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17.06.2016
Tattagsprinzip für Entscheidungen vor dem 30.04.2014
Im Rahmen der Übergangsregelung des § 65 Abs. 3 Nr. 3 StVG, nach der für Entscheidungen, die bis zum Ablauf des 30. April begangene Zuwiderhandlungen ahnden und erst ab dem 1. Mai 2014 im Fahreigungsregister gespeichert werden, das StVG und ...