Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
30.01.2017

Stute verletzt Tierarzt - Mitverschulden des Tierarztes

Verletzt eine Stute einen Tierarzt, der ihr Fohlen behandeln will, kann dem Tierarzt ein - im konkreten Fall mit einem Anteil von ¼ zu bemessendes - Mitverschulden anzurechnen sein, weil er sich der Stute in einer erkennbar gefährlichen Situation ...