Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
28.10.2014

Standfestigkeitskontrolle bei Bäumen - nicht in die Nebenkostenabrechnung!

Ein Vermieter kann die Kosten der Kontrolle der Standfestigkeit von Bäumen nicht über die Betriebskostenabrechnung auf den Mieter abwälzen. Eine solche Position ist nicht umlagefähig, weil es sich um Baumwartung und Baumkontrolle handelt, da es sich nicht um ...