Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder

Kanzlei Blaufelder
71638, Ludwigsburg
27.11.2015

Orthopäde wirft nach Streit mit Handwerker dessen Ehefrau raus

TrueffelpixEin Streit mit dem Ehepartner des Arbeitnehmers rechtfertigt nicht die Kündigung des Beschäftigten. Das hat dass Arbeitsgericht Aachen mit einem am Mittwoch, 25.11.2015, veröffentlichten Urteil im Fall einer Arzthelferin entschieden (AZ: 2 Ca 1170/15).

Die Helferin war bei einem Orthopäden beschäftigt. Zu ihrem Geburtstag gratulierte der Arzt Anfang 2015 noch mit einem Geschenkgutschein; dabei dankte er auch für ihren Einsatz.

Unterdessen hatte der Ehemann der Arzthelferin mit dem Orthopäden einen Werkvertrag für Umbauarbeiten in der Praxis und in der Privatwohnung abgeschlossen. Im März 2015 kam es zu einem heftigen Streit über den abzurechnenden Werklohn. In welchem Ausmaß der Streit eskalierte, ist zwischen den Parteien umstritten. Der Arzt soll später erklärt haben, der Ehemann habe ihn getreten und fast bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt.

Wegen dieses Streits kündigte der Orthopäde der Arzthelferin. Die Zusammenarbeit mit ihr sei ihm nicht mehr zumutbar.

Mit seinem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil vom 30.09.2015 hob das Arbeitsgericht Aachen diese Kündigung nun auf. Eine Kündigung der Arzthelferin lasse sich durch ein mögliches Fehlverhalten ihres Ehemannes nicht rechtfertigen. Der Arbeitgeber müsse „die Rechtssphären der Eheleute“ voneinander trennen. Das Verhalten des einen sei arbeitsrechtlich dem anderen nicht zuzurechnen.

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