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AG Düsseldorf - 21 C 7347/07
Amtsgericht Düsseldorf vom 22.07.2008
- Inhalt
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- die vorläufige Vollstreckbarkeit auf §§ 708 Ziffer 11, 711 und 108 ZPO. 28 Streitwert: 1.941,80 €. 29
- Sitzungsniederschriften vom 19. Oktober 2007 und vom 01. Juli 2008 (Blatt 81 bis 86 und 156 bis 162 d.A
- haftpflichtversicherten Fahrzeuges der Firma XXXX GmbH entstanden sind und die Beklagte nicht den
- Zeuge B mit dem Pkw der Firma XXXX GmbH befand und gerade in die Tiefgarageneinfahrt einfahren
- Pkw der Firma XXXX GmbH, Fabrikat Opel, amtliches Kennzeichen X-XX XXX, die Hstraße – aus
VG Göttingen - 1 A 267/12
Verwaltungsgericht Göttingen vom 25.02.2014
- Inhalt
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- . VG Göttingen 1. Kammer, Urteil vom 25.02.2014, 1 A 267/12 § 14 StrG ND, § 18 StrG ND, § 21 StrG ND
- Gebührenfestsetzung auf §§ 21, 18 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsisches Straßengesetz – NStrG – und ihre
- Straßenverkehrsordnung - Beginn einer Fußgängerzone - und einem Zusatzschild mit der Aufschrift “Radfahrer frei
- nach §§ 18 Abs. 1, 21 Niedersächsisches Straßengesetz. Da die Klägerin über keine
- das Zusatzzeichen Radfahrer, Lieferverkehr und Bewohner frei, dass Bewohner der Fußgängerzone diese
VG Wiesbaden - 6 K 848/09.WI
Verwaltungsgericht Wiesbaden vom 26.02.2010
- Inhalt
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- wurden gemäß § 81 b StPO erhoben und bei dem Bundeskriminalamt gespeichert. Insoweit wurden die
- erkennungsdienstlichen Unterlagen gemäß § 81 b 2. Alt. StPO rechtmäßig sei. Gründe, aus denen die Polizeidirektion B
- -Stadt; auf mehr aber auch nicht. 28 Aufgrund der eigentlich unzulässigen Aufgabe der Herrschaft und
- Quelle: Gericht: VG Wiesbaden 6. Kammer Entscheidungsdatum: 26.02.2010 Normen: § 153a StPO, § 32
- BKAG, § 33 Abs 2 S 1 Nr 2 BKAG, § 8 Abs 6 BKAG, § 81b Alt 2 StPO Aktenzeichen: 6 K 848/09.WI
OLG Celle - 2 Ws 131/11
Oberlandesgericht Celle vom 18.05.2011
- Inhalt
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- § 55 StPO die Auskunft, kann gegen ihn Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft verhängt und ihm die
- Anhaltspunkte gibt und der Zeuge sich auf § 55 StPO berufen kann, unterliegt der tatsächlichen Beurteilung
- , ersatzweise Ordnungshaft, und die Auferlegung der Kosten nach § 70 Abs. 1 StPO zu Recht gegen den
- Verfolgung tatsächlich Anhaltspunkte gibt und der Zeuge sich auf § 55 StPO berufen kann, unterliegt der
- umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO zu und er habe seine Aussage ohne gesetzlichen
LG Wuppertal - 23 Qs 293/08
Landgericht Wuppertal vom 18.08.2008
- Inhalt
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- Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung von § 467 Abs. 1 StPO. 15 16
- Asylbewerberunterkunft am xxx in R mit Drogengeschäften, insbesondere dem Handel mit Kokain und Heroin, zu tun haben
- Ermittlungsverfahren ist im April 2008 von der Staatsanwaltschaft nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden. 6 II
- Remscheid, 10 Gs 59/07 Sachgebiet: Strafrecht Tenor: Es wird festgestellt, dass der Durchsuchungsbeschluss
- der Person und des vom vormaligen Beschuldigten bewohnten Zimmers einschließlich der dazugehörigen
AG Köln - 266 C 131/07
Amtsgericht Köln vom 13.03.2008
- Inhalt
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- insbesondere nicht aus den §§ 7 Abs. 1, 18 StVG, 3 Ziffer 1 PflVG. 14Der Zusammenstoß und der
- gehandelt hat. Daher war gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 2 StVG eine Haftungsabwägung vorzunehmen, wobei die
- . Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage, § 6 StVO Randnummer 5). Dass die Zeugin A. dieser Warte
- Verpflichtung zum Schadensersatz und dessen Höhe davon abhingen, inwieweit der Unfall vorwiegend von
- verengt gewesen wäre und diese den Unfall dadurch verursacht hat, dass sie ihren PKW in die
OLG Düsseldorf - I-1 U 46/04
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 11.10.2004
- Inhalt
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- StVO, Rdnr. 17). Diese Pflichten hat der Beklagte zu 1. in grober Weise vernachlässigt und damit die
- Rechnung des behandelnden Arztes XXX vom 10. September 2003 hat er sich nach einer neurologischen und
- . 158 d. A.). Da sich das Unfallereignis am 3. August 2003 zugetragen hat, sind die §§ 7, 17 StVG und
- ausscheren und den Fahrstreifen wechseln will, muss sich gemäß §§ 5 Abs. 4 S. 1, 7 Abs. 5 S. 1 StVO so
- diesem vorbeigefahren war, und da nach § 5 Abs. 2 Satz 2 StVO der überholende Verkehrsteilnehmer
VG Wiesbaden - 6 K 280/10.WI
Verwaltungsgericht Wiesbaden vom 06.10.2010
- Inhalt
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- . v. 29.04.2002, Az. 10 E 141/01). 38 Die Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9
- zwei Messer und ein Besenstil gefunden und beschlagnahmt. 16 A. wird in der BKA-Auswerterdatei
- und Revision zuzulassen. 26 Die Beklagte beantragt, 27die Klage abzuweisen. 28 Sie nimmt zunächst im
- Regelung wie in § 19 Abs. 3 Bundesverfassungsschutzgesetz fehlt im Bundeskriminalamtsgesetz und zwar zu
- Recht. Nach § 19 Abs. 3 Bundesverfassungsschutzgesetz ist das Bundesamt für Verfassungsschutz und
AG Erkelenz - 15 C 21/05
Amtsgericht Erkelenz vom 01.07.2005
- Inhalt
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- , amtliches Kennzeichen xxx, dessen Halterin die Beklagte zu 1.) und dessen Haftpflichtversicherer die
- , Vollbremsung Normen: § 7 Abs. 1, § 17 Abs. 1 S. 2, § 18 Abs. 1 StVG, § 3 PflVG Leitsätze: Eine
- aus § 7 Abs. 1, § 17 Abs. 1 S. 2, § 18 Abs. 1 StVG, § 3 PflVG. 12Die Klägerin ist mit ihrem PKW auf
- Vollbremsung ist gerechtfertigt, wenn ein Lastwagen auf der Gegenfahrbahn ins Schleudern gerät und in
- Fahrspur auf die Gegenfahrbahn der Autobahn umgelenkt und durch eine feste Abtrennung von den beiden
VG Wiesbaden - 4 E 641/07
Verwaltungsgericht Wiesbaden vom 12.12.2007
- Inhalt
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- fremdbestimmte Arbeitsleistung handele. 11 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf
- Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Wiesbaden (xxx). Entscheidungsgründe 12 Die zulässige Klage hat Erfolg
- Staatsangehöriger und lebt in Wiesbaden. Hauptberuflich ist er als Bäcker tätig. Mit Bescheid vom 16.07.2003 der
- Beklagten wurde ihm eine Erlaubnis zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft für die
- . Gaststätte "C" von zwei Beamten des Hauptzollamts Darmstadt angetroffen und kontrolliert. Die
VG Mainz - 1 K 472/05.MZ
Verwaltungsgericht Mainz vom 06.04.2006
- Inhalt
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- 24. Mai 2000 und der Widerspruchsbescheid vom 17. Juni 2005 werden aufgehoben. Die Beklagte hat die
- und den Widerspruchsbescheid vom 17. Juni 2005 aufzuheben. Die Beklagte beantragt, die Klage
- 2000 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 17. Juni 2005 ist rechtswidrig und verletzt die
- Sonstiges Verkehrs- und Ordnungsrecht VG Mainz 06.04.2006 1 K 472/05.MZ 1. Werden Verkehrszeichen
- Beschilderung auf dem weitläufigen Gelände unter Berücksichtigung der Anfahrtswege und Parkmöglichkeiten
LG Arnsberg - 2 Kls 12/09
Landgericht Arnsberg vom 22.06.2010
- Inhalt
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- : Mord vor 23 Jahren, DNA-Analyse Normen: § 211 StGB, §§ 1, 17, 18, 105 JGG, § 261 StPO Leitsätze: 1
- Ehefrau Z., die mit einem Mitspieler verheiratet war und vier Kinder im Alter von 19, 16, 12 und 9
- gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO auf die Handskizze Blatt 38 der Akten und auf die Lichtbilder im
- Lichtbilder Nr. 9, 16, 17, 18, 19, 20 des Lichtbildordners I verwiesen. 56Das Licht im Schlafzimmer
- Druckmerkmalen und Hautunterblutungen führt (vgl. Fischer, StGB, 57. Auflage, § 224, Rdnr. 12 c), der Angeklagte
AG Grevenbroich - 6 Js 136/00
Amtsgericht Grevenbroich vom 26.09.2000
- Inhalt
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- ebenfalls gemäß § 127 StPO gerechtfertigt, und zwar im Hinblick auf die zuvor zum Nachteil des
- 2 Kinder im Alter von 12 und 14 Jahren. Der Angeklagte ist von Beruf Polizeibeamter mit
- Belastungen auf 80,00 DM zu bemessen. VI. Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 465 Abs. 1 und 472 Abs. 1 StPO.
- dieser versuchte, ihn festzuhalten, drehte der Angeklagte sich um und boxte den Zeugen xxx gegen den
- wiesen Kratz- und Schürfwunden auf. Der Zeuge xxx schließlich erlitt eine Prellung am Oberarm und
FG Münster - 15 K 2813/03 U
Finanzgericht Münster vom 05.12.2006
- Inhalt
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- und teilweise in das Netz des örtlichen Energieversorgers XXX I. eingespeist. Die Anlage war
- und den Vorsteuerabzug geltend gemacht hat, gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG wirksam gegenüber dem Bekl
- gegeben war. Der selbst verbrauchte und in das Netz eingespeiste Strom wurde jeweils separat
- kWh im Haushalt der Klin. verbraucht und der Rest eingespeist. Zusätzlich zum selbstproduzierten
- für 1999 einen Eigenverbrauch in Höhe von 55 DM (USt - 8,80 DM) und Vorsteuern in Höhe von 5.426,16
OLG Hamm - s OWi 802/08
Oberlandesgericht Hamm vom 27.11.2008
- Inhalt
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- Grundsätze und im Ergebnis die Vorschrift des § 4 Abs. 4 BKatV auf die nach § 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG
- mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft (§ 71 OWiG i.V.m. § 411 Abs. 3 StPO). Kommt es jedoch nach
- aufgehoben. 4. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der
- Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 125,- € verurteilt und zudem angeordnet, dass der Punkt im
- Verkehrszentralregister entfällt. 4Das Amtsgericht hat hierzu folgende Feststellungen getroffen und die