: Computer • Gebühren • GEZ • Internet • PC  About [...]

VG Düsseldorf - 27 K 855/06

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 01.08.2006
Inhalt
  • - und Mandantenkreis bekannte unzulängliche Erhebung der Rundfunkgebührenpflicht für Hörfunkgeräte in
  • zusätzlich eine Fernsehgebühr zu entrichten. Die Rundfunkgebührenpflicht entsteht mit dem Beginn des Monats
  • dem hier die fragliche Rundfunkgebührenpflicht auslösendem Hörfunkgerät um ein Zweitgerät, das im
  • Rundfunkgebührenpflicht einen weiten Gestaltungsspielraum hat, der erst an der Willkürgrenze endet. 21Vgl
  • benötigen. 23Verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber der Rundfunkgebührenpflicht bestehen nicht

OVG Niedersachsen - 4 LA 93/12

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 31.08.2012
Inhalt
  • Rundfunkgebührenpflicht OVG Lüneburg 4. Senat, Beschluss vom 31.08.2012, 4 LA 93/12 § 6 Abs 3 RdFunkGebVtr Gründe
  • von der Rundfunkgebührenpflicht nach § 6 Abs. 3 RGebStV erforderlichen Antrag der Klägerin fehle
  • von der Rundfunkgebührenpflicht gestellt. Dieser Antrag ist als Grundlage für eine Befreiung von der
  • Rundfunkgebührenpflicht nach § 6 Abs. 3 RGebStV ausreichend, obwohl in dem Formularantrag lediglich
  • Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht beantragt hat, gehalten ist, einen bestimmten

LSG Niedersachsen-Bremen - L 9 SB 97/99

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 18.12.2001
Inhalt
  • Nachteilsausgleichs der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (Merkzeichen "RF") vorliegen. Bei dem 1947
  • Rundfunkgebührenpflicht festzustellen. Der Berufungsbeklagte beantragt, die Berufung zurückzuweisen. Er hält das
  • . § 1 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht vom 3. September
  • . Andererseits geht der Senat davon aus, daß die Inkontinenz sich in der Folgezeit dann doch verstärkt hat, so
  • öffentliche Veranstaltungen noch erreichen, unter Umständen unter Zuhil-fenahme eines Rollstuhles und

VG Düsseldorf - 27 K 955/02

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 09.03.2004
Inhalt
  • könne zwar ein gewisser Beweiswert zukommen, doch habe er diese Erklärung mit Schreiben vom 7. Mai
  • , dass das Anknüpfen der Rundfunkgebührenpflicht an das „Bereithalten" (bundesverfassungs)rechtlich nicht
  • 1999, S. 2454 ff. 24Die Rundfunkgebührenpflicht des Klägers ist entstanden. Denn der Kläger hat seit
  • der Rundfunkgebührenpflicht handelt es sich eine tatsächliche Erklärung bzw. „Wissenserklärung
  • , denn die Rundfunkgebührenpflicht entsteht gemäß § 4 Abs. 1 RuFuGebStV unabhängig von der Anzeige

VG Berlin - 27 A 340.07

Verwaltungsgericht Berlin vom 01.03.2007
Inhalt
  • . November 2007 von der Rundfunkgebührenpflicht zu befreien. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens
  • zuletzt bis April 2001 von der Rundfunkgebührenpflicht befreit war, beantragte am 9. Februar 2007 erneut
  • antragsgemäß von der Rundfunkgebührenpflicht zu befreien. 5Der Beklagte beantragt, 6die Klage abzuweisen
  • von der Rundfunkgebührenpflicht stehe der Gesetzgeber vor der schwierigen Aufgabe, verschiedene
  • VwGO). 13 Der Anspruch des Klägers auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht folgt zwar nicht

VG Düsseldorf - 22 K 4571/98

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 16.01.2001
Inhalt
  • , ihn von der Rundfunkgebührenpflicht zu befreien, weil seine Tochter zum Personenkreis des § 1 BefrVO
  • 1994 gestellter Antrag des Klägers auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht abgelehnt worden war
  • Rundfunkgebührenpflicht auf seinen Namen komme in Betracht, weil die Sachbearbeiterin der Beklagten den ersten
  • Rundfunkgebührenpflicht ab dem 1. Januar 1997 zu gewähren. Der Beklagte beantragt schriftsätzlich, 6die Klage
  • bei der GEZ gemeldet sind, erfüllt keine der in § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Befreiung von der

VG Frankfurt (Main) - 10 G 3052/06

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 28.11.2006
Inhalt
  • Abmeldung zu einem früheren Zeitpunkt liege weder bei der GEZ noch bei dem Norddeutschen Rundfunk
  • zuständigen Landesrundfunkanstalt, dem NDR, noch der GEZ ist eine Abmeldung aktenkundig geworden
  • 1. Wird die GEZ (Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der
  • Antragstellerin zu tragen. Gründe 1Die Antragstellerin befand sich im Datenbestand der GEZ
  • Antragstellerin im November 1998 gestellten Antrags auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht. Sie war

VG Düsseldorf - 15 K 7725/97

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 18.05.1999
Inhalt
  • ein Fernsehgerät bei der Gebühreneinzugszentrale - GEZ - an und erteilte eine entsprechende
  • Einzugsermächtigung. 3Unter dem 30. Dezember 1996 teilte der Kläger der GEZ mit, die in der Bundesrepublik
  • wegen Verstoßes gegen die „Subventionsbestimmungen der EG". Außerdem teilte er mit, die GEZ habe trotz
  • . März 1997 vertrat die GEZ die Auffassung, die in Deutschland geforderten Rundfunkgebühren stünden mit
  • Rundfunkgebührenpflicht. Eine Möglichkeit, auf Privatfernsehen oder Pay-TV auszuweichen und unter

LSG Bayern - L 18 SB 96/03

Bayerisches Landessozialgericht vom 23.03.2005
Inhalt
  • Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erfüllt. Nach § 1 Abs 1 Nr 3 der
  • Verordnung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht vom 21.07.1992 (BayGVBl. Nr 14 - 1991, S
  • 254) werden u.a. von der Rundfunkgebührenpflicht befreit Behinderte, deren GdB nicht nur vorübergehend
  • Voraussetzungen für die Zuerkennung der noch streitgegenständlichen Merkzeichen aG und RF liegen beim
  • II 1 Satz 2 1.Halbs. VV zu § 46 StVO aufgeführten Schwerbehinderten oder nur noch mit fremder Hilfe

VG Göttingen - 1 A 182/13

Verwaltungsgericht Göttingen vom 01.04.2014
Inhalt
  • , dass der Gesetzgeber letztlich doch noch der tatsächlichen Möglichkeit des Rundfunkempfangs
  • sich auch nicht erfolgreich auf eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht gem. § 4 Abs. 6 Satz 1
  • der Rundfunkgebührenpflicht auf Antrag zu befreien ist. Der RBStV verstößt nicht gegen das
  • einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht. Zur Begründung führte sie aus, dass sie
  • des Nichtbereithaltens eines Rundfunkempfangsgeräts von der Rundfunkgebührenpflicht auf Antrag zu

OVG Rheinland-Pfalz - 7 A 11058/07.OVG

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 29.01.2008
Inhalt
  • . Die ab dem 1. Dezember 1992 beginnende Rundfunkgebührenpflicht des Klägers hat auch durchgängig
  • .; speziell zur Rundfunkgebührenpflicht: NdsOVG, NVwZ-RR 2007, 575; VGH BW, Beschluss vom 26. April
  • . Rechtsmittelbelehrung gez. Wünsch gez. Dr. Stahnecker gez. Karst Beschluss Der Wert des Streitgegenstandes
  • wird auf 1.585,42 € festgesetzt (§§ 47, 52 Abs. 3 GKG). gez. Wünsch gez. Dr. Stahnecker gez. Karst
  • „auf seinem Grundstück auch Fahrzeuge zum Verkauf an ..., die weder auf ihn zugelassen sind noch von

Datenschutz in der GEZ-Rundfunkfinanzierung

Dr. Sebastian Kraska vom 18.11.2011
Inhalt
  • zum Wegfall der Hausbesuche der „Gebührenbeauftragten“ der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) führen und zu
  • durch Verwaltungsvereinbarung der Rundfunkanstalten gegründete GEZ mit Sitz in Köln. Die
  • ) durch die Gebührenbeauftragten der GEZ wurde als störend wahrgenommen, was dem Ansehen der GEZ und
  • Auskunftsansprüche Das Rückgrat des Gebühren- bzw. Beitragseinzugs ist die bei der GEZ angelegte Datenbank der
  • der Rundfunkgebührenpflicht erforderlich und die Direkterhebung beim Betroffenen nicht möglich ist

VG Minden - 12 K 1475/09

Verwaltungsgericht Minden vom 10.11.2009
Inhalt
  • , auf eines der herkömmlichen Geräte in seinem Haus zurückgreift. Doch führt das noch nicht zu dem
  • Bundesrepublik Deutschland - GEZ - am 6. Juni 2008 erklärte seine Ehefrau, dass der Kläger in
  • , § 1 Abs. 1 und Abs. 2 RGebStV, wonach internetfähige PCs der Rundfunkgebührenpflicht unterfallen
  • Rundfunkgebührenpflicht für "neuartige" Rundfunkempfangsgeräte für den nicht ausschließlich privaten Bereich
  • ausschließlich privaten Bereich von der Rundfunkgebührenpflicht befreit, soweit sie ein und demselben