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Abmahnwahnsinn: 3000 Euro für ein Foto?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 03.10.2012
- Inhalt
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- angeblich 3.000 Euro für ein Foto oder gar 19.000 Euro für 3 Fotos von Objekten von Künstlern “verlangt
- Verletzeraufschlag (oder gar 100%), kommt man schnell auf um die 1.000-1.500 Euro. Dazu dann noch
- Anwaltsgebühren aus einem Streitwert von 5.000 Euro, den die Rechtsprechung mitunter bei Fotos annimmt, und
- schon ist man locker bei 2.500 Euro. Natürlich kann man hinterher die Kosten ggfs. kürzen, etwa indem