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OVG Nordrhein-Westfalen - 2 E 686/98

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 03.12.1999
Inhalt
  • ) Ein Anspruch auf Einbeziehung gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG scheitert nicht bereits daran, daß der
  • sind Personen, die vor dem 1. Januar 1993 einen Aufnahmebescheid nach § 26 2 BVFG in der vom 1. Juli
  • (BGBl. I S. 1247) erhalten haben, Spätaussiedler, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG
  • Spätaussiedler werden, wenn sie (nur) die materiellen Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG für
  • nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG. Das bis zum 31. Dezember 1992 durchgeführte Aufnahmeverfahren

VG Gelsenkirchen - 6 K 286/04

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 06.02.2007
Inhalt
  • . 2 Satz 2 BVFG, § 15 Abs. 1 BVFG, § 100 b BVFG Leitsätze: Zur Anwendbarkeit der durch das
  • Zuwanderungsgesetz eingefügten Vorschrift des § 15 Abs. 2 Satz 2 BVFG in der seit dem 1. Januar 2005 geltenden
  • Abs. 2 BVFG (a.F.) nicht vor. Hiergegen legte die Klägerin keinen Widerspruch ein. Mit Bescheid vom
  • 09. März 1995 wurden die Klägerin und ihre Tochter als Abkömmlinge gemäß § 7 Abs. 2 BVFG in den
  • Aufnahmebescheid des Vaters der Klägerin einbezogen; ihr Ehemann wurde gemäß § 8 Abs. 2 BVFG eingetragen

OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 2720/04

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.07.2007
Inhalt
  • GG maßgebenden Bestimmungen des § 1 Abs. 2 Nr. 3 und des § 4 BVFG weder in eigener Person erfülle
  • Abs. 4 BVFG i.V.m. §§ 1 Abs. 2 Nr. 3, 6 BVFG in der vor dem 1. Januar 1993 geltenden Fassung (BVFG
  • hinaus tatsächlich Spätaussiedler i.S.d. § 4 Abs. 1 oder 2 BVFG sind (vgl. auch die entsprechenden
  • Stichtagsregelungen in § 1 Abs. 2 Nr. 3, § 2 BVFG). Vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2001 - 1 C 26.00
  • sonstigen Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Nr. 3 oder des § 4 BVFG auch dann Spätaussiedler, wenn ihnen kein

BSG - S 15 RJ 4394/01

Bundessozialgericht vom 21.03.2006
Inhalt
  • BVFG und die Klägerin als Ehegatte eines Spätaussiedlers iS des § 7 Abs 2 BVFG (Registrierschein vom
  • dementsprechende Bescheinigung nach § 15 Abs 1 und 2 BVFG aus. 3 Am 26. Mai 2000 stellte die Klägerin, die nach
  • Satz 3 BVFG verneinte das Landratsamt Rastatt mit Schreiben vom 2. Mai 2001 den Vertriebenenstatus
  • gemäß § 7 Abs 2 BVFG anerkannt. Ob diese Anerkennung zu Recht oder zu Unrecht erfolgt sei, könne die
  • Beklagte nicht eigenständig überprüfen. Sie habe gemäß § 100 Abs 2 Satz 3 BVFG lediglich die

OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 740/99

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 07.03.2003
Inhalt
  • (Bundesvertriebenengesetz - BVFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993, BGBl I S. 829
  • sie nach § 6 Abs. 2 BVFG deutsche Volkszugehörige, wenn sie von einem deutschen Staatsangehörigen
  • zumindest ein einfaches Gespräch auf Deutsch führen kann (§ 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG). 8Es kann
  • Spätaussiedlereigenschaft steht § 5 Nr. 2 b) BVFG in der ab 1. Januar 2000 geltenden Fassung entgegen. Diese
  • . Nach § 5 Nr. 2 b) BVFG erwirbt die Rechtsstellung nach § 4 Abs. 1 oder 2 BVFG nicht, wer in den

OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 4792/04

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26.01.2005
Inhalt
  • Abs. 2 Satz 1 BVFG abstamme. Die Eltern der Klägerin zu 1) seien beide keine deutschen
  • ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Abstammung im Sinne von § 6 Abs. 2 BVFG, und zwar sowohl nach
  • des § 6 Abs. 1 2 Satz 1 Nr. 1 BVFG - im Folgenden: BVFG a.F. -, 6vgl. Beschluss des Senats vom 17
  • ) vom 7. September 1992, BT-Drs. 12/3212, S. 23, als auch nach § 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG in der nunmehr
  • von den Eltern meint. Für das Merkmal der Abstammung im Sinne von § 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG genügt es

OVG Nordrhein-Westfalen - 2 E 126/98

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 10.03.1999
Inhalt
  • Vermittlung von Bestätigungsmerkmalen im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG an den Kläger zu 1
  • sogenannten Einbeziehungsbescheides nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG erhalten konnten, wenn dem Kläger zu 1
  • Einbeziehungsbescheides nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG beschränkten Klagebegehren der Kläger zu 2) bis 4) zu beantworten
  • Oberverwaltungsgericht NRW, 2 E 126/98 Datum: 10.03.1999 Gericht: Oberverwaltungsgericht NRW
  • Spruchkörper: 2. Senat Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 2 E 126/98 Vorinstanz: Verwaltungsgericht

OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 3219/08

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26.10.2009
Inhalt
  • § 6 BVFG a.F. und habe den Umsiedlerstatus des § 1 Abs. 2 Nr. 2 BVFG erworben. Dem Antrag war eine
  • sei. Sie sei jedenfalls keine deutsche Volkszugehörige i. S. v. § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BVFG, weil es
  • . v. § 1 Abs. 2 Nr. 2 BVFG. Sie sei mit ihrer Mutter aufgrund von Maßnahmen deutscher Dienststellen
  • die aktuelle Fassung des § 6 BVFG anzuwenden. Die Voraussetzungen der §§ 9 Abs. 1 Satz 2, 13 i. V. m
  • Rechtsstellung einer Vertriebenen nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 BVFG erworben. Sie sei deutsche

OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 3776/98

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.06.2000
Inhalt
  • Familienangehörige im Sinne des § 8 Abs. 2 BVFG aufzuführen. Die Beklagte hat beantragt, die Klage
  • § 5 Nr. 2 c) BVFG bereits die häusliche Gemeinschaft mit einer Person, die wegen der innegehabten
  • Tätigkeit ihrerseits den Ausschlusstatbestand des § 5 Nr. 2 b) BVFG erfülle. Da der Kläger zu 1) mit
  • Insbesondere habe auch der Vater des Klägers zu 1) keine Funktion i.S.d. § 5 Nr. 2 b) BVFG innegehabt
  • bedeutsam i.S.d. § 5 Nr. 2 b) BVFG anzusehen. Dabei handele es sich in erster Linie um Positionen, die

OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 4244/94

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 10.12.1997
Inhalt
  • Vorschrift des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG kann Aussiedler nur (noch) sein, wer das Aussiedlungsgebiet vor dem 1
  • ist. Da der Kläger zu 1) nach dem 31. Dezember 1923 geboren ist, ist er nach § 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG
  • Volkszugehörigen abstammt (§ 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BVFG), ihm die Eltern, ein Elternteil oder andere Verwandte
  • bestätigende Merkmale, wie Sprache, Erziehung, Kultur vermittelt haben (§ 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG
  • zur deutschen Nationalität gehörte (§ 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BVFG). 101. Der Kläger zu 1) erfüllt

OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 738/09

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.05.2009
Inhalt
  • Gesichtspunkte Erfolg. 23Das Zulassungsvorbringen führt nicht zu ernstlichen Zweifeln i. S. v. § 124 Abs. 2
  • Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Dezember 2000 - 1 C 24.00 - (DVBl. 2001, 664) - über § 100 Abs. 1 BVFG auf
  • § 94 BVFG in der Fassung durch Art. 4 Nr. 4 des Eingliederungsanpassungsgesetzes vom 22. Dezember
  • Abs. 1 BVFG in seinem unmittelbaren Anwendungsbereich wolle den Personenkreis der §§ 1 - 3 BVFG
  • - vorbehaltlich der Regelung in den Absätzen 2 bis 8 - den Bestand an vertriebenenrechtlichen

OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 2348/99

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.03.2000
Inhalt
  • BVFG auf Antrag in deren Aufnahmebescheid einzubeziehen. 7Die Voraussetzungen des § 27 Abs. 1 Satz 2
  • . 10Denn § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG ist nur auf Ehegatten und Abkömmlinge "von Personen im Sinne des
  • ihren "Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten" haben muss. Die Verweisung in § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG
  • ausreisen müssen - § 8 Abs. 2 BVFG lässt eher vermuten, dass eine gemeinsame Ausreise nicht erforderlich
  • davon aus, dass die in § 27 Abs. 2 BVFG getroffene Härtefallregelung auch dann anwendbar ist, wenn die

OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 4763/99

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 03.02.2003
Inhalt
  • Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993, BGBl. I 829
  • des Herkunftsstaates zur deutschen Nationalität gehört hat (§ 6 Abs. 2 Satz 2 BVFG). Diese ist nur
  • einfaches Gespräch auf Deutsch führen kann (§ 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG). 6Die Voraussetzung der Abstammung
  • . 2 Satz 1 BVFG. Für die Beurteilung der Frage, ob die Klägerin zu 1. ein Bekenntnis zum deutschen
  • Volkstum im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG abgegeben hat, ist hier die erste Alternative dieser

OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 4574/01

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24.01.2003
Inhalt
  • (Bundesvertriebenengesetz - BVFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993, BGBl. I 829, zuletzt
  • einer besonderen Härte nach § 27 Abs. 2 BVFG nachträglich, und zwar in der Regel bezogen auf den
  • . 2 BVFG kann Personen, die sich - wie die Klägerin zu 1) - ohne Aufnahmebescheid nach § 27 Abs. 1
  • . 29Ob hier ein Härtefall gemäß § 27 Abs. 2 BVFG vorliegt, kann offen bleiben. Denn die Klägerin erfüllt
  • nicht die sonstigen Voraussetzungen im Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG, da sie keine Spätaussiedlerin im

OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 6944/95

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 09.06.1998
Inhalt
  • der "sonstigen Voraussetzungen" gemäß § 100 Abs. 1 BVFG nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG in der vor dem 1
  • § 27 Abs. 2 BVFG nachträglich, und zwar bezogen auf den Zeitpunkt des Verlassens des
  • Aufnahmebescheides würde für die Klägerin eine besondere Härte im Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG bedeuten
  • . 31Ausgangspunkt für die Auslegung des Begriffs der besonderen Härte im Rahmen des § 27 Abs. 2 BVFG ist der
  • Abs. 2 BVFG vor, weil die Klägerin von ihrem bereits seit längerer Zeit im Bundesgebiet lebenden