Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
11.06.2015

Wahnhafte Aussagen rechtfertigen die Anordnung eines psychiatrischen Facharztgutachtens

Ist ein Fahrerlaubnisinhaber durch wirre Notrufe und wahnhafte Wahrnehmungen aufgefallen, so ist die Anordnung zur Beibringung eines psychiatrischen Facharztgutachtens rechtmäßig. In einem solchen Fall liegen konkrete Zweifel an der Fahreignung vor. ...