Rechtsanwalt Jürgen Frese

Rechtsanwälte Busch und Kollegen
52525, Heinsberg
16.05.2016

Rollerfahrer gegen möglichen Vorfahrtsverletzer: Haftungsquote 75 : 25 %

703250_web_R_K_B_by_Lupo_pixelio.de


Das LG Aachen (Urteil vom 10.05.2016, Az. 3 S 162/15 als Berufung gegen AG Heinsberg, Az. 18 C 219/15) hatte folgende, häufige Unfallkonstellation zu entscheiden. Der Kläger befuhr mit seinem Roller die bevorrechtigte Straße. Aus seiner Sicht näherte sich rechts ein PKW von der untergeordneten “Stopp”-Straße. Der Kläger behauptete, der PKW sei auf die bevorrechtigte […]

Ähnliche Beiträge, die Sie interessieren könnten:
  1. Haftungsquote: Überholer gegen Anfahrenden 2/3 zu 1/3 Das AG Erkelenz (Az. 6 C 275/08) hat mit noch...
  2. Haftungsabwägung: Linksabbieger gegen Überholer Die beinahe klassische Unfallsituation: Ein Linksabbieger stößt mit einem überholenden...
  3. AG Heinsberg: Haftungsquote 2/3 : 1/3 bei Türöffnen und Geschwindigkeitsverstoß Mit Urteil vom 23.09.2009 (nicht rechtskräftig, Az. 14 C 211/08)...
  4. AG Erkelenz zur Haftung bei Aufprall gegen Gehwegplatten auf Fahrbahn Das AG Erkelenz hat eine bauausführende Firma mit Urteil vom...
  5. Überholer gegen Linksabbieger: Abbieger haftet voll Das AG Heinsberg hat mit Urteil vom 23.06.2010, Az. 16...