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Die Rechtslage zum Thema Gewerbeauskunft-Zentrale
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 14.12.2011
- Inhalt
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- behördlichen Stelle gemacht haben. Doch wie ist die Rechtslage? Die GWE-Wirtschaftsinformations-GmbH
- die Rechtslage rund um das Thema “Gewerbeauskunfts-Zentrale” nach diesseitiger Ansicht nochmals
- daher die Frage, wie diese Urteile zu bewerten sind und ob der geltend gemachte Anspruch besteht? Nach
- zumindest die Frage erlaubt sei, wie es zu der Durchführung eines solchen Verfahrens kam. In dem
- nur noch über die Kosten zu entscheiden war, führt das Gericht aus: “Die Beklagte hat ein zur
Kein Ruhen des Krankengeldanspruchs wegen Abschluss eines Aufhebungsvertrags
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 17.09.2014
- Inhalt
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- /79 handeln. Diese Entscheidung ist aber - zum Einen - noch zur alten Rechtlage unter Geltung der
- Rechtslage mit Geltung des SGB V übertragbar ist und besagt - zum anderen - auch gerade nicht, dass
- Arbeitsverhältnisses durch den Aufhebungsvertrag endete auch die Pflicht des Arbeitgebers zur
- geschlossen. In diesem Fall geht die Rechtsprechung davon aus, dass Sie durch die Unterzeichnung des
- durch die DAK oder eine andere gesetzliche Krankenversicherung, gehen Sie rechtlich dagegen vor. Ein
HessVGH - 5 UZ 2876/99
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 10.11.1999
- Inhalt
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- der Zulassung der Berufung die satzungsrechtliche Rechtslage geändert hat, auf Grund der das
- rückwirkend zum 1. Januar 1994 behoben. Insofern erweist sich die Richtigkeit der Aufhebung des streitigen
- vom 16. Juni 1999 ist zulässig und begründet. 2Die Darlegungen des Bevollmächtigten der Beklagten zum
- Änderungen der Rechtslage ergeben können. Dies lässt sich aus der allgemeinen Absicht des Gesetzgebers
- Eilverfahren gemäß § 80 Abs. 7 VwGO, die in darauf bezogenen Zulassungsverfahren häufig zur Begründung
VG Gießen - 10 G 4285/07
Verwaltungsgericht Gießen vom 09.01.2008
- Inhalt
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- formal die Rechtslage geändert, jedoch begründet dies nicht einen Anspruch auf Abänderung nach § 80
- Rechtslage bis zum 31.12.2007 bereits dem EuGH zur Beantwortung vorgelegt hat. 5Fehlt es demnach
- materielle Veränderung der Rechtslage Tenor Der Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO wird abgelehnt. Die Kosten
- - weder eine Veränderung der Sachlage oder der materiellen Rechtslage eingetreten, die im Rahmen einer
- Rechtslage nicht verändert. Zwar hat sich durch Inkrafttreten der vorzitierten Normenwerke zum 01.01.2008
OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 2888/06
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.12.2007
- Inhalt
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- Tatbestandsvoraussetzungen gekennzeichnet, die erfüllt sein müssen, um den geltend gemachten Anspruch zu tragen. Wie
- die dem Verwaltungsakt zugrunde liegende Rechtslage nachträglich zu Gunsten des Betroffenen geändert
- die Sach- und Rechtslage zu Gunsten der Klägerin geändert hat, hängt nicht allein davon ab, ob ein
- Abs. 4 Satz 4 VwGO zu genügen, gehalten, zu der sie begünstigenden Änderung der Rechtslage und nicht
- ursprünglichen Rechtslage und der neuen Rechtslage sowie die Subsumtion der im konkreten Einzelfall
Bearbeitungsgebühr bei Bankdarlehen – Keine Verjährung bis 31.12.2014?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 19.09.2014
- Inhalt
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- Verjährungsbeginn bei unklarer Rechtslage hinausgeschoben sein kann bis zur Klärung der Rechtslage; dies
- auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr möglich.Tatsächlich gibt es erste Entscheidungen, die dies
- vertretbar, eine Zumutbarkeit der Klage erst im Laufe des Jahres 2011 zu erkennen, so dass durchaus die
- jedenfalls soweit die Lage geklärt wird, dass eine Klageerhebung zumutbar erscheint. Diese
- man einen Verjährungsbeginn in das Jahr 2011 erreichen, wären damit bis zum 31.12.2014 noch Klagen
§ 18c BAföG
Bankdarlehen
- Inhalt
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- an zu verzinsen. Bis zum Beginn der Rückzahlung werden die Zinsen gestundet. Die Darlehensschuld
- erhöht sich jeweils zum 31. März und 30. September um die gestundeten Zinsen.(3) Als
- der Rechtslage – ab 1. April und 1. Oktober jeweils für ein halbes Jahr die Euro
- Monaten zuzüglich eines Aufschlags von 1 vom Hundert. Falls die in Satz 1 genannten Termine nicht
- Raten von mindestens 105 Euro innerhalb von 20 Jahren zurückzuzahlen. Die erste Rate ist 18
LG Bochum - 3 O 398/08
Landgericht Bochum vom 29.04.2009
- Inhalt
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- Vorgänge hier betreffen zeitlich spätere Vorgänge, weil sie sich auf die Rechtslage zum Zeitpunkt des
- detaillierter zu verfolgen, da die etwaigen Auswirkungen bei einer Änderung der Rechtslage bis hin zum
- dann auch zum Anlass genommen habe, ihre Mandanten diesbezüglich über die Änderung der Rechtslage
- und bis zur eindeutigen Klärung der Rechtslage entsprechend der Vorgang zu behandeln gewesen sei. Sie
- hätte. Zum damaligen Zeitpunkt wäre es (worauf die Beklagte zutreffend hinweist und wie es auch das
OLG Köln - 16 Wx 102/03
Oberlandesgericht Köln vom 13.05.2003
- Inhalt
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- normierte, für die Volljährigenadoption gemäß § 1767 Abs. 2 Satz 1 BGB entsprechend anwendbare, Rechtslage
- . Nach diesem Zeitpunkt eintretende Umstände, die für die materielle Rechtslage relevant sind, können und
- steht die Vorschrift des § 56 e Satz 3 FGG nicht entgegen, wie der Senat bereits entschieden hat
- . 3Die angefochtene Entscheidung des Amtsgerichts Köln ist zum Zeitpunkt der Entscheidung des Senats mit
- . Vor dem Hintergrund, dass die Namensbestimmung im Adoptionsverfahren – wie oben erwähnt – selbständig
Domainrecht: Namensrecht bei Domainregistrierung durch einen Treuhänder
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 20.08.2016
- Inhalt
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- damit im Jahr 2016 nochmals ein sehr gelungener Überblick über die aktuelle Rechtslage zum Namensrecht
- 185/14) zum einen umfassend zur Registrierung durch einen Treuhänder äussern; darüber hinaus wurde
- In einer recht anschaulichen Entscheidung zum Domainrecht konnte sich der Bundesgerichtshof (I ZR
Verbraucherrecht 2014: Die Versandkosten nach einem Widerruf – Rücksendekosten und Hinsendekosten
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 29.03.2014
- Inhalt
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- Mit der Reform des Verbraucherrechts zum Juni 2014 wird die Situation bei den Versandkosten nach
- neue §357 BGB strukturiert insoweit die Rechtslage nicht nur neu, sondern auch etwas
- Rücksendekosten auferlegt werden.Hinweis: Komplizierter ist es bei speziellen Waren, die zur
- : Innerhalb von 14 Tagen ist abzuwickeln, also das Geld zurück zu zahlen und die Ware zurück zu senden
- . Aber mit einer Einschränkung: Nur soweit es sich um einen Betrag bis zur günstigsten vom Unternehmer
Die Rettung des Finanzgerichts auch bei greifbarer Gesetzeswidrigkeit
martina heck vom 12.05.2014
- Inhalt
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- nicht im Streitjahr, sondern erst für die Rechtslage ab 2004. Zu der im Streitjahr maßgeblichen
- Beschwerde aber nicht zum Erfolg zu verhelfen, da in Bezug auf die zweite Begründungsalternative kein
- ordnungsgemäß gewesen sei, macht die Klägerin inhaltlich zu Recht geltend, dass die Revision zur
- entschiedenen Fall hat das Finanzgericht die Klageabweisung zum einen damit begründet, dass die
- Rechnung, aus der die Klägerin den Vorsteuerabzug geltend macht, nicht ordnungsgemäß gewesen sei. Zum
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verbesserungswürdig
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 09.09.2013
- Inhalt
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- Bürgerliche Gesetzbuch. Zum anderen seien viele neue Gesetze und Verordnungen erlassen worden, wie die
- Die Bundesregierung sieht die Rechtslage in der Bundesrepublik in Einklang mit der UN
- zum Assistenzpflegebedarf, das Personenbeförderungsgesetz, die Apothekenbetriebsordnung oder das
- Bundesregierung zum einen zahlreiche Gesetze geändert, wie zum Beispiel Regelungen in den Sozialgesetzbüchern
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, die Verordnung zur Durchsetzung von Fahrgastrechten
BGH - VIII ZR 64/06
Bundesgerichtshof vom 13.03.2017
- Inhalt
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- nicht berechtigt sei, die Miete um monatlich 62,38 Euro zu mindern. Die Zahlungsklage hat sie in Höhe
- Schlichtungsgesetz des Freistaates Bayern bis zum 31. Dezember 2005) bzw. machen sie nach wie vor
- Anhaltspunkte dafür bestehen, dass es damit zum Ausdruck bringen wollte, die Vorschrift sei im
- mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht geltenden Rechtslage setzte die Zulässigkeit der
- sich die Streichung von § 1 Abs. 1 Nr. 1 HessSchlG durch das Änderungsgesetz zum HessSchlG auf beim
VG Stuttgart - 6 S 342/12
Verwaltungsgericht Stuttgart vom 19.11.2012
- Inhalt
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- Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland) und zu dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL
- ausschließlich die Rechtslage ab Inkrafttreten des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags
- auch eine unbefristete Regelung, die selbst für den Fall einer Änderung der Sach- und Rechtslage
- Rechtmäßigkeit bestimmt sich dabei nach der Sach- und Rechtslage zum jeweiligen Zeitpunkt innerhalb des
- die Ermessenserwägungen der veränderten Rechtslage auf Grund des Inkrafttretens des Ersten