Suche nach "die rechtslage zum"

Ergebnisse 4808

Seite 1 von 321

Die Rechtslage zum Thema Gewerbeauskunft-Zentrale

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 14.12.2011
Inhalt
  • behördlichen Stelle gemacht haben.   Doch wie ist die Rechtslage? Die GWE-Wirtschaftsinformations-GmbH
  • die Rechtslage rund um das Thema “Gewerbeauskunfts-Zentrale” nach diesseitiger Ansicht nochmals
  • daher die Frage, wie diese Urteile zu bewerten sind und ob der geltend gemachte Anspruch besteht? Nach
  • zumindest die Frage erlaubt sei, wie es zu der Durchführung eines solchen Verfahrens kam. In dem
  • nur noch über die Kosten zu entscheiden war, führt das Gericht aus: “Die Beklagte hat ein zur

Kein Ruhen des Krankengeldanspruchs wegen Abschluss eines Aufhebungsvertrags

Rechtsanwalt Mathias Klose vom 17.09.2014
Inhalt
  • /79 handeln. Diese Entscheidung ist aber - zum Einen - noch zur alten Rechtlage unter Geltung der
  • Rechtslage mit Geltung des SGB V übertragbar ist und besagt - zum anderen - auch gerade nicht, dass
  • Arbeitsverhältnisses durch den Aufhebungsvertrag endete auch die Pflicht des Arbeitgebers zur
  • geschlossen. In diesem Fall geht die Rechtsprechung davon aus, dass Sie durch die Unterzeichnung des
  • durch die DAK oder eine andere gesetzliche Krankenversicherung, gehen Sie rechtlich dagegen vor. Ein

HessVGH - 5 UZ 2876/99

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 10.11.1999
Inhalt
  • der Zulassung der Berufung die satzungsrechtliche Rechtslage geändert hat, auf Grund der das
  • rückwirkend zum 1. Januar 1994 behoben. Insofern erweist sich die Richtigkeit der Aufhebung des streitigen
  • vom 16. Juni 1999 ist zulässig und begründet. 2Die Darlegungen des Bevollmächtigten der Beklagten zum
  • Änderungen der Rechtslage ergeben können. Dies lässt sich aus der allgemeinen Absicht des Gesetzgebers
  • Eilverfahren gemäß § 80 Abs. 7 VwGO, die in darauf bezogenen Zulassungsverfahren häufig zur Begründung

VG Gießen - 10 G 4285/07

Verwaltungsgericht Gießen vom 09.01.2008
Inhalt
  • formal die Rechtslage geändert, jedoch begründet dies nicht einen Anspruch auf Abänderung nach § 80
  • Rechtslage bis zum 31.12.2007 bereits dem EuGH zur Beantwortung vorgelegt hat. 5Fehlt es demnach
  • materielle Veränderung der Rechtslage Tenor Der Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO wird abgelehnt. Die Kosten
  • - weder eine Veränderung der Sachlage oder der materiellen Rechtslage eingetreten, die im Rahmen einer
  • Rechtslage nicht verändert. Zwar hat sich durch Inkrafttreten der vorzitierten Normenwerke zum 01.01.2008

OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 2888/06

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.12.2007
Inhalt
  • Tatbestandsvoraussetzungen gekennzeichnet, die erfüllt sein müssen, um den geltend gemachten Anspruch zu tragen. Wie
  • die dem Verwaltungsakt zugrunde liegende Rechtslage nachträglich zu Gunsten des Betroffenen geändert
  • die Sach- und Rechtslage zu Gunsten der Klägerin geändert hat, hängt nicht allein davon ab, ob ein
  • Abs. 4 Satz 4 VwGO zu genügen, gehalten, zu der sie begünstigenden Änderung der Rechtslage und nicht
  • ursprünglichen Rechtslage und der neuen Rechtslage sowie die Subsumtion der im konkreten Einzelfall

Bearbeitungsgebühr bei Bankdarlehen – Keine Verjährung bis 31.12.2014?

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 19.09.2014
Inhalt
  • Verjährungsbeginn bei unklarer Rechtslage hinausgeschoben sein kann bis zur Klärung der Rechtslage; dies
  • auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr möglich.Tatsächlich gibt es erste Entscheidungen, die dies
  • vertretbar, eine Zumutbarkeit der Klage erst im Laufe des Jahres 2011 zu erkennen, so dass durchaus die
  • jedenfalls soweit die Lage geklärt wird, dass eine Klageerhebung zumutbar erscheint. Diese
  • man einen Verjährungsbeginn in das Jahr 2011 erreichen, wären damit bis zum 31.12.2014 noch Klagen

§ 18c BAföG

Bankdarlehen
Inhalt
  • an zu verzinsen. Bis zum Beginn der Rückzahlung werden die Zinsen gestundet. Die Darlehensschuld
  • erhöht sich jeweils zum 31. März und 30. September um die gestundeten Zinsen.(3) Als
  • der Rechtslage – ab 1. April und 1. Oktober jeweils für ein halbes Jahr die Euro
  • Monaten zuzüglich eines Aufschlags von 1 vom Hundert. Falls die in Satz 1 genannten Termine nicht
  • Raten von mindestens 105 Euro innerhalb von 20 Jahren zurückzuzahlen. Die erste Rate ist 18

LG Bochum - 3 O 398/08

Landgericht Bochum vom 29.04.2009
Inhalt
  • Vorgänge hier betreffen zeitlich spätere Vorgänge, weil sie sich auf die Rechtslage zum Zeitpunkt des
  • detaillierter zu verfolgen, da die etwaigen Auswirkungen bei einer Änderung der Rechtslage bis hin zum
  • dann auch zum Anlass genommen habe, ihre Mandanten diesbezüglich über die Änderung der Rechtslage
  • und bis zur eindeutigen Klärung der Rechtslage entsprechend der Vorgang zu behandeln gewesen sei. Sie
  • hätte. Zum damaligen Zeitpunkt wäre es (worauf die Beklagte zutreffend hinweist und wie es auch das

OLG Köln - 16 Wx 102/03

Oberlandesgericht Köln vom 13.05.2003
Inhalt
  • normierte, für die Volljährigenadoption gemäß § 1767 Abs. 2 Satz 1 BGB entsprechend anwendbare, Rechtslage
  • . Nach diesem Zeitpunkt eintretende Umstände, die für die materielle Rechtslage relevant sind, können und
  • steht die Vorschrift des § 56 e Satz 3 FGG nicht entgegen, wie der Senat bereits entschieden hat
  • . 3Die angefochtene Entscheidung des Amtsgerichts Köln ist zum Zeitpunkt der Entscheidung des Senats mit
  • . Vor dem Hintergrund, dass die Namensbestimmung im Adoptionsverfahren – wie oben erwähnt – selbständig

Domainrecht: Namensrecht bei Domainregistrierung durch einen Treuhänder

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 20.08.2016
Inhalt
  • damit im Jahr 2016 nochmals ein sehr gelungener Überblick über die aktuelle Rechtslage zum Namensrecht
  • 185/14) zum einen umfassend zur Registrierung durch einen Treuhänder äussern; darüber hinaus wurde
  • In einer recht anschaulichen Entscheidung zum Domainrecht konnte sich der Bundesgerichtshof (I ZR

Verbraucherrecht 2014: Die Versandkosten nach einem Widerruf – Rücksendekosten und Hinsendekosten

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 29.03.2014
Inhalt
  • Mit der Reform des Verbraucherrechts zum Juni 2014 wird die Situation bei den Versandkosten nach
  • neue §357 BGB strukturiert insoweit die Rechtslage nicht nur neu, sondern auch etwas
  • Rücksendekosten auferlegt werden.Hinweis: Komplizierter ist es bei speziellen Waren, die zur
  • : Innerhalb von 14 Tagen ist abzuwickeln, also das Geld zurück zu zahlen und die Ware zurück zu senden
  • . Aber mit einer Einschränkung: Nur soweit es sich um einen Betrag bis zur günstigsten vom Unternehmer

Die Rettung des Finanzgerichts auch bei greifbarer Gesetzeswidrigkeit

martina heck vom 12.05.2014
Inhalt
  • nicht im Streitjahr, sondern erst für die Rechtslage ab 2004. Zu der im Streitjahr maßgeblichen
  • Beschwerde aber nicht zum Erfolg zu verhelfen, da in Bezug auf die zweite Begründungsalternative kein
  • ordnungsgemäß gewesen sei, macht die Klägerin inhaltlich zu Recht geltend, dass die Revision zur
  • entschiedenen Fall hat das Finanzgericht die Klageabweisung zum einen damit begründet, dass die
  • Rechnung, aus der die Klägerin den Vorsteuerabzug geltend macht, nicht ordnungsgemäß gewesen sei. Zum

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verbesserungswürdig

Rechtsanwalt Mathias Klose vom 09.09.2013
Inhalt
  • Bürgerliche Gesetzbuch. Zum anderen seien viele neue Gesetze und Verordnungen erlassen worden, wie die
  • Die Bundesregierung sieht die Rechtslage in der Bundesrepublik in Einklang mit der UN
  • zum Assistenzpflegebedarf, das Personenbeförderungsgesetz, die Apothekenbetriebsordnung oder das
  • Bundesregierung zum einen zahlreiche Gesetze geändert, wie zum Beispiel Regelungen in den Sozialgesetzbüchern
  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, die Verordnung zur Durchsetzung von Fahrgastrechten

BGH - VIII ZR 64/06

Bundesgerichtshof vom 13.03.2017
Inhalt
  • nicht berechtigt sei, die Miete um monatlich 62,38 Euro zu mindern. Die Zahlungsklage hat sie in Höhe
  • Schlichtungsgesetz des Freistaates Bayern bis zum 31. Dezember 2005) bzw. machen sie nach wie vor
  • Anhaltspunkte dafür bestehen, dass es damit zum Ausdruck bringen wollte, die Vorschrift sei im
  • mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht geltenden Rechtslage setzte die Zulässigkeit der
  • sich die Streichung von § 1 Abs. 1 Nr. 1 HessSchlG durch das Änderungsgesetz zum HessSchlG auf beim

VG Stuttgart - 6 S 342/12

Verwaltungsgericht Stuttgart vom 19.11.2012
Inhalt
  • Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland) und zu dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL
  • ausschließlich die Rechtslage ab Inkrafttreten des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags
  • auch eine unbefristete Regelung, die selbst für den Fall einer Änderung der Sach- und Rechtslage
  • Rechtmäßigkeit bestimmt sich dabei nach der Sach- und Rechtslage zum jeweiligen Zeitpunkt innerhalb des
  • die Ermessenserwägungen der veränderten Rechtslage auf Grund des Inkrafttretens des Ersten