Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
28.09.2016

Belegung einer Eigentumswohnung - 10 qm pro Nase müssen es schon sein!

In einer 100 qm großen Eigentumswohnung mit 5 Räumen dürfen nicht mehr als 10 Personen - also zwei je Raum - untergebracht werden. Darüber hinaus müssen mindestens 10 qm Wohnfläche für jede mindestens sechs Jahre alte Person und 6 qm für jüngere ...