Über diese Frage musste im vergangenen Jahr das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg entscheiden. Schriftlich ordnete der Vorgesetzte ein Personalgespräch gegenüber der kranken Mitarbeiterin an. Doch die Mitarbeiterin kam nicht.
Nach wiederholten Abmahnungen sprach der Arbeitgeber die Kündigung aus. Wie der Fall vor dem LAG ausgegangen ist, erfahren Sie in diesem kurzen Video:
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