Rechtsanwalt Mathias Klose

93049, Regensburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht Arbeitsrecht
03.10.2013

Richtig reagieren - Terminsgutachten im Sozialgerichtsverfahren

Medizinische Sachverständigengutachten sind im Verfahren vor den Sozialgerichten von entscheidender Bedeutung. Beispielsweise kann in aller Regel die Frage, ob jemand die medizinischen Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente oder die Frage, welcher Grad der Behinderung festzustellen ist, nur unter Einschaltung eines Sachverständigen beantwortet werden. Denn den übrigen Verfahrensbeteiligten - dem Kläger, dem Beklagten und auch dem Gericht selbst - wird normalerweise die erforderliche medizinische Sachkunde fehlen, um die entscheidungserheblichen medizinischen bzw. ärztlichen Fragen zu klären. Aus diesem Grunde ordnet das Gericht von Amts wegen - oder beantragt der Kläger nach § 109 SGG - die Begutachtung durch einen Sachverständigen an.

Optimalerweise findet die Untersuchung eine gewisse Zeit vor dem gerichtlichen Verhandlungstermin statt. Dann übersendet das Gericht das vom Sachverständigen erstellte schriftliche Gutachten an den Kläger und es kann in Ruhe analysiert werden und ohne Zeitdruck über etwaige weitere prozessuale Schritte entschieden werden. Häufig findet die sachverständige Untersuchung aber unmittelbar vor dem Verhandlungstermin statt und der Kläger erhält das schriftliche Gutachtensergebnis erst unmittelbar vor oder sogar erst in der mündlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht - man spricht dann von einem sog. Terminsgutachten.

In der Kürze der dann nur zur Verfügung stehenden Zeit kann das Gutachten natürlich nicht sinnvoll bewertet werden. Kommt das Gutachten nicht zu einem positiven Ergebnis, sollte man sich durch das Gericht aus diesem Grunde auch nicht übereilt zur Klagerücknahme drängen lassen. Vielmehr gibt es nur eine sinnvolle und sachgerechte Möglichkeit:

Die Vertagung der Verhandlung ist zu beantragen. Dem Vertagungsantrag wird das Gericht stattgeben.

Anschließend kann das Terminsgutachten, ggfs. unter Hinzuziehung der eigenen Ärzte, ohne Zeitdruck ausgewertet werden und über das weitere Vorgehen entschieden werden.