Artikel
11.06.2015
Wahnhafte Aussagen rechtfertigen die Anordnung eines psychiatrischen Facharztgutachtens
Ist ein Fahrerlaubnisinhaber durch wirre Notrufe und wahnhafte Wahrnehmungen aufgefallen, so ist die Anordnung zur Beibringung eines psychiatrischen Facharztgutachtens rechtmäßig. In einem solchen Fall liegen konkrete Zweifel an der Fahreignung vor. ...