Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
15.04.2015

Haftung des Eigentümers eines sanierungsbedürftigen Grundstücks

Die italienischen Rechtsvorschriften, die keine Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen gegenüber den für die Verschmutzung ihrer Grundstücke nicht verantwortlichen Eigentümern vorschreiben, sind mit dem Unionsrecht vereinbar. Den Mitgliedstaaten steht es frei, nur eine finanzielle ...