Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
25.11.2014

Abwehrmöglichkeiten bei schlechten eBay-Bewertungen

Ein eBay-Händler muss negative Bewertungen nicht grundsätzlich hinnehmen, insbesondere dann nicht, wenn die schlechte Bewertung auf unwahren Tatsachen beruht. Das OLG vertritt die Ansicht, dass der Verkäufer für die Unwahrheit der von dem Käufer in die Bewertung eingestellten Tatsachenbehauptung ...