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§ 57 GWB

Ermittlungen, Beweiserhebung
Inhalt
  • ; 401, 402, 404, 404a, 406 bis 409, 411 bis 414 der Zivilprozessordnung sinngemäß anzuwenden
  • zugezogen ist, auch von diesem zu unterschreiben ist. Die Niederschrift soll Ort und Tag der Verhandlung

§ 68 EnWG 2005

Ermittlungen
Inhalt
  • ; 401, 402, 404, 404a, 406 bis 409, 411 bis 414 der Zivilprozessordnung sinngemäß
  • zugezogen ist, auch von diesem zu unterschreiben ist. Die Niederschrift soll Ort und Tag der

§ 128 TKG 2004

Ermittlungen
Inhalt
  • ; 401, 402, 404, 406 bis 409, 411 bis 414 der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden; Haft darf
  • zugezogen ist, auch von diesem zu unterschreiben ist. Die Niederschrift soll Ort und Tag der

BFH - II R 49/11

Bundesfinanzhof vom 29.08.2012
Inhalt
  • Beschluss vom 21. Juli 2010 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07 (BVerfGE 126, 400) die Erbschaftsbesteuerung
  • in BVerfGE 126, 400 erlangt habe. Es sei unschädlich, dass der zunächst beim FG rechtshängig
  • 216, 405, BStBl II 2007, 598; vom 29. April 1997 VII R 91/96, BFHE 182, 253, BStBl II 1997, 476
  • (vgl. BFH-Urteile in BFHE 216, 405, BStBl II 2007, 598; vom 16. November 2000 XI R 31/00, BFHE 196
  • , 322, BStBl II 1989, 821; vom 26. April 1985 III R 24/82, BFHE 143, 408, BStBl II 1985, 546). Erst mit

§ 7 TPG-GewV

Dokumentation von übertragenen Geweben durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
Inhalt
  • Familienname, Vorname, Geschlecht, Tag der Geburt und Anschrift oder, soweit zuerkannt, die von der
  • .Tag und Uhrzeit der Übertragung;3.Familienname, Vorname und Anschrift des Gewebe ü
  • nach § 41a der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung nicht mit dem Einheitlichen
  • Gewebe erhalten haben;6.dem Einheitlichen Europäischen Code nach § 4 Absatz 30a des Arzneimittelgesetzes, sofern vorhanden.

OVG Niedersachsen - 13 LC 33/11

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 13.02.2013
Inhalt
  • Einbürgerung Die Übergangsvorschrift des § 40c StAG verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche
  • hier gemäß § 40c StAG anzuwenden sei. Der Kläger habe die dort gezogene Grenze von 90 Tages-sätzen
  • diejenigen Anträge, die bis zum 30. März 2007 gestellt worden seien. § 40c StAG messe der neuen Fassung des
  • ausgeführt, die Regelung des § 40c StAG sei verfassungsgemäß. Jedenfalls könne sich der Kläger nicht auf
  • grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassene Berufung des Klägers. 24Die Fassung des § 40c StAG

BPatG - 25 W (pat) 38/07

Bundespatentgericht vom 24.10.2008
Inhalt
  • ; MarkenR 2006, 402, 404 - Malteserkreuz; MarkenR 2008, 405 Tz. 10 - SIERRA ANTIGUO; EUGH GRUR 2006
  • , 404 - Malteserkreuz; MarkenR 2008, 405 406 Tz. 18 - SIERRA ANTIGUO). Eine solche prägende Stellung
  • ., vgl. BGH, GRUR 2004, 345, 347 – URLAUB DIREKT; GRUR 2008, 405, 407 Tz. 25 - SIERRA ANTIGUO). Eine
  • werde aber eine wesentlich größere Sorgfalt des Verkehrs an den Tag gelegt, als es bei Produkten des
  • von Verwechslungen auch im Gesamteindruck besteht (ständige Rspr. des BGH, zuletzt MarkenR 2006, 402

§ 4 LStDV

Lohnkonto
Inhalt
  • einbehaltene Lohnsteuer;7.(weggefallen)8.Bezüge, die nach den §§ 40 bis 40b des
  • Lohnsteuerpauschalierung. In den Fällen des § 40a des Einkommensteuergesetzes genügt es, wenn der
  • des § 40a Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes auch die Art der Beschäftigung ergeben. Sind
  • , den Familiennamen, den Tag der Geburt, den Wohnort, die Wohnung sowie die in einer vom Finanzamt
  • Lohnsteuerbefreiung gilt, das Finanzamt, das die Bescheinigung ausgestellt hat, und den Tag der Ausstellung;4.in den

OVG Berlin-Brandenburg - 2 S 63.10

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 28.07.2010
Inhalt
  • des Erwerbs der Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung nach den §§ 8 bis 16, 40b und 40c StAG, nicht
  • Geburt in Berlin nicht nach § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt und sei
  • gemäß Art. 7 ARB 1/80 jedenfalls nicht die nach § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG erforderliche
  • § 12b Abs. 1 StAG unterbrochen gewesen. Die vom Verwaltungsgericht herangezogene Regelung in § 30
  • Spezialregelung des § 12b StAG nicht einschlägig. 3Mit diesem Vortrag legt der Antragsgegner nicht überzeugend

LSG Bayern - L 9 AL 169/01

Bayerisches Landessozialgericht vom 24.03.2005
Inhalt
  • Kellnerin in 402 (401 = Hilfskräfte im Service), nach einem Anlernjahr in 403, was im Falle der
  • bestimmten Höhe zu einer Kombination von drei Ziffern, z.B. 401, 402 oder 501, 502 etc. Den § 4, hier
  • verringert. Der Aufstieg über die Lohngruppe 404 in die Lohngruppe 405 bzw. über die Lohngruppe 504 in
  • Wirkung vom gleichen Tag auf unbestimmte Zeit mit der H. für eine Tätigkeit als Serviererin geschlossen
  • Kellner/Servierer verbessert. Seither ist es möglich, von der Gruppe 403 nach zwei weiteren Jahren

LAG Hamm - 18 Sa 687/06

Landesarbeitsgericht Hamm vom 21.03.2007
Inhalt
  • Jahre 2005 erteilte die Beklagte dem Kläger insgesamt an folgenden Tagen Urlaub: 1421.01.2005 01 Tag
  • 1506.05.2005 01 Tag 1617.05. – 27.05.2005 08 Tage 1705.09. – 16.09.2005 10 Tage 1814.11. – 16.11.2005
  • Tag geltend gemacht. 23 Der Kläger hat die Ansicht vertreten, dass er von der tariflichen
  • 43A. Die zulässige Berufung ist teilweise begründet. 4445I. Dem Kläger steht als Restvergütung für
  • ) zu. 1. Der Anspruch des Klägers ergibt sich aus § 611 Abs. 1 BGB. 46a) Das Urlaubsentgelt ist die

VG Stuttgart - 10 S 2387/11

Verwaltungsgericht Stuttgart vom 26.11.2013
Inhalt
  • 2007, Rdnr. 14 zu § 73 VwGO; Gassner, VBlBW 2012, 405, 407; Wettling, KommJur 2005, 250 ff
  • Amtshandlung nicht um eine Maßnahme im Sinne des § 6a StVG gehandelt habe. Verfahrensgegenstand des
  • im Straßenverkehr. Gemäß der einschlägigen Rechtsgrundlage des § 6a Abs. 1 Nr. 3 StVG in der
  • der Stilllegung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern erhoben. § 6a Abs. 2 StVG ermächtigt
  • Amtshandlungen durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Gemäß § 6a Abs. 3 Satz 1 StVG findet im Übrigen das

Verzinsung des Schmerzensgeldanspruchs des Adhäsionsklägers

Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 09.02.2011
Inhalt
  • ausgeführt hat, stehen dem Verletzten Zinsen nicht ab dem 20. September 2009, dem Tag nach der Tat, zu
  • allerdings auch keine Zinsen ab Rechtshängigkeit des Adhäsionsantrags (§ 404 Abs. 2 StPO) zuerkannt
  • hat daher in Bezug auf die Verzinsungspflicht ausgesprochen, dass gemäß § 406 Abs. 1 Satz 3, 6 StPO

Verzinsung des Schmerzensgeldanspruchs des Adhäsionsklägers

Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 09.02.2011
Inhalt
  • , stehen dem Verletzten Zinsen nicht ab dem 20. September 2009, dem Tag nach der Tat, zu, weil es
  • auch keine Zinsen ab Rechtshängigkeit des Adhäsionsantrags (§ 404 Abs. 2 StPO) zuerkannt werden
  • Bezug auf die Verzinsungspflicht ausgesprochen, dass gemäß § 406 Abs. 1 Satz 3, 6 StPO von einer

OLG Brandenburg - g am 01.12.200

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 17.01.2007
Inhalt
  • Quelle: Norm: § 29 Abs 6 StVG Gericht: Brandenburgisches Oberlandesgericht 2. Senat für
  • zulässigen Höchstgeschwindigkeit gem. §§ 3 Abs. 3, 49 Abs. 1 Nr. 2 StVO, 24, 25 Abs. 2 a S. 1 StVG zu
  • § 25 Abs. 1 S. 1 StVG i.V.m. § 4 Abs. 2 S. 1 BußgeldkatalogVO begründet. 5Das ist rechtsfehlerhaft
  • 2006 gem. § 29 Abs. 1 Nr. 1 StVG Tilgungsreife eingetreten mit der Folge, dass diese damit einem
  • ). Vorahndungen, die zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung nach Maßgabe der Regelung des § 29 Abs. 6 StVG